Strafe wenn man beim Zoll den grünen, statt roten Kanal passiert?
Ich würde gerne wissen ob bei folgenden Sachverhalt ein Straftatbestand vorliegen würde.
Angenommen man kommt aus dem Ägypten-Urlaub zurück in die Heimat und man hat in seinem Gepäck 10 Stangen Zigaretten, weil diese in Ägypten günstiger waren und nur für den Eigenbedarf gelten.
Am Flughafen angekommen holt man sein Gepäck vom Band und geht durch den grünen Kanal. Doch man wird aufgehalten und gefragt ob man was zu verzollen hat.
Wenn man jetzt ehrlich sagt, man habe 10 Stangen ägyptische Zigaretten in seinem Gepäck nur für den Eigenbedarf, wäre das dann Schmuggel, nur weil man nicht den roten Kanal passiert hat?
Wenn man dann zu den Zollbeamten sagt, man wäre bereit Zoll + Steuern zahlen, wäre die Sache erledigt, oder müsse man dann schon mit einem Strafverfahren rechnen und die Zigaretten werden eingezogen?
13 Antworten
Du hast eine Stange frei. Für die 9 weiteren zahlst du 9 x 10 x 20 x 0,19 = 342,- plus nochmal das Gleiche als Strafe. Vermutlich kommt dann noch eine Strafanzeige dazu.
Es reicht. Der Versuch ist strafbar.
Ja, das ist es bereits.
Das ist schon eine Straftat allein wenn du durch den grünen Ausgang gehst und etwas zu verzollen hast.
mit dem nehmen des grünen Ausgangs erklärst du konkludent nichts zu verzollen zu haben. Damit ist der Versuch erfüllt. Du kannst ja auch nicht schwarzfahren und dann wenn der Kontrolleur kommt ein Ticket kaufen.