Inkasso fordert Rundfunkbeiträge ein. Ist das seriös?

4 Antworten

Bitte mal das Schreiben hochladen. Grundsätzlich kann auch der Beitragsservice (die GEZ gibt es seit 10 Jahren nicht mehr) Inkassobüros beauftragen. Macht aber eigentlich wenig Sinn, weil die ihre Bescheide m. W. wie eine Behörde selbst für vollstreckbar erklären und dann direkt den Gerichtsvollzieher beauftragen können. Da ist der Weg übers Inkasso eigentlich unnötiger Unsinn.

Ergänzend dazu habe ich ein Dossier des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2016 gefunden, welches zu folgendem Fazit kommt:

Zusammenfassend bedarf das Tätigwerden von Dritten, hier maßgeblich von Inkassounternehmen, für die Rundfunkanstalten der vorherigen Ausschöpfung des staatlichen Vollstreckungsverfahrens. Der Einsatz von Beauftragten zur Vorortkontrolle besteht damit nur als letztes Mittel.
Das Vorhaben der Rundfunkanstalten im Vorfeld durch die privaten Schuldeneintreiber eine Klärung mit dem Beitragsschuldner hinsichtlich der ausstehenden Rundfunkbeiträge herbeizuführen, bevor es zu Zwangsmaßnahmen kommt, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig. [...]

Zu prüfen bliebe, ob sich diese Rechtslage seit 2016 geändert hat.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
  1. Es gibt keine GEZ mehr. Die Rundfunkbeiträge werden von den Landesrundfunkanstalten (z.B. im Freistaat Bayern dem Bayerischen Rundfunk) und deren Gebührenservice eingezogen.
  2. Grundsätzlich es eine ganz normale Geschäftspraxis, fällige Beiträge nach der zweiten Mahnung mittels Inkasso-Unternehmen einzufordern. Die wenigsten Firmen gehen heutzutage noch über den Gerichtsvollzieher.
  3. Die Beitragsservice gehen inzwischen sogar so weit, dass Du für ausstehende Rundfunkbeiträge in Erzwingungshaft genommen werden kannst. Man ist dort gandenlos!
  4. Wenn Du den Rundfunkbeitrag bereits ausgelichen hast, dann schreibst Du dem Inkassounternehmen bitte einen netten Brief, bestreitest die Forderung, bestreitest die Inkassogebühren, fügst einen Zahlungsnachweis für die Gebühren bei (Kontoauszug reicht) und dann ist der Fall für Dich erledigt.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Normalerweise kommen die der echten GEZ über einen Gerichtsvollzieher, nicht über Inkasso.

Aber kannst du doch ganz einfach selbst herausfinden, ob du dort Aussenstände hast oder nicht.
Hast du Post (in Papierform) von denen bekommen?

Die verkaufen offene Forderungen, damit die GEZ sich nicht selbst drum kümmern muss

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