Neubau Erstbezug - Tiefgarage nicht nutzbar - muss volle Miete gezahlt werden?

3 Antworten

Klar, kannst du streichen. Teil dem Vermieter mit, dass die Miete gemindert ist, und kürze die Zahlung entsprechend.

Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn du dem Vermieter die Miete unter Vorbehalt der TG-Nutzung zahlst und einen TErmin setzst, der den Vermieter bei Nichteinhalten in Verzug setzt. Denn sonst gilt: Gemietet wie gesehen.

Es kann auch eine temporäre Zusatzvereinbarung schriftlich zwischen den Parteien über eine Mietminderung von 50EUR einvernehmlich geschlossen werden.

Sprich mit deinem Vermieter. Er sollte dir die Garagenmiete nicht berechnen...


Goodnight  27.07.2022, 08:31

Genau so macht man das!

Einfach Miete kürzen kann sehr nach hinten los gehen.

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