Versteht jemand den Unterschied zwischen Sanktionen und Rechtsfolgen?
Gibt es überhaupt einen? In einem Buch, welches ich für die Universität lernen muss steht:„ Bei Verletzung von Rechtsnormen drohen demgegenüber staatlich angeordnete und durchsetzbare Sanktionen oder Rechtsfolgen“
4 Antworten
Eine Sanktion ist eine Strafe. Also zum Beispiel eine Haftstrafe oder ein Bußgeld.
Eine Rechtsfolge ist ganz allgemein das, was sich aus einem Gesetz ergibt. Also beispielsweise auch sowas wie Schadenersatz oder die Beseitigung eines Sachmangels, die ja keine Strafen sind, sondern eben einfach nur der gesetzliche Anspruch, der sich für den Geschädigten ergibt.
Somit sind alle Sanktionen (im juristischen Sinn) Rechtsfolgen, aber nicht alle Rechtsfolgen sind Sanktionen.
Sie unterscheiden sich primär dadurch, dass Massnahmen – im Gegensatz zu Strafen – keine Schuld des Täters voraussetzen. (...) Rechtsfolgen der Verwirklichung eines Straftatbestandes rechnet die herrschende Lehre bisher auch dort dem Strafrecht zu, wo keine Schuld vorausgesetzt wird.
Sanktionen gibt es manchmal auch ohne Rechtsgrundlage. Wenn dir ein Polizist wegen Falschparkens auf den Fuß tritt, ist das auf jeden Fall eine Sanktion, aber keine Rechtsfolge.
Eine Sanktion ist ein Verbot oder ein Bußgeld.
Rechtsfolgen sind Verurteilungen oder der Verlust der bürgerlichen Rechte.