Homeoffice - kann das der Vermieter untersagen?
Es ist wieder soweit (leider). Der Arbeitgeber fordert, nur in begründeten Ausnahmefällen ins Büro zu kommen und primär von Zuhause aus zu arbeiten. Ich arbeite nicht ausschließlich papierlos und muss einige Unterlagen nach Hause nehmen (zzgl. Technik).
Kann/darf der Vermieter das untersagen? Immerhin wurde mir die Wohnung zu Wohnzwecken, also zur privaten Nutzung, überlassen. Jetzt nutze ich ich die Wohnräume auch beruflich (ist das ggf. gleichzusetzen mit "gewerblich"?)
Mir ist die Antwort auf diese Frage wichtig, weil ich an den Vermieter wegen geplanter Baumaßnahmen herantreten und genau mit dem Homeoffice argumentieren muss.
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.
Ich schließe jetzt diese Frage.
Bitte keine Antworten mehr. Danke 🙂
7 Antworten
Auch wenn Du in der Wohnung 9 Stunden am Tag Homeoffice hast und dort dein Arbeitszimmer mit Kopierern und Co ausstattest, handelt es sich nicht um eine gewerbliche Nutzung.
Es kommt darauf an, welche Nutzungsart überwiegt und das ist bei dir immer noch die Nutzung als Wohnraum.
Nein, das kann er nicht untersagen, da du nicht gewerblich unterwegs bist, wenn du wo angestellt bist!
Homeoffice ist keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Mietrechts. Du betreibst dort kein Gewerbe.
Zudem ist das Arbeiten im Homeoffice derzeit eine gesetzliche Vorgabe.
wenn dann nur wegen der Technik und dem Kundenverkehr. Wegen normaler Büroarbeit ohne ständigen Kunden- und Lieferantenverkehr und ohne irgendwelche Technikaufbauten im Hof usw. wird er wohl nichts machen können.
Nein, das Arbeiten von Zuhause (HO) kann dir niemand verbieten. Eine Praxis mit Publikumsverkehr dürftest du allerdings nicht betreiben.