Tiefgaragen-Stellplatz weiter vermieten?

bwhoch2  22.12.2021, 09:13

Ist es eine öff. TG, also z. B. mitten in der Stadt, in der man, auch mal am WE das Auto dort abzustellen? Oder ist es die TG des Arbeitgebers, die man am WE gar nicht nutzen kann?

sunbeam69 
Fragesteller
 27.12.2021, 17:27

Die Tiefgarage ist von privat vermietet, also nicht öffentlich und kann auch am Wochenende benutzt werden

7 Antworten

Dann rechne auch mit 7 Tage pro Woche, da sie auch an 7 Tagen nutzbar ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Da mach dich erst mal schlau, ob du das darfst (s. Kleingedrucktes im Mietvertrag).

Ohne Zustimmung riskierst du u.U. eine Kündigung.

Dass dir die schriftliche Erlaubnis zur Weitervermietung des Stellplatzes vorliegt, davon gehe ich aus. Ohne diese Erlaubnis: Finger weg!

Die Höhe der Miete ist frei verhandelbar. Schriftlichen Vertrag machen!

Die Einnahmen musst du versteuern als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Was ich gerade nicht weiß, ist, ob für diese Art der Vermietung Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Das kann dir aber dein Steuerberater oder das Finanzamt sagen.

Wenn dir dein Mietvertag erlaubt den Parkplatz unterzuvermieten und dich auch nicht einschränkt unter welchen Konditionen kannst du von deiner Kolligin verlangen was du willst.

Du kannst dort jeden Tag parken, also 30 Tage/Monat. Dann kostet die Miete für einen Tag 4,30€.

Woher ich das weiß:Recherche