Verwaltungsrecht?
Heyyyy
sind vielleicht ein paar Juristen hier unterwegs:)
im Moment lerne ich das Verwaltubgsrecht und dabei ist mir eine Sache aufgefallen die ich nicht ganz verstehe:
laut meinem Lehrbuch unterteilt man jetzt das Verwaltungsrecht in
1) das allgemeine
2)das Besondere
3) das Verwaltungsstrafrecht
4Verwaltungsverfahrensrecht und das unterteilt man dann nochmal
in das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz das Verwaltungsstrafgesetz und das Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz
jetzt meine Frage:
wo ist der Unterschied zwischen dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Verwaltungsvollstreclungsgesetz geht es nicht in beiden um das Verfahren, welches wiederum um die Vollstreckung geht…
und wieso ist das Verwaltungsstrafgesetz Unterpunkt vom Verwaltungsverfahrensrecht und nicht vom Verwaltungsstrafrecht
vielen Dank für jede Antwort:))
