Wenn das Urteil auf versuchtem schweren Raub in einem minder schweren Fall lautet, könnte eine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden, ohne erhebliche Vorstrafen, versteht sich.

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Es besteht ein Kündigungsverbot!

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Visum zur Familienzusammenführung trotz Vorstrafen?

Hallo zusammen,

ich bin serbischer Staatsangehöriger und war über 31 Jahre lang in Deutschland geduldet, bevor ich im Jahr 2019 abgeschoben wurde. Die Wiedereinreisesperre (30 Monate) ist seit 2021 erloschen. Seitdem reise ich regelmäßig als Tourist für mehrere Monate nach Deutschland ein.

Meine Lebenspartnerin ist deutsche Staatsbürgerin. Wir leben in einer gefestigten Beziehung in Deutschland und haben den gemeinsamen Wunsch, eine Familie zu gründen. Im vergangenen Jahr mussten wir leider eine Fehlgeburt verkraften – ein sehr schmerzhaftes Erlebnis, das unseren Wunsch nach Stabilität und Sicherheit zusätzlich verstärkt hat.

Wir hatten in der Vergangenheit einen Antrag auf ein Visum zur Eheschließung gestellt. Dieser wurde zwar von der zuständigen Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt in Belgrad abgelehnt – unter anderem wegen einer Vorverurteilung in Deutschland (drei Jahre auf Bewährung). Im Nachhinein wurde mir klar, dass ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall sinnvoller gewesen wäre.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes gemeinsames Leben in Deutschland:

  • Der Lebensunterhalt ist gesichert
  • Eine passende Wohnung ist vorhanden
  • Alle geforderten Unterlagen liegen bei den zuständigen Behörden vor
  • Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an und habe alternativ mehrere direkte Jobmöglichkeiten
  • Zudem engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer

Ein besonderer Aspekt ist mein zivilgesellschaftliches Engagement: Bei einem Vorfall habe ich durch mutiges Eingreifen eine schwere Verletzung erlitten (über 80 Stiche mussten genäht werden). Für mich zeigt das, dass ich bereit bin, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und mich aktiv für andere einzusetzen.

Ich wende mich nun an euch mit der Frage:

Gibt es trotz meiner schweren Vorverurteilung eine realistische Chance auf ein Visum zur Familienzusammenführung?

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt Beispiele, in denen ein solcher Antrag trotz Vorstrafe genehmigt wurde?

Ich bin dankbar für jeden Hinweis, jede Erfahrung oder Empfehlung – egal ob rechtlich, persönlich oder organisatorisch.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

Beste Grüße

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Um mal einen Vorsitzenden Richter am hiesigen Verwaltungsgericht zu zitieren: "Wir geben zwar politisch Verfolgten Asyl, sind aber kein Auffanglager für Straftäter.' Bei drei Jahren Freiheitsstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde, handelt es sich mit Sicherheit nicht um Falschparken. Deine Behauptung, dass der Lebensunterhalt gesichert sein, ist auch mal so hinterfragungsbedürftig.

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Da ist offenbar die Einziehung von Vermögenswerten angeordnet worden. Der/die Geschädigte macht seinen/ihren Schaden bei der Staatskasse geltend.

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Die Polizei nimmt vorläufig fest, der Richter/ die Richterin verhaftet. Dann aber ist immer ein beigeordneter Verteidiger und ein(e) Dolmetscher(in) dabei.

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Grundsätzlich kann er das zurückfordern, da Du ungerechtfertigt bereichert bist. Aber möglicherweise greifen hier tarifliche oder einzeln vertragliche Ausschlussfristen. Das können wir mit diesen Informationen nicht prüfen

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Ich bin sechsmal geimpft mit drei verschiedenen Impfstoffen, Astra Zeneca, Biontec und Moderna. Ich hatte nur vereinzelte ganz geringe Impfbeeinträchtigungen, wurde bis heute nie positiv getestet und habe die Auswirkungen einer COVID 19-Erkrankung von außen beobachtet incl. drei Todesfällen. Was gäbe es da zu bereuen?

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Das mit den nicht mehr als drei Monate oder 90 Tagessätzen gilt nur einmal.

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Solange Du keine zwei Jahre Jugendstrafe kassiert hast, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

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Das kannst Du jederzeit nachreichen, ggf kann das sogar in der Praxis Ausbildung erworben werden.

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Das ist sogar der Regelfall. Selbstverständlich darf ich gegen mein eigenes Wissen Freispruch beantragen, wenn die Beweismittel der Staatsanwaltschaft nach meiner Ansicht nicht ausreichen. Ich darf auch Beweisanträge stellen, die möglicherweise einen anderen Sachverhalt suggerieren, als mir bekannt ist. Ich stehe unter Schweigepflicht und mit Lüge hat das gar nichts zu tun.

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Erstens sind das keine Wärter, das ist ja kein Zoo. Zweitens braucht natürlich niemand in ein Gefängnis zu gehen, der vollzugsuntauglich ist. Ggf. gibt es auch noch Justizvollzugskrankenhäuser. Gepflegt wird da allerdings nicht.

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Nach § 30a BtMG wird ein Bandenmitglied, das BtM in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet einführt, mit Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren bestraft. Führt er aber dabei zusätzlich einen Gummiknüppel mit sich, handelt es sich um einen minder schweren Fall, der nur mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht ist.

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