Erstens sind das keine Wärter, das ist ja kein Zoo. Zweitens braucht natürlich niemand in ein Gefängnis zu gehen, der vollzugsuntauglich ist. Ggf. gibt es auch noch Justizvollzugskrankenhäuser. Gepflegt wird da allerdings nicht.

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Nach § 30a BtMG wird ein Bandenmitglied, das BtM in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet einführt, mit Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren bestraft. Führt er aber dabei zusätzlich einen Gummiknüppel mit sich, handelt es sich um einen minder schweren Fall, der nur mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht ist.

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Gehe zur Rechtsantragstelle Deines zuständigen Arbeitsgerichts und erwirken eine Einstweilige Verfügung auf Zahlung des notwendigen Teils Deines Lohnanspruches. Den Titel, der vorläufig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar ist, erhältst Du innerhalb weniger Tage. Zeige dem Vermieter die Antragsschrift.

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Meinung des Tages: Welche Auswirkungen könnte Merz' Scheitern im ersten Wahlgang für seine zukünftige Position als Bundeskanzler haben?

(Bild mit KI erstellt)

Ein historisches Ereignis geschah am gestrigen Dienstag. Friedrich Merz wurde zum Bundeskanzler gewählt - allerdings erst im zweiten Anlauf...

Der erste Wahlgang - keine nötige Mehrheit

Mindestens 316 Stimmen hätte Friedrich Merz benötigt für die nötige Kanzlermehrheit. Im ersten Wahlgang erhielt er 310 Stimmen. Der Wahlvorgang ist geheim, die Fraktionen von Union und SPD waren laut eigener Angaben vollzählig anwesend. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 18 Abgeordnete gegen Merz gestimmt oder sich enthalten haben. Wer das war ist - aufgrund des Geheimnisses - unbekannt.
Nach dem ersten gescheiterten Anlauf beschloss der Bundestag eine Fristverkürzung - der zweite Wahlvorgang wurde dadurch auf den selben Tag vorverlegt. Im zweiten Durchlauf stimmten dann 325 Abgeordnete für, 289 gegen ihn. Ein Vorfall wie dieser ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik - es folgten politische Diskussionen.

Konsequenzen und politische Reaktionen

Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, zeigte sich nach der ersten Schlappe sehr besorgt - er sieht in den Geschehnissen eine Belastung für die Demokratie, fürchtet einen Vertrauensverlust direkt zu Beginn der neuen Regierung. So sieht es auch Meinungsforscher und Chef des Forsa-Instituts, Manfred Güllner. Für ihn gibt es durch das Debakel einen Sieger - jedoch meint er damit weder Union noch SPD - sondern die AfD.
Grünen-Chefin Brantner schließt sich den beiden zuvor aufgeführten Meinungen an, schätzt, dass der Vorfall nicht nur das Vertrauen in die künftige Regierung, sondern auch das Land und die Demokratie schwächt.
Die Linkspartei sieht im Ergebnis ein Misstrauensvotum gegen Merz aus den eigenen Reihen. AfD-Chefin Weidel forderte Merz umgehend zum Rücktritt auf.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Ergebnisse des gestrigen Tages?
  • Wie könnte sich die Uneinigkeit innerhalb der Koalitionen auf die zukünftige Regierungsarbeit auswirken?
  • Was haltet Ihr von den Reaktionen aus der Politik selbst?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Schonmal über Julius Steiner/Leo Wagner 2.0 nachgedacht? Ich glaube, dass der Bundestag nicht von Versuchen ausländischer Geheimdienste, auf die Politik einzuwirken oder sogar die Bundesrepublik zu destabilisieren, gefeit ist. Alles schonmal da gewesen.

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Wie lange soll das jetzt noch weitergehen?

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Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss gibt es das Rechtsmittel der Sofortigen Beschwerde. Diese muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Zustellung, eingelegt werden. Danach wird er bestandskräftig und ist dreißig Jahre vollstreckbar. Da brauchst Du also gar nicht drüber nachzudenken.

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Per Post ist nur das Einschreiben/Rückschein ein Beweis. Die Zustellung per Bote ist da viel sicherer. Den Zeugenbeweis musst Du erstmal widerlegen.

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Das ist nicht strafbar, aber vielleicht Absicht vom Lehrer. Bei uns lugte die Klausuraufgabe aus dem Aktenkoffer und der Dozent ist 20 Minuten auf dem Klo verschwunden.

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Wenn das eine Maschinenpistole war, lösen sich mehrere Schüsse in einer Sekunde.

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Das musst Du nicht uns, sondern ausschließlich und insbesondere rechtzeitig den/die Jugendrichter(in) fragen. Die machen das nämlich i.d.R., solange sie sich nicht verarscht vorkommen.

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Anzeige?

Hallo zusammen,

ich und meine Freundesgruppe waren gestern in eine Schlägerei verwickelt mit einer anderen gruppe von Männern. Es hat alles damit angefangen, dass die Gruppe schon verbal auf uns losgegangen ist und sich die Situation zunächst beruhigt hat. Danach ist es allerdings eskaliert und einer der Männer hat seinen Freund dazu geholt der mich dann zunächst auf die Seite geschubst hat nachdem ich dazwischen gehen wollte und den Streit schlichten wollte. Allerdings bin ich gegen einen Tisch geknallt und mir wurde auch ein Getränk mit Alkohol über den Kopf gekippt und ich war komplett nass auch auf meinen Klamotten. Anschliessend ist die Gruppe von 3 Männern nun auf meine Gruppe von dann zwei Männern losgegangen.( unsere Gruppe bestand aus zwei Frauen und zwei Männern). Natürlich haben unsere Jungs dann aus Notwehr auch zugeschlagen man sieht aber heute am ganzen Körper die hämatome und Kratzer und einer wurde auch am Kiefer verletzt. Natürlich haben wir sofort Polizei gerufen und alles geschildert und der clubbesitzer hat auch die Videoaufnahmen bereitgestellt an die Polizei. Diese wurden jetzt auch von denen ausgewertet und wir haben bereits einen Anruf erhalten dass die Provokation definitiv von der anderen Gruppe kam und auch die Schlägerei von denen aus angefangen hat. Anscheinend war die Gruppe der andern Männer sich schon vorbestraft. Zwei der Männer haben auch auf einen von unseren Jungs eingeschlagen.

was würdet ihr uns jetzt raten zu tun wegen der Anzeige und Schmerzensgeld. Kennt sich jemand aus was man da alles rausholen kann bzw. was für Straftaten das waren. Was würdet ihr uns raten wegen Anwalt und alles weil ich kenn mich damit nicht aus aber ich weiß dass ich mir sowas nicht bieten lassen muss.

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Die gefährliche Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. D.h., es wird unabhängig von einem Strafantrag verfolgt und die Strafdrohungen sind happig. Warte ab, bis Du von den Strafverfolgungsbehörden Nachricht erhälst. Da kannst Du den Körperschaden geltend machen (sog. Adhäsionsverfahren).

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Das sagt Dir der Richter/die Richterin bevor er/sie Dich wieder aus dem Saal bittet.

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Ich bin gegen eine Halterhaftung, weil...

Das wäre verfassungswidrig, Art. 103 Abs. 2 GG, Grundsatz 'keine Strafe ohne Gesetz". Täter ist derjenige, der die Tat selber oder durch einen anderen begeht. Der Halter ist aber nicht für das Verhalten eines/einer anderen verantwortlich.

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