600€ Inkasso kosten ist das möglich?
Hallo, ich konnte ein Zahlung bei klarna nicht tätigen etwa 900€ nun kamen sie mit coeo Inkasso 1. Email Forderung etwas über 1000€ wollte diese begleichen über das Portal aufeinmal waren es knapp 1600€ jez 3 Tage nach der 1. Email kam die nächste mit der 1600 Forderung wo kommen die über 500 her ist das noch legal ?
6 Antworten

Normale Inkassokosten dürften nicht so schnell steigen.
Wenn da allerdings Gerichtskosten hinzu kommen sind schnell ein paar Hundert zusätzliche Kosten dabei.

Nein, das ist vollkommen abwegig und definitiv jenseits aller gesetzlichen Vorgaben.
Ich gehe sehr davon aus, dass du an Betrüger geraten bist, die den Namen von Klarna und Coeo missbrauchen (relativ beliebt bei Betrügern).
Kannst du mal ein Foto von dem Schreiben einstellen?

Du solltest Dich mit der Verbraucherzentrale oder ggf. mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Falls Du Dir keinen Anwalt leisten kannst:

600€ inkassokosten sind auf gar keinem Fall möglich, kann es einfach sein dass ein weiterer Fall (andere Hauptforderung) dazu gekommen ist?

Nach kurzer Recherche:
Inkassobüros dürfen 1,3% gebühren verlangen. Die Gebühren in deinem Fall sind unverhältnismäßig. Setz dich am besten mit denen in Verbindung, zahlen würde ich das nicht.

700 Euro Inkassokosten bei einem Warenwert von 900 Euro sind trotzdem ungerechtfertigt und sicher anfechtbar.
Wenn ich mal ne Rechnung vergessen hab (meist so im Bereich von 300 Euro), liegen die Inkassokosten bei 5 bis maximal 10 Euro.
Schlag dir das gleich mal wieder aus dem Kopf, da hast du was falsch verstanden.
Inkassogebühren orientieren sich an den Gebühren für Rechtsanwälte, gesetzliche Grundlage ist das RVG.
Gerechnet wird mit mit einer Grundgebühr, die man anhand des Gegenstandswertes (der geltend gemachten Hauptforderung) aus Anlage 2 RVG ablesen kann, und einem Gebührensatz, der nach den Vorgaben von Anlage 1 Nr. 2300 (VV) RVG festzulegen ist. Dazu kommt dann noch eine Pauschale für Post- und Telekommunikation (Nr. 7002 VBV RVG), die von der Höhe der zuvor berechneten Gebühr abhängt.