Ärger mit dem Vater nach dem Tod meiner Mutter, Angst um Erbe?
Ich wäre über Tipps, Hilfe und einem Rat sehr dankbar!
Meine Mutter ist vor 2 1/2 Jahren verstorben, ich hab noch einen 27 jährigen behinderten Bruder der aktuell daheim lebt. Ich bin Student.
Mein Vater hat seit 1 1/2 Jahren eine neue Freundin mit der ich nicht zurecht kommen will, seitdem hat er sich verändert, Geld gekürzt, kein Interesse mehr an mir und Vorallem meinem Bruder. Nach einem Konflikt vor 3-4 Monaten lebt mein Bruder nun bei mir und meiner Oma, kümmern tut er sich kaum mehr. 1-2 Tage in der Woche holt er ihn mal ab.
Meine Grundsätzliche Frage ist, es bestehen 1 Haus und 2 Mietswohnungen. Aktuell habe ich Angst dass das ganze Erbe verkauft bzw. aufgebraucht wird. Welche Möglichkeit besteht bzw. was würdet ihr mir raten, Termin beim Anwalt?
Habe mich erst gesträubt einen Anwalt einzuschalten und eventuell auf den Pflichtteil zu gehen da dass meiner Meinung nach das Verhältnis komplett kaputt machen würde. Ich seh aber auch die neue Freundin mit neuem Auto, neue Möbel wurden gekauft und und und…
Testamentsvollstrecker für meinen Bruder wollte mein Vater erst mir übergeben, hat sich dann aber unentschieden und nun macht er das. Gibt vieles das mich zweifeln lässt dass er das Erbe verprasst…
Was davon hat denn überhaupt deiner Mutter gehört? Und was für ein Testament gab es?
Gemeinschaftliches Testament
6 Antworten
da dein vater noch lebt, gibts keinen pflichtteil derzeit für dich. das was nach seinem tod übrig ist, ist das was du eventuell noch erbst mit deinem bruder. wenn er das alles bereits verscherbelt und verjubelt zu lebzeiten, ist das seine sache und sein recht. dann bleibt nix für dich übrig.
Ich fürchte, dass du sofern kein Testament seitens deiner Mutter besteht, noch keinen Anspruch auf Erbe hast.
Ich will dir jetzt mal nicht unterstellen, dass es dir nur im das Geld geht, sondern eher darum, dass dein Bruder und du versorgt seit. Wenn du über 25 bist, hast du keinen Anspruch mehr auf irgendwelche Versorgungsleistungen. seitens deines Vaters. Anders könnte es mit deinem Bruder auschauen. Da müsste man sich mal informieren.
Sozialverbände wie der VDK können ggf. auskunft geben, welche Leistungen ihm bzw. dir wenn du ihn betreust zustehen.
lg, Nicki
Du hast nich mehr viel Zeit den Pflichtteil nach deiner Mutter einzufordern.
Was mich irritiert ist der Testamentvollstrecker - der muss per se in einem Testament bestimmt worden sein.Das Amt muss man vor einem Notar annehmen. Der Testamentvollstrecker haftet für die korrekte Umsetzung des Testaments.
Ich würde zumindest das Testament von einem Anwalt prüfen lassen.
Je nachdem, ob der Bruder Sozialleistungen bezieht - vielleicht das Betreuungsgericht einschalten.
Solange Vater lebt, kann er über sein Eigentum frei verfügen. Sollte das Testament eine Strafklausel enthalten - bleibt es eine Rechenaufgabe.
Je nachdem wie jung du bist - er hat Leistungen gekürzt aber evtl ist er dir dennoch noch zum Unterhalt verpflichtet. Kindergeld - würde dann der Oma zustehen. Vielleicht auch in der Richtung prüfen lassen.
Deine Mutter Dir kann niemand ersetzen, mein Beileid, daß Du sie so früh verloren hast. Allerdings kann ich auch verstehen, dass Dein Vater nach dem Tod seiner Frau einsam war, und deshalb eine neue Partnerin hat.
Wenn Du das trennen kannst, ist vielleicht eine Verbesserung des Klimas möglich, um auch Gespräche über Deine Ängste zu führen.
Bei den Immobilien ist entscheidend, wer im Grundbuch steht. Dein Vater kann sie nur verkaufen, wenn er Alleineigentümer ist.
Bei einem Berliner Testament Deiner Eltern können Du und Dein Bruder den Pflichtteil fordern, danach entscheidet allerdings Dein Vater, wen er nach seinem Tod als Erbe einsetzt.
Ich hoffe, Du findest einen Weg, mit Deinem Vater ins Gespräch zu kommen.
Alles Gute für Dich und Deinen Bruder,
Giwalato
Danke!
das er sich einsam gefühlt hat und alles versteh ich, aber dass man dadurch seine Kinder und Vorallem sein behindertes Kind das auf Hilfe angewiesen ist der Art vernachlässigt nur um mit ihr ein schönes Leben zu haben mach ich nicht mit.
Es besteht ein gemeinschaftliches Testament, in dem mein Vater 85/100 und mein Bruder 15/100 beerbt werden. Nacherbe meines Vaters bin ich.
die Frage ist, was steht im Testament. Wenn es kein Berliner Testament ist, seit ihr beide schon Miteigentümer der Immobilien und habt kein en Anspruch auf einen Pflichtteil. Normalerweise fordert schon das Amt, das deinen Bruder unterstützt, Geld vom erbe
es besteht ein gemeinschaftliches Testament, in dem mein Vater 85/100 und mein Bruder 15/100 beerbt werden. Nacherbe meines Vaters bin ich.
Wenn die Kinder per Testament enterbt wurden, liegt es immer noch in der Frist (drei Jahre ab Kenntnis der Enterbung) um den Pflichtteil der Mutter beim Vater als Alleinerben einzufordern.