Solche Drogenscreenings kannst Du bei Deinem Hausarzt, bei der DEKRA oder im Rechtsmedizinischen Institut der Uniklinik durchführen lassen. Kostet ca. 100,-- € pro Test.

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Mein Arbeitgeber hat mir ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Abmahnung gekündigt. Was soll ich tun?

Es handelt sich um ein sehr großes Unternehmen, in dem ich seit mehr als 6 Monaten arbeite, und ich hatte einen normalen unbefristeten Vertrag.

Zu Ihrer Information: Am selben Tag, an dem ich entlassen wurde, hat das Unternehmen eine Stelle ausgeschrieben, um meine Position neu zu besetzen, und ihr Ziel ist es, sie so schnell wie möglich zu besetzen, so dass der Richter sie niemals auffordern kann, mich wieder einzustellen, da sie dann sagen würden, die Stelle sei bereits besetzt.

Aufgrund der obigen Angaben bin ich sicher, dass ich diesen Fall gewinnen werde, wenn ich vor das Arbeitsgericht gehe. Aber ich will keinen Anwalt konsultieren und 200 Euro zahlen und so. Ich möchte den Fall einfach direkt mit allen Fakten beim Arbeitsgericht einreichen und dessen Entscheidung abwarten.

Ich bin bereits während der Kündigungsfrist mit meinem üblichen Gehalt von der Arbeit freigestellt worden.

Meine Forderung ist, wieder an meinem Arbeitsplatz eingesetzt zu werden, und ich möchte nichts anderes akzeptieren, aber es ist mein erstes Mal und ich weiß überhaupt nicht, was mich erwartet. Falls meine Stelle bereits besetzt wurde, wie viel sollte ich als Entschädigung verlangen? Ich brauche Details dazu, damit ich weiß, was ich tue. Ist eine Entschädigung von 3 Monatsgehältern viel oder wenig? Auch wie hoch wären die Gerichtskosten, falls ich den Prozess entweder verliere oder gewinne?

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Bitte bitten Sie mich nicht, weitere Details zu erläutern, die ich nicht öffentlich machen möchte. Sie wissen alles, was Sie wissen müssen, um meine Frage zu beantworten. Gehen Sie also davon aus, dass die Informationen hier richtig sind (verlangen Sie nicht, dass ich Ihnen die Richtigkeit der Informationen beweise) und stützen Sie Ihre Antwort nur auf diese Fakten. Vielen Dank!

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Begebe Dich zu dem für Dich zuständigen Arbeitsgericht und erhebe vor der dortigen Rechtsantragsstelle Kündigungsschutzklage, Frist drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

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Wenn der Beschuldigte nicht vernommen wurde, bzw. ihm noch keine Möglichkeit eingeräumt wurde, sich zu äußern, erfolgt die Einstellung "ohne Nachricht". Ansonsten würden Querulanten die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden lahmlegen. Dann folgten nämlich Nachfragen als Rattenschwanz hinterher

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Also, die Bewerbung bei der Polizei hat 's in sich. In der Ausbildung fallen dann viele über die Klausuren durch. Aber wenn Du das durchstehst ist das ein interessanter Beruf. Du weißt beim Schichtbeginn nie was auf Dich zukommt. Zunächst musst Du immer zur Trachtentruppe. Ob Du dann zur Kripo wechseln kannst, entscheiden Deine Bewertungen. Der Job da ist aber i.d.R. total langweilig.

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Das zeigen die nicht an.

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Die Drei-Jahres-Frist gibt es nicht. Ansonsten wäre ich entweder nach fünfzehn Jahren Millionär oder seit acht Jahren im Knast.

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Ganz einfach: Du musst einen Antrag auf Wiedererteilung der FE stellen und wirst dann von der FE-Behörde aufgefordert, ein positives Gutachten nach MPU vorzulegen.

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Einfach einmal ein Telefon dazu benutzen, wozu es eigentlich da ist: Anrufen!

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Ja!

Schon in wenigen Jahren werden aufgrund dieses Prinzips Krebszellen in Körperregionen zerstört werden können, in die kein Arzt hereinkommt.

Erste erfolgreiche Studien bestehen nicht nur beim Melanom, sondern auch beim Darm- Karzinom!

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Das ist Tateinheit. Es wird die Sanktion für die schwerer wiegende Ordnungswidrigkeit etwas erhöht und der Punkt/die Punkte für das schwerer wiegende Delikt eingetragen. In Deinem Fall bedeutet dies min. 110,-- € und ein Punkt in Flensburg, wenn nicht der Geschwindigkeitsverstoß höher belegt wird.

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Als Bewährungsauflage wird immer straffreie Führung während der Bewährungszeit angeordnet. Gegen diese Auflage hat er offenbar verstoßen, egal in welchem Bundesland. Dann hat das Gericht, dem die Bewährungsüberwachung obliegt, mehrere Möglichkeiten. Die Verlängerung der Bewährungszeit ist dabei das mildeste Mittel. Das geschieht i.d.R. auch nur einmal. Beim nächsten Mal zieht er um.

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Da "nur Blechschaden" entstanden ist, geht die Akte direkt von der Polizei zur Bußgeldstelle, ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaft zu machen. Deshalb ist Verjährung nicht wahrscheinlich. Allerdings mutmaße ich mal, dass auf Dich noch Jugendstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht Anwendung findet. lege gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und warte auf das Verfahren bei dem/der Jugendrichter(in). Da findet sich schon eine Lösung.

PS: Die Antwort von Artus 01 ist von vorne bis hinten falsch, § 2a StVG stellt ausschließlich auf bestandskräftige Entscheidungen ab.

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