Wie lange noch auf das Erbe warten?

2 Antworten

Ein Beschluss das deine Schwester ggf. nicht weiter klagen kann den kann man nicht so einfach erlassen.

Für eine fundierte Meinung (sorry bin kein Annwalt oder Richter und darf und kann keine Rechtsberatung leisten) fehlen hier auch zu viele Informationen.

Entweder gibt es ein ordentliches Testament wo die Erbschaft geregelt wurde, dagegen zu klagen wenn es keine speziellen Vorkommnisse gab ist so gut wie aussichtslos von deiner Schwester.

Und wenn nicht gibt es die normale Erbschaftsregelung, das die Gattin des Verstorbenen 50% erbt und damit Haupterbin ist (Es sei denn sie schlägt aus) und der Rest wird zu gleichen Teilen unter den Kindern (ob leiblich oder adoptiert ist egal) aufgeteilt.

Der Haupterbe erbt auch das Nutzungsrecht an Haus und Hof, den übrigen Erben steht nur ein Auszahlungsrecht zu (Sprich Geldwert des Anteils an Haus und Hof). Wenn eure Mutter noch lebt und erbt dann sollte sie noch zu Lebzeiten ein Testament verfassen (bei einem Notar), damit zukünftiger Streit gleich von Vornherein ausgeschlossen wird.

Wie Gesagt das stellt meine Meinung dar.

Gegen das Urteil eines Oberlandesgerichts kann in letzter Instanz nur noch der Bundesgerichtshof entscheiden.

Warum sich die Schwester gegen die Erbregelung wehrt, bleibt in der Fragestellung unklar. Vermutlich ging es bei den Höfrechten darum, dass zwei Männer einen Hof eher bewirtschaften können als eine Frau.

Trotzdem verstehe ich die Haltung der Schwester, denn ihr steht das gleiche zu wie den Männern. Der Schwester sollte kein Nachteil entstehen, nur wei ihr Geschlecht nicht zur Erbmasse passt.