Miethaus hat noch keinen HÜP - Mietminderung wegen Homeoffice?
Moin,
wir ziehen Mitte Januar um und haben nun über die Telekom (nicht etwa über den neuen Vermieter) erfahren, dass das neu gebaute Mietshaus, in das wir ziehen, noch gar keinen Hausübergabepunkt (HÜP) hat. So dass unser Internetanbieter auch kein Internet bereitstellen kann.
Wir zahlen schon seit Dezember Miete und haben auch bei der Übergabe schon erwähnt, wie wichtig Internet ist, weil wir alle im Homeoffice arbeiten müssen. Wurde aber mit keinem Wort erwähnt, dass es zum Problem werden könnte.
Ich frage mich jetzt, ob man als Mieter da in irgendeiner Form Anspruch hat gegenüber dem Vermieter. Weil es ja schon eine elementare Einschränkung der Nutzbarkeit der Wohnung darstellt. Gerade in Corona-Zeiten.
K.A. Vermieter zahlt ein Hotelzimmer in dem man arbeiten kann, oder so.
Hat jemand so weit und aktuell Ahnung vom Mietrecht?
4 Antworten
noch gar keinen Hausübergabepunkt (HÜP) hat
Das kommt also noch.
So dass unser Internetanbieter auch kein Internet bereitstellen kann.
Wer ist denn Euer Internetanbieter? Womöglich einer, der gar nie mit Festnetz in das Haus kommen kann, weil es für ihn nie einen Übergabepunkt geben wird?
Es kommt doch auch darauf an, welche Möglichkeiten in der Straße überhaupt bestehen.
Bevor man Dir also eine Antwort geben kann, kläre doch mal bitte diese Fragen auf:
Hausübergabepunkt für welche Art von Datenleitung?
Wer ist Euer Internet-Provider und bietet er seine Dienste in Eurer Straße überhaupt an?
Welche Möglichkeit bestehen schon jetzt in Eurem Haus, wie z. B. Kabel-TV-Anschluss oder Telefonfestnetz der Telekom?
Sollte es am Ende so sein, dass der evtl. geplante und vielleicht auch mietvertraglich zugesagte Glasfaseranschluss einfach irgendwann in den nächsten Monaten noch kommen wird, könnt Ihr zwischenzeitlich auch eine der anderen Möglichkeiten und wenn mit festen Leitungen nichts geht, auch mit einer LTE-Funkverbindung Internet ins Haus holen.
Es gibt dann auch eine gewisse Mietminderung für die zugesagte und noch nicht bereit gestellte Glasfaseranbindung.
Dann lass dir doch von deinem Brötchengeber ein Notebook mit einer LTE-Karte incl. eines entsprechenden Datentarifs über die Firma geben. Ist bei mir genauso: SIM Nr. 1 für das iPhone und SIM Nr. 2 für das Notebook (wenn es mit dem Internet zu Hause Probleme gibt...).
Zu deiner Frage: Ist ein Internetzugang Bestandteil des Mietvertrags? Wenn nicht, dann ist das dein Privatvergnügen. Vielleicht ist ja die Möglichkeit gegeben, über Vodafone über den existierenden Kabelanschluss Internet und Telefonie bereit zu stellen. Häufig werden von den Internetzugangsprovidern auch Internet und Telefonie per LTE-WLAN-Router bereit zu ermöglichen.
Du mietest eine Wohnung kein Büro
...
ich denke daher nicht, dass man gegenüber dem Vermieter auf "Homeoffice" pochen kann
außerdem gibt es auch andere Möglichkeiten Online zu gehen
ist telefon und kabel vorhanden?
Die technischen Möglichkeiten IN den Wohnungen sind da. Nur der HÜP wurde offenbar noch nicht eingerichtet.
was nützt eine Dose in der Wand, wenn dahinter nichts ist ...
ja genau. Deshalb komm ich mir grade verschaukelt vor.
dann musst Du anders ins Netz gehen ... wurde doch beschrieben
Ich kann halt nichts machen, um diese Situation zu ändern, wenn der Vermieter nicht für den HÜP sorgt. Dann ist auch nix mit Privatvergnügen Internet.
Wohl kaum, wen es nicht mal einen Hausübergabepunkt gibt