Stellplatz in der TG gekündigt, darf ich trotzdem dort parken?
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine, möglicher Weise, etwas seltsame Frage: In unserem Haus gibt es eine Tiefgarage für die Mieter. Den gesonderten Mietvertrag für meinen Stellplatz habe ich gekündigt (war zu teuer). In der Garage sind aber noch einige nicht vermietete Stellplätze frei und man kann das Garagentor auch mit dem Wohnungsschlüssel öffen, ich komme also trotzdem immer noch raus und rein. Nun die Frage: Darf ich mich einfach dort reinstellen oder ist das durch irgendwas verboten ?
8 Antworten
nein darfst du nicht. außer du bekommst die erlaubnis eines mieters, dass du dein auto auf seinen (gemieteten) parkplatz stellen darfst.
Du kannst dort Parken, aber sie können Dich abschleppen lassen - ist halt Dein Risiko.
Wenn das private Stellplätze sind, die nicht in deinem Besitz sind und du auch keine Erlaubnis vom Besitzer hast, dann darfst du dort natürlich nicht parken.
Das wäre dann "verbotene Eigenmacht" gem. § 858 BGB. Dagegen kann sich der/die Berechtigte etwa auf Deine Kosten mit der Beseitigung der Störung durch Abschleppen erwehren. Alternativ könnte der Eigentümer/ die Eigentümerin auch eine Nutzungsentschädigung in der Höhe der eigentlich zu entrichtenden Miete verlangen.
Nein das darfst du nicht. Das wäre wie wenn du eine Wohnung sehen würdest, die nicht vermietet ist und du dich dann dort einquartieren würdest nur weil sie leer ist und offenbar nicht vermietet. Sowas geht natürlich nicht.
so ein beispiel mit wohnung wollte ich auch schreiben.. habs aber wieder gelöscht :)