Darf der Vermieter einen Stellplatz doppelt vermieten?
Moin, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe zum 31.05. fristgerecht meine Wohnung und meinen Parkplatz (Tiefgarage) gekündigt. Bei beiden habe ich dazu geschrieben, dass beides ab Mai bereits neu vermietet werden kann. Dies hat leider nicht geklappt....
Nun wollte ich gestern (01.05.) auf meinen Stellplatz und habe ein fremdes Auto darauf stehen gehabt. Ich habe sofort einen Zettel fertig gemacht und die nächsten Nachbarn abgeklappert. Natürlich hatte niemand eine Ahnung.
Nun ist meine Frage, da ich im Mai noch die volle Miete zahle ob der Vermieter den Stellplatz kostenlos an andere weiter vermieten darf wenn ich geschrieben habe, dass dieser ab Mai angeboten werden darf.
Im Mai zahle ich ja nun auch die Miete und möchte demnach den Stellplatz auch noch nutzen. Und ich möchte ehrlich gesagt nicht für jemand anderen bezahlen.
Der Genossenschaft habe ich gestern bereits eine Email geschrieben und ein Foto des Autos beigefügt. Da allerdings Wochenende ist habe ich vor Montag Mittag keine Antwort zu erwarten.
5 Antworten
Das ist eindeutig dein Fehler. Du möchtest selber den Stellplatz nutzen, obwohl du schreibst, er kann ab Mai vermietet werden. Du hast vermutlich ab 1.6. gemeint. Ich kann mir aber vorstellen, daß der Wagen nur kurz abgestellt wurde. Am Besten am MO mit der Hausverwaltung in Verbindung setzten, um Mißverständnisse zu klären. Nachdem du aber geschrieben hast daß ' beides nicht geklappt hat,' vermute ich nicht, daß der Vermieter doppelt vermietet, da ja auch dein Vertrag erst Ende Mai ausläuft.
Du mußt erst mal sehen ob es so ist, ansonsten denke ich würdest du dein Geld zurückbekommen. Nachdem sie aber geschrieben haben, daß das mit dem vorzeitigen Weitervermieten nicht geht, werden sie es auch kaum machen.
Du hast es ihm doch genehmigt. Entsprechend darf er den Platz natürlich weitervermieten. Er hat schließlich deine Zustimmung dazu (welche er natürlich benötigt hat).
Ja aber doch nicht auf meine eigene Kosten. Ich zahle für etwas was mir nicht mehr gehört? Wo gibts denn sowas?
normalerweise bekommt man von der Genossenschaft einen Brief, dass der Vertrag vorzeitig beendet wurde.... heißt ich zahle die Miete nicht mehr sondern geht auf den neuen Mieter über
Stelle gegen den Halter des Fahrzeuges Strafanzeige wegen Nötigung als Antragsdelikt bei der Polizei, dann werden die Schuldigen zutage gefördert. Das Foto kannst du ja als Beweis vorlegen. Wenn der Halter auch guten Glaubens gehandelt haben sollte, er muss ja durch eine berechtigte Person in die TG gelassen worden sein oder steht die TG immer offen?
Der Vermieter hat den Platz neu an den Halter vermietet. Und zu diesem Zeitpunkt hatte der Vermieter die Genehmigung des Fragestellers. Wie willst du da bitte eine Straftat konstruieren????
Der Vermieter KÖNNTE den Platz vermietet haben, gewiss ist das nicht. Wäre es so, dann ist die Benachrichtigung durch den Vermieter an den Mieter aber auch Pflicht! und das ist der Fehler, der aufzuklären wäre.
Werde mich heute direkt an eine online Anzeige setzen. Vielen Dank
Nein die TG ist nur mit einem Schlüssel zugänglich den man erst erhält, wenn man einen Stellplatz angemietet hat.
Hi,
Da du bis Ende Mai offiziell noch die Wohnung und den Stellplatz gemietet hast, darf er sie nicht weitervermieten, auch wenn du das geschrieben hast. Am besten wäre es du annullierst einfach deine Aussage. Wichtig ist, dass du dich beeilst, da du ja nur noch einen Monat hast.
LG
Der Vermieter hat doch die Zustimmung des Fragestellers. Entsprechend kann er die Wohnung natürlich vermieten.
Die Zustimmung ist rechtlich aber nicht so wirksam wie der Mietvertrag. Indem der Fragesteller seine Aussage revidiert ist die Zustimmung erst recht unwirksam.
Natürlich. Er hat ja nicht offiziell unterschrieben, dass der Vermieter es darf.
Ja aber doch nicht auf meine eigenen Kosten. Wenn der Parkplatz vermietet wurde hat doch der neue zu zahlen
Du hättest demVermieter mitteilen müssen, dass der Stellplatz ab dem 01.06. zur weiteren Vermietung zur verfügung steht. Dein Fehler war, dass du den Monat Mai angegeben hast und der Vermieter den Stellplatz eben schon im Mai weiter vermietet hat.
Der Fehler liegt also bei dir und nicht am Vermieter.
Ich möchte den Stellplatz nur weiter nutzen, da ich weiter dafür zahle. Wäre ich vorher aus den Verträgen gekommen hätte mich das gar nicht interessiert. Aber mich weiter zahlen zu lassen und einen anderen eventuell für den gesamten Monat kostenlos da parken zu lassen geht auch zu weit.