Wenn das Urteil auf versuchtem schweren Raub in einem minder schweren Fall lautet, könnte eine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden, ohne erhebliche Vorstrafen, versteht sich.
Es besteht ein Kündigungsverbot!
Um mal einen Vorsitzenden Richter am hiesigen Verwaltungsgericht zu zitieren: "Wir geben zwar politisch Verfolgten Asyl, sind aber kein Auffanglager für Straftäter.' Bei drei Jahren Freiheitsstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde, handelt es sich mit Sicherheit nicht um Falschparken. Deine Behauptung, dass der Lebensunterhalt gesichert sein, ist auch mal so hinterfragungsbedürftig.
Null Prozent
Da ist offenbar die Einziehung von Vermögenswerten angeordnet worden. Der/die Geschädigte macht seinen/ihren Schaden bei der Staatskasse geltend.
Um dahin zu kommen muss man ganz schön einen an der Waffel haben.
Die Polizei nimmt vorläufig fest, der Richter/ die Richterin verhaftet. Dann aber ist immer ein beigeordneter Verteidiger und ein(e) Dolmetscher(in) dabei.
Das wäre die Lizenz zum Gelddrucken.
Weshalb sollte denn die pauschale Diskreditierung von Menschen, die rein zufällig einer Volks- oder Religionsgemeinschaft angehören, straffrei sein?
Gerade hier in Deutschland dürfte das gar keine Überlegung wert sein
Grundsätzlich kann er das zurückfordern, da Du ungerechtfertigt bereichert bist. Aber möglicherweise greifen hier tarifliche oder einzeln vertragliche Ausschlussfristen. Das können wir mit diesen Informationen nicht prüfen
Gott sei Dank nicht!
Ich bin sechsmal geimpft mit drei verschiedenen Impfstoffen, Astra Zeneca, Biontec und Moderna. Ich hatte nur vereinzelte ganz geringe Impfbeeinträchtigungen, wurde bis heute nie positiv getestet und habe die Auswirkungen einer COVID 19-Erkrankung von außen beobachtet incl. drei Todesfällen. Was gäbe es da zu bereuen?
Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen, aber Rücksicht ist die Mutter der Porzelankiste.
Die sind doch nicht blöd und haben ständig einen "heißen Draht" zur Polizei.
Das mit den nicht mehr als drei Monate oder 90 Tagessätzen gilt nur einmal.
Solange Du keine zwei Jahre Jugendstrafe kassiert hast, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
Das kannst Du jederzeit nachreichen, ggf kann das sogar in der Praxis Ausbildung erworben werden.
Das ist sogar der Regelfall. Selbstverständlich darf ich gegen mein eigenes Wissen Freispruch beantragen, wenn die Beweismittel der Staatsanwaltschaft nach meiner Ansicht nicht ausreichen. Ich darf auch Beweisanträge stellen, die möglicherweise einen anderen Sachverhalt suggerieren, als mir bekannt ist. Ich stehe unter Schweigepflicht und mit Lüge hat das gar nichts zu tun.
Erstens sind das keine Wärter, das ist ja kein Zoo. Zweitens braucht natürlich niemand in ein Gefängnis zu gehen, der vollzugsuntauglich ist. Ggf. gibt es auch noch Justizvollzugskrankenhäuser. Gepflegt wird da allerdings nicht.
Nach § 30a BtMG wird ein Bandenmitglied, das BtM in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet einführt, mit Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren bestraft. Führt er aber dabei zusätzlich einen Gummiknüppel mit sich, handelt es sich um einen minder schweren Fall, der nur mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht ist.