Inkasso Gebühren Rechtens?

3 Antworten

Ja, wenn Du es vorziehst, erst nach ...

  • Monaten
  • Einschaltung von Inkassounternehmen
  • Pfändung
  • usw.

... Deine Rechnungen (immer noch nicht) zu bezahlen.

Grundsätzlich dürfen nach Auffassung deutscher Gerichte die Kosten gewerbsmässiger Gläubigervertretung nicht dem Schuldner aufgebrummt werden. Ausserdem kann man dich nicht zwingen die Schulden beim Inkassobüro statt beim Gläubiger zu bezahlen.

Sofern du die Hauptforderung begleichst ist es ausserdem unwahrscheinlich, dass das Inkassobüro versuchen wird die Inkassogebühren bei dir zwangsweise beizutreiben. Es arbeitet zwar nicht umsonst, aber wenn du nicht einspringst muss halt der Auftraggeber zahlen!

Woher ich das weiß:Recherche