Neubau Erstbezug - Tiefgarage nicht nutzbar - muss volle Miete gezahlt werden?
Hallo ihr lieben,
ich beziehe zum 1.8. einen Neubau im Erstbezug. Zu meinem Vertrag gehört ein Stellplatz in der TG (50€).
Heute war Übergabe und die TG ist auf Grund von Mängeln (Abluftsystem) auf nicht absehbare Zeit nicht nutzbar.
Ich möchte ungern sofort Streit anfangen und warte erstmal einen Monat ab was passiert.
Letztendlich stelle ich mir aber die Frage ob ich die 50€ von der Miete streichen kann so lange die TG nicht nutzbar ist.
Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht?
Danke und liebe Grüße
3 Antworten
Klar, kannst du streichen. Teil dem Vermieter mit, dass die Miete gemindert ist, und kürze die Zahlung entsprechend.
Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn du dem Vermieter die Miete unter Vorbehalt der TG-Nutzung zahlst und einen TErmin setzst, der den Vermieter bei Nichteinhalten in Verzug setzt. Denn sonst gilt: Gemietet wie gesehen.
Es kann auch eine temporäre Zusatzvereinbarung schriftlich zwischen den Parteien über eine Mietminderung von 50EUR einvernehmlich geschlossen werden.
Sprich mit deinem Vermieter. Er sollte dir die Garagenmiete nicht berechnen...
Genau so macht man das!
Einfach Miete kürzen kann sehr nach hinten los gehen.