Kann ich noch einen Erbteil erwarten?
Meine Mutter hat nach dem Tod meines Vaters das Haus bzw eine Haushälfte an meinen Bruder und mich überschrieben. Das Haus war bereits zu Lebzeiten meines Vaters durch einen Erbfall belastet. (Auszahlung des Pflichtteils an die Schwester meiner Mutter I. H. v. ca 75.000 DM).
Die Verträge bei der Bank zur späteren Tilgung dieser Belastungen, reichten letztlich nicht aus. Insbesondere konnte meine Mutter diese nach dem Tod meines Vaters nicht mehr bedienen.
Daher löste mein Bruder diese Verträge (eine Art Bausparvertrag, insgesamt 5 zwischen je 10 u d 24 TsD DM) auf und nahm ein Immobiliendarlehen über den verbleibenden Betrag auf. Fortan zahlte er 250€ monatlich. Ich nichts, da ich 2 kleine Kinder hatte und kein ausreichendes Einkommen, um mich angemessen zu beteiligen. Allerdings übernahm ich die Grundabgaben von jährlich 650 €, jetzt 800 €.
Nun ist meine Mutter gestorben. Zuvor hatte sie Niessbrauch recht, das nun erlischt. Mein Bruder und ich sind weiterhin Eigentümer. Im Grundbuch eingetragen.
Wir kennen aktuell den Wert des Hauses, das Sanierungs - und renovierungsbedürftig ist, nicht. Damals, ca. 1994 waren es 150.000 DM. Aber es wird ja trotzdem noch was wert sein. Mein Bruder wird Grundstück und Haus verkaufen wollen. Nun frage ich mich, ob mir trotz der erheblichen Zahlungen seinerseits überhaupt was vom Verkaufserlös zustehen könnte?
Die Immobilie verursacht leerstehend weiterhin etwa 250 € (Strom,Wasser muss vorläufig angeschlossen bleiben) monatlich plus Grundabgaben. Ein schneller Verkauf würde meinen Bruder entlasten, aber auch den Verkaufspreis drücken. Ich selber kann nach wie vor ausser den Grundabgaben, nicht wirklich etwas beitragen.
Natürlich kommen wir um Anwalt und Makler nicht herum, aber vielleicht ist hier jemand vom Fach, der mir eine Tendenz geben kann. Ob ich also überhaupt noch etwas zu erwarten habe. Mir geht es nicht um Gewinn, lediglich eine Chance meine eigenen Schulden - wenigstens zum Teil - zu tilgen. Ich wünsche meinem Bruder auch Entlastung und uns eine gütliche Einigung. Wir verstehen uns gut.
3 Antworten
Moin,
ja, dir steht grundsätzlich die Hälfte des Verkaufserlöses zu, da ihr beide Eigentümer seid.
Wer viel gezahlt hat, kann ggf. intern ausgeglichen werden, aber rechtlich gehört euch das Haus zu gleichen Teilen.
Seine Zahlungen kann er ggf. als Ausgleich fordern, aber nur anteilig und nicht automatisch vom gesamten Erlös abziehen.
Alles Gute!
Ok, das bedeutet, der Verkaufserlös würde nach Abzug der Kosten für Makler, ggf Steuern, Wertgutachten etc würde 50/50 geteilt und sagen wir seine Zahlungen würden dann quasi mit meinen verrechnet und dann bekäme ich evtl noch was? Ich bin mir etwas unsicher, ob da überhaupt was übrig bleibt..... Ist so eine Ruine überhaupt was wert? Abgesehen vom recht grossen Grundstück....
dein Bruder kann das Haus nicht alleine verkaufen, wenn du Miteigentümer bist. Dir stehen 50% von Verkaufserlös zu. Was er als Ausgleich für seine Zahlungen bekommt ist eine andere Sache.
Es fallen keine 250.-- im Monat an für ein unbewohntes Haus
Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge und damit würdet Ihr hälftig erben. Gibt es ein Testament, kommt es darauf an, was dort aufgeführt ist.
Das Haus wurde verschenkt, da zählt kein Testament und erbe ist acuh nicht eingetreten
Wenn es keine Vereinbarung gibt, nach der seine bisherigen Leistungen zu verrechnen sind, könntest Du eine miese Nummer abziehen und die Hälfte verlangen. Das ist dann moralisch unschön, rechtlich aber nicht zu beanstanden. Ob Dir der Streit mit Deinem Bruder das wert ist, musst Du alleine beurteilen.
Mit diesen wenigen Daten kann niemand einen Wert der Immobilie einschätzen. Es hängt extrem von der Lage ab. In der Frankfurter, Münchner, Berliner Innenstadt bekommst Du irrsinnige Summen. Liegt sie in MV im Nirgendwo, gibt es nur den Bruchteil.
Schau zunächst mal bei den üblichen Immobilienportalen, was für ein Grundstück in der Umgebung in dieser Größe verlangt wird.
Ein regelrechtes Testament gibt es m. W. nicht. Meine Mutter hat uns das Haus überschrieben, was danach damit passieren würde, war ihr egal. Sie wollte nur dort wohnen bleiben dürfen. Niessbrauchrecht. Bis auf die Belastung und die Grundabgaben hat sie laufende Kosten selbst gezahlt.