Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht ohne notarielle Beurkundung. Erfahrung bzgl. Anerkennung von Behörden, Pflegeheimen etc.?
Hallo zusammen,
gibt es irgendwo Erfahrungsberichte zu obigem Thema? Es geht darum, dass Notare der Auffassung sind, dass nur durch sie beurkundete Vollmachten Anerkennung im Falle eines Falles bei Pflegeheimen, Ärzten etc. finden.
Das Bundesministerium der Justiz stellt selbst ein Formular zur Verfügung:
Da frage ich mich, darf ein solch korrekt sauber ausgefülltes und unterschriebenes Formular bei Pflegeheimen, Gerichten, Ärzten etc. abgelehnt werden, wenn lt. Gesetz eine Vollmacht sogar "formlos" erstellt werden kann? Also da ist keine Rede von einer notariell beurkundeten Vollmacht.
Viele haben nämlich Angst, dass eine nicht beurkundete Vollmacht im Falle eines Falles auch nicht anerkannt wird, weshalb jeder zum Notar springt und diese sich das sehr gut bezahlen lassen. Bei vielen Fällen ist das auch berechtigt, da im Preis längere Aufklärungsgespräche zu den einzelnen Punkten stattfinden, aber für Leute, die sich mit der Materie befasst haben und das Formular des Bundesministerium der Justiz ausreichen würde, der benötigt kein Gespräch und würde höchstens dieses Formular beglaubigen und noch ggf. im Vorsorge-Vollmachtregister hinterlegen lassen.
Mit dem Formular soll letztendlich das vermieden werden was auf der ersten Seite steht nämlich eine vom Gericht bestellte Betreuung.
Ich denke , dass das Thema relativ neu ist, und die ganzen Institutionen wie Pflegeheime nichts anderes als eine notariell beurkundete Vollmacht kennen und was man nicht kennt, wird abgelehnt. Ist das wirklich in der Praxis so?
Danke für eure Meinungen und Erfahrungsberichte.
Beste Grüße
1 Antwort
Also die formlose Vollmacht ist vollkommen ausreichend für die meisten Angelegenheiten. Lediglich für Verfügungen in Grundstücksangelegengeiten und Erbschaftssachen braucht man als Bevollmächtigter eine beglaubigte/beurkundete Vollmacht. Allerdings wird in Fällen, in denen eine solche nicht vorhanden ist, eine Betreuung angeordnet, welche allerdings nur den fehlenden Aufgabenkreis umfasst. In der Praxis akzeptieren manche Banken (Postbank *hust*) die Vollmachten zu Unrecht nicht, weil unten auf dem Formular steht, man solle möglichst noch separate Bankvollmachten erteilen. Die formlose Vollmacht ist allerdings vollkommend ausreichend! Bei Pflegeheimen habe ich das Problem noch nie bemerkt.
Wie gesagt nur bei Grundstücke und Erbschaft berechtigt, ansonsten ist formlos ausreichend.
Vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht. Genau so steht es eigentlich überall, aber man liest, dass die Formulierungen rechtssicher sein müssen und nur durch die notarielle Beurkundung man alle Zweifel an der Vollmacht in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Unterschrift beseitigt wären.
Sprich, nur das Siegel einer beurkundeten Vollmacht öffnet alle Tore (Bank, Pflegeheime, Ärzte...) - so kennt es die ältere Generation, und alles andere wie z.B. dieses Formular vom Bundesministerium der Justiz würde niemand kennen und somit anerkennen.
Gibt es noch weitere Erfahrungsberichte von anderen Mitgliedern hier? : )