Darf der Vermieter einen Stellplatz doppelt vermieten?

5 Antworten

Das ist eindeutig dein Fehler. Du möchtest selber den Stellplatz nutzen, obwohl du schreibst, er kann ab Mai vermietet werden. Du hast vermutlich ab 1.6. gemeint. Ich kann mir aber vorstellen, daß der Wagen nur kurz abgestellt wurde. Am Besten am MO mit der Hausverwaltung in Verbindung setzten, um Mißverständnisse zu klären. Nachdem du aber geschrieben hast daß ' beides nicht geklappt hat,' vermute ich nicht, daß der Vermieter doppelt vermietet, da ja auch dein Vertrag erst Ende Mai ausläuft.

Kelly0345 
Fragesteller
 02.05.2021, 17:18

Ich möchte den Stellplatz nur weiter nutzen, da ich weiter dafür zahle. Wäre ich vorher aus den Verträgen gekommen hätte mich das gar nicht interessiert. Aber mich weiter zahlen zu lassen und einen anderen eventuell für den gesamten Monat kostenlos da parken zu lassen geht auch zu weit.

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wolfrein  02.05.2021, 19:24
@Kelly0345

Du mußt erst mal sehen ob es so ist, ansonsten denke ich würdest du dein Geld zurückbekommen. Nachdem sie aber geschrieben haben, daß das mit dem vorzeitigen Weitervermieten nicht geht, werden sie es auch kaum machen.

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Du hast es ihm doch genehmigt. Entsprechend darf er den Platz natürlich weitervermieten. Er hat schließlich deine Zustimmung dazu (welche er natürlich benötigt hat).

Kelly0345 
Fragesteller
 02.05.2021, 17:21

Ja aber doch nicht auf meine eigene Kosten. Ich zahle für etwas was mir nicht mehr gehört? Wo gibts denn sowas?

normalerweise bekommt man von der Genossenschaft einen Brief, dass der Vertrag vorzeitig beendet wurde.... heißt ich zahle die Miete nicht mehr sondern geht auf den neuen Mieter über

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Stelle gegen den Halter des Fahrzeuges Strafanzeige wegen Nötigung als Antragsdelikt bei der Polizei, dann werden die Schuldigen zutage gefördert. Das Foto kannst du ja als Beweis vorlegen. Wenn der Halter auch guten Glaubens gehandelt haben sollte, er muss ja durch eine berechtigte Person in die TG gelassen worden sein oder steht die TG immer offen?

AnglerAut  02.05.2021, 13:13

Der Vermieter hat den Platz neu an den Halter vermietet. Und zu diesem Zeitpunkt hatte der Vermieter die Genehmigung des Fragestellers. Wie willst du da bitte eine Straftat konstruieren????

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Gerhart  02.05.2021, 15:54
@AnglerAut

Der Vermieter KÖNNTE den Platz vermietet haben, gewiss ist das nicht. Wäre es so, dann ist die Benachrichtigung durch den Vermieter an den Mieter aber auch Pflicht! und das ist der Fehler, der aufzuklären wäre.

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Kelly0345 
Fragesteller
 02.05.2021, 17:22

Werde mich heute direkt an eine online Anzeige setzen. Vielen Dank

Nein die TG ist nur mit einem Schlüssel zugänglich den man erst erhält, wenn man einen Stellplatz angemietet hat.

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Hi,

Da du bis Ende Mai offiziell noch die Wohnung und den Stellplatz gemietet hast, darf er sie nicht weitervermieten, auch wenn du das geschrieben hast. Am besten wäre es du annullierst einfach deine Aussage. Wichtig ist, dass du dich beeilst, da du ja nur noch einen Monat hast.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfolgreich den Master of Law abgeschlossen.
AnglerAut  02.05.2021, 13:09

Der Vermieter hat doch die Zustimmung des Fragestellers. Entsprechend kann er die Wohnung natürlich vermieten.

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JoelKorf  02.05.2021, 13:11
@AnglerAut

Die Zustimmung ist rechtlich aber nicht so wirksam wie der Mietvertrag. Indem der Fragesteller seine Aussage revidiert ist die Zustimmung erst recht unwirksam.

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AnglerAut  02.05.2021, 13:12
@JoelKorf

Der Fragesteller hat die Zustimmung erteilt. Er kann sie nicht mehr revidieren, nachdem der Vermieter sie genutzt hat.

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JoelKorf  02.05.2021, 13:19
@AnglerAut

Natürlich. Er hat ja nicht offiziell unterschrieben, dass der Vermieter es darf.

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AnglerAut  02.05.2021, 13:27
@JoelKorf

Und woher nimmst du das schrifterfordernis für solch eine Zustimmung?

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Kelly0345 
Fragesteller
 02.05.2021, 15:13
@AnglerAut

Ja aber doch nicht auf meine eigenen Kosten. Wenn der Parkplatz vermietet wurde hat doch der neue zu zahlen

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Du hättest demVermieter mitteilen müssen, dass der Stellplatz ab dem 01.06. zur weiteren Vermietung zur verfügung steht. Dein Fehler war, dass du den Monat Mai angegeben hast und der Vermieter den Stellplatz eben schon im Mai weiter vermietet hat.

Der Fehler liegt also bei dir und nicht am Vermieter.