Forderung vom Inkasso (Verjährung)?
Hallo Zusammen,
meine Frage an euch.
Inkasso Büro
Forderungen der Firma: XY GmbH
Anspruchsgrund: Vollstreckungsbescheid vom: 21.05.2010,
zugestellt am: 27.05.2010
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Gesamtforderung:
798,75 €
gibt es eine Verjährungsfrist und wenn ja wie lange !!!
hab seit 2010 auch kein schreiben oder sonst irgend etwas bekommen.
4 Antworten

Du könntest richtig Glück haben. Sollte laut diesem Artikel lange verjährt sein. Jedoch könnte das von Fall zu Fall auch anders sein. https://www.welt.de/wirtschaft/article8201099/Wann-verjaehrt-eine-Inkasso-Forderung.html
"Forderungen verjähren nach § 195 BGB normalerweise in drei Jahren. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist."

ich kann mich nicht daran erinnern wann ich mal ein brief bekommen habe bestimmt länger als 8 Jahre


Noch nicht verjährt. Versuch doch einen Vergleich auszuhandeln ?

Frau EX Inkasso ( auf das EX lege ich Wert) ;)
Vollstreckungsbescheid ist lt Fragesteller vom 21.10.2010 , also ist tituliert ( 30 Jahre) Er muss noch rund 20 Jahre warten.

gibt es eine Verjährungsfrist und wenn ja wie lange !!!
Da du bereits ein VB gegen dich erwirkt wurde, ist der Zug abgefahren. Ein VB ist 30 Jahre lang gültig. Selbst wenn erst in 22 Jahren eine neue Forderung kommt, ist sie nicht verjährt. Dir bleibt also nix anderes als diese Forderung zu bezahlen oder in die Verbraucherinsolvenz zu gehen, wenn deine Schulden höher sind als die 700. Wenn du 10.000+ an Schulden zb. hast, würde ich darüber nachdenken.

leider richtig; kannst lediglich gegen die Zinsen Einrede der Verjärung erheben und rausrechnen.

Titulierte Forderungen (Vollstreckungsbescheid ist bereits ergangen) verjaehren fruehestens nach 30 Jahren.
Der Artikel lügt oder gibt es eine neue Gesetzgebung? Mr. Inkasso..