Forderung Arbeitsagentur Recklinghausen?


22.07.2021, 05:41

Das Arbeitsamt Recklinghausen kam 2019 mit einer Forderung von 2009 Rückzahlung Kindergeld . Da dies bereits unter die Verjährungsfrist zählt , haben wir immer wieder Einspruch eingelegt , jedoch ohne Erfolg . Anfang 2021 haben wir beim Sozialgericht Klage wegen Verjährung beantragt , diese wurde dann an das Finanzgericht wegen der Zuständigkeit weitergeleitet . Bisher kam allerdings noch keine neue Info vom Finanzgericht , aber Aktenzeichen usw. liegt vor . Gestern haben wir nun vom Hauptzollamt ein Vollstreckungsbescheid bekommen der dort durch das AA Recklinghausen beantragt wurde .

Meine Frage nun , darf während eines laufend Verfahren diese Forderung durchgesetzt werden ???

Kris, UserMod Light  22.07.2021, 05:36

Und was möchtest du jetzt von uns wissen?

Mirkowestphal 
Fragesteller
 22.07.2021, 05:44

Ihr seid ja schneller als die Polizei erlaubt , habe noch einen Anhang dazu geschrieben .

5 Antworten

Um das Ganze genauer betrachten zu können, müsste man den Text der originären Rückforderung der Agentur für Arbeit einsehen. Es ist allerdings zu vermuten, dass hier gerade keine Verjährung eingetreten ist, da bei einer zurecht erfolgten Rückforderung - und genau dafür bräuchte man den Text - es auch zu Auswirkungen auf die Steuerlast der Eltern kommt. Und damit greift nicht die Verfristung von 4, sondern die nach dem EStG, und die beträgt 10 Jahre.

Das würde sowohl das Ignorieren der Widersprüche / Einsprüche, als auch die Abgabe an das FG erklären. Der Einspruch hätte sich hier nämlich alleine auf die Frage beziehen können, welche zum Aufhebungsbescheid selbst geführt hat, nicht auf die materiellen Folgen, und schon gar nicht auf die steuerlichen Auswirkungen desselben.

Siehe dazu auch Urteil des BFH vom 18.12.2014, AZ III R 13/14.

Siehe

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-beim-unberechtigten-bezug-von-kindergeld_078154.html

Grundsätzlich nein, während eines laufenden Verfahrens nicht. Wenn die bei euch vor der Türe stehen, könnt ihr dagegen erstmal sowieso nichts machen sondern das auch nur wieder anzeigen.

Wichtiger wäre allerdings, wieso der Einspruch mehrfach abgewiesen wurde.

Also wenn es euch darum geht den Besuch vom Zoll zu vermeiden, dann dort anrufen und unter Bezugnahme des Aktenzeichens auf das laufende Verfahren verweisen.

Da dies bereits unter die Verjährungsfrist zählt , haben wir immer wieder Einspruch eingelegt , jedoch ohne Erfolg .

.

Nun ja, Verjährungsfristen können unterbrochen werden.

Die Zeit allein, ist keine verlässliches 'Datum, das wäre u.U. zu einfach.

Verstehe ich das richtig, du hast wegen Verjährung geklagt, weil die Arbeitsagentur eine Forderung an dich hatte, die mittlerweile verjährt sei?

Nur um klar zu stellen: die vierjährige Verjährungsfrist gilt nicht unbedingt immer in jedem Falle. Auch da gibt es (wie immer) Ausnahmen.

Um zu helfen benötigen wir deutlich mehr Informationen


Mirkowestphal 
Fragesteller
 22.07.2021, 05:56

Aufhebungsbescheid erfolgte am 18.11.209 ,erste Forderung 20.09.2011 , zweite Forderung 12.09.2012 , dritte Forderung 20.09.2013 , vierte Forderung 15.01.2021 .Es handelt sich hierbei um Kindergeld . Die Forderung vom 15.01.2021 wurde mit 261,00 Euro Säumniszuschlag berechnet , bei den anderen Forderungen lagen die Säumniszuschläge zwischen 18 - 39 Euro . Meine Frage ist allerdings . ob während eines laufenden Verfahren diese Forderungen an das Hauptzollamt weiter gegeben werden dürfen , damit diese es einziehen können ???

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GutenTag2003  22.07.2021, 08:40
@Mirkowestphal

Wenn das Amt der Auffassung ist, die Forderung besteht zu Recht, klar, warum denn nicht ?

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Aber Schummelei beim Kindergeld ist doch nicht verjährt und wieso überhaupt zum Sozialgericht? Stand es wirklich so als Vorschlag im Bescheid?

Die Kindergeldstellen geben doch auch keinen Aufschub, lösen die Einziehung aus, steht auch so in deren Bescheid.

Ist auch so wie bei den Abfallgebühren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mirkowestphal 
Fragesteller
 22.07.2021, 06:01

Hier lag keine Schummelei vor , unser Kind wurde auf Grund von ADHS durch das Jugendamt betreut und das Geld ging an die Einrichtung , dies wird jedoch durch das AA Recklinghausen ignoriert . Und es wurde an das Finanzgericht weitergeleitet .

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Horst7689  22.07.2021, 06:11
@Mirkowestphal

Ist ja mithilfe von Überwiesungsbelegen leicht von euch nachweisbar, deshalb vermute ich, dass das schon wird. Wundert mich aber nicht, dass da auf Hinweise zur Korrektur nicht reagiert wird. Die Verzögerung am Finanzgericht ist aber auch nicht ungewöhnlich, sowas dauert. Anrufen und nachfragen kostet aber nichts und hilft eventuell sogar (ohne Garantie).
Ohne Feuer zu schüren würde ich da eher einen übermotivierten Agentur-Mitarbeiter vermuten, der seine Quote verbessern möchte.

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