Mündliche Prüfung bestanden schriftliche nicht....Berichtsheft weiterhin?
hallo eine Freundin von mir hat Ihre Prüfung zur Kauffrau für Versicherungen absolviert und nur die mündliche bestanden. Sie muss nur noch die schriftliche nachholen. Muss sie weiterhin das Berichtsheft führen?
1 Antwort
die zuständige kammer für deine freundin ist die IHK. ich kann dir die frage nur aus der sicht der HWK (handwerkskammer ) beantworten: dort werden die berichtsbücher VOR der prüfung abgegeben, um überhaupt zur prüfung zugelassen werden zu können; d.h. das berichtsbuch kann vom azubi gar nicht mehr geführt werden, da er es nicht mehr hat.
deine freundin sollte zur klärung ihrer frage am besten die IHK anrufen und nach den modalitäten fragen, sofern sie das berichtsbuch überhaupt noch hat. normalerweise endet die führungspflicht VOR der prüfung, aber die modalitäten der IHK kenne ich persönlich nicht.