Handhabung Erbe in der Landwirtschaft?

4 Antworten

Bei der Landwirtschaft wird es auch nicht anders gemacht, als bei sonstigen Erbfällen.

Grundsätzlich steht jedem Erben ein Anteil an allem zu. Da das unsinnig ist, machen die Erben meist eine Erbauseinandersetzung.

Man ermittelt den Wert der einzelnen Erbbestandteile und dann teilt man es sich auf. Wenn ein Erbe wertmäßig mehr bekommt als der andere, dann regelt man das über Ausgleichszahlungen.

Hinweis noch: Nur weil etwas auf 1,1 Mio. versichert ist, heißt das nicht, dass es auch 1,1 Mio. wert ist.

Beispiel:

Das Landwirt hat zwei Kinder. Es gibt nur die Landwirtschaft inkl. Hof und sonst nix. Die Kinder einigen sich; ein Kind will die Landwirtschaft, das andere Kind nicht. Dann wird in der Erbauseinandersetzung geklärt, dass K1 die Landwirtschaft übernimmt (Wert. 1 Mio.) und K2 erhält dann von K1 500.000 Euro ausbezahlt als Ausgleich.

bablbrabl123 
Fragesteller
 16.06.2023, 08:15

Hä? Das Beispiel sagt doch genau, dass die Landwirtschaft 1 Mio. Euro wert ist. Ansonsten würde K1 doch nicht 500.000 an K2 zahlen?

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Meandor  16.06.2023, 12:04
@bablbrabl123

Nicht das Beispiel mit Deinem Fall verwechseln.

Wenn ein Erbe einen Wert von 1 Mio. hat und es zwei Erben gibt, dann steht jedem Erben Vermögen im Wert von 500.000 zu.

Wenn ein Erbe also ein "Stück" aus dem Erbe erhält, dass 1 Mio. wert ist, dann hat er ja 500.000 zu viel geerbt, und der andere 500.000 zu wenig. Daher muss das (auf Verlangen) ausgeglichen werden.

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Meandor  16.06.2023, 12:12
@bablbrabl123

Ich bau mal ein Beispiel aus Deinem Fall.

Drei Erben; im Erben ist folgendes:

Hof - Wert 1,1 Mio.
Grundstück 1 - Wert 200.000
Grundstück 2 - Wert 170.000
Grundstück 3 - Wert 320.000
Grundstück 4 - Wert 80.000

Das Erbe hat also einen Gesamtwert von 1.870.000. Der Anteil jedes Erben beläuft sich also auf rund 620.000 (abgerundet auf volle 10.000).

Derjenige der den Hof übernimmt erhält also 480.000 zu viel, die er den anderen ausgleichen muss.

Wenn dann Bruder A die Grundstück 1 und 2 nimmt, und Bruder B die Grundstücke 3 und 4, dann erhält Bruder 1 einen Wert von 370.000 Euro, im fehlen also noch 250.000 Euro; Bruder 2 erhält einen Wert von 400.000, im fehlen also noch Werte in Höhe von 220.000 Euro.

Da ich zu großzügig abgerundet habe. Das heißt von den 480.000 die Bruder C ersetzen muss, bekommt der eine 250.000 Euro, der andere 220.000 Euro. (Geht nicht ganz auf, weil ich zu großzügig abgerundet habe).

Problem: Wenn es um solche Summen geht, nehmt einen StB hinzu. Wenn auf die Ausgleichzahlungen verzichtet wird, dann ist dies steuerrechtlich eine Schenkung von einem Bruder an den anderen.

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Auch hier gilt das Erbrecht.

Gibt es ein Testament, dann kann danach verfahren werden.

Ansonsten muss man die Werte zusammenzählen und durch 3 teilen. Da bekommt man dann ein paar Euro oder muss ein paar Euro an seine Geschwister zahlen.

Auch in der Landwirtschaft gilt das allgemeine Erbrecht, Dinge wie das nationalsozialistische Erbhöfegesetz gibt es nicht mehr.

Grundsätzlich kann also der Erblasser in einem Testament die Verteilung des Erbes nach eigenem Gutdünken regeln, lediglich ein Erbanteil in Höhe des Pflichtteils muss gewährt werden bzw. kann eingefordert werden.