Widerspruch Inkasso rechtens?

4 Antworten

der Widerspruch gegen eine Forderung eines Inkassobüros ist nicht an eine bestimmte Form gebunden und auch nicht an eine Frist;

man soll Widerspruch gegen die Gesamtforderung einlegen;

das Inkassobüro muss Dir dann beweisen, dass die Hauptforderung und die angesetzten Kosten berechtigt sind; nicht Du musst beweisen, dass die geforderten Einzelbeträge unberechtigt sind;

da du gar nicht auf ein Schreiben eines Inkassobüros antworten musst, kann es auch keine Fristversäumnis geben;

eine Frist ist erst zu beachten, wenn die Forderung gerichtlich z.B. mit einem Mahnbescheid geltend gemacht wird;

allerdings empfiehlt es sich, der Forderung nicht nur per email, sondern auch postalisch zu widersprechen;

Inkassos sind keine Behörden. Insofern ist es egal, ob du etwas per eMail oder Brief schickst.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied AK Inkassowatch, jahreslanges Studium
Kunstsand 
Fragesteller
 21.09.2019, 17:49

Stimmt, es ist die rede eines Wiederspruches einer Behörde. Somit ist ein Wiederspruch nur Formgebunden wenn es sich um eine Behörde handelt. Aber das Inkasso ist keine Behörde.

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mepeisen  21.09.2019, 18:04
@Kunstsand

Was denn nun? Ein Inkassobüro oder eine Behörde? Um was geht es hier? Also um was für eine Forderung?

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Mach es per FAX ... dann hast auch einen Sendungsbericht als Nachweis wo drauf steht dass das FAX angekommen ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Ein Widerspruch ist Formgebunden.

  1. entweder in schriftlicher Form oder
  2. zur Niederschrift bei dem Inkassounternehmen. Da muss der Widersprechende selber vor Ort sein.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
mepeisen  21.09.2019, 18:03

Nicht wirklich. Wie kommst du drauf? Es gibt keinerlei Formbestimmung bei einem normalen Inkassobüro.

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