Du schaust zuviele amerikanische Kriminalfilme.
In Deutschland lautet die Beschuldigtenbelehrung nämlich anders, vgl. § 55 StPO.
Du schaust zuviele amerikanische Kriminalfilme.
In Deutschland lautet die Beschuldigtenbelehrung nämlich anders, vgl. § 55 StPO.
z.B. 4 Tabletten statt 2 usw.?
Das schlägt sich auf die Verdauung nieder und sorgt vermutlich zu heftiger Verstopfung.
Wenn das bekannt wird, lassen die Dich niemals an eine scharfe Schusswaffe.
Auch ein Mörder hat ein Recht auf Leben und der Strafvollzug hat nicht nur die Funktion zu strafen, sondern auch zu resozialisieren. Außerdem gibt es keine humane Möglichkeit der Vollstreckung der Todesstrafe. Deshalb ist sie auch international geächtet.
Diesen rechtlichen Schritten kannst Du gelassen entgegensehen. Die haben keine Chance, den Rechtsstreit erfolgreich zu führen.
Das ist verdammt schwer, dahin zu kommen. Da muss man schon ganz schön einen an der Waffel haben.
Dass das nicht dasselbe sein kann, erkennt man bereits an den unterschiedlichen Ministerien, die zuständig sind. Die Polizei unterliegt dem jeweiligen Innenministerium, die Justiz dem jeweiligen Justizministerium. Die Polizei arbeitet zwar häufig der Justiz zu, unterliegt aber gleichzeitig derer Kontrolle. Das nennt man Gewalteinteilung.
Die physikalischen Grundgesetze sind kein Mangel
Das ist nicht verjährt, weil sich die wechselseitigen Forderungen bereits vor Ablauf der Verjährung aufrechenbar gegenübergestanden haben, die Rückzahlung der Kaution aber noch nicht fällig war.
Gott sei Dank nein
Unsinn, welchen Straftatbestand durch Unterlassen soll senn der Fahrzeugführer erfüllt haben? Das ist Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Diebstahl in mittelbarer Täterschaft
Na ja, das müsste der Reisende eigentlich wissen, wenn er die neun zu verzollende Stangen in Ägypten kauft. Der rote Bereich ist eigentlich genau so gut erkennbar, wie das Einfahrt verboten Schild an einer Autobahnausfahrt.
In der Regel prüfen die Jugendgerichte auch hier "in dubio pro reo" und wenden im Zweifel Jugendrecht an.
Sie denkt an Deine Gesundheit.
leck mich am Arsch, was sind die ordinär!
Das macht Charles III. doch auch.
Als Angeklagte(r) darf man in Deutschland vor dem Strafgericht das Blaue vom Himmel lügen.
Das kann sich allenfalls im Strafmaß negativ auswirken.
Genau so ist es. Wir haben aktuell den gleichen Fall, allerdings mit einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG. Die ist verworfen worden und jetzt ist der Weg zum BVerfG eröffnet, soweit die zahlreichen weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt werden.
Leute, glaubt doch nicht alles, was im Internet verbreitet wird.