Inkassomahnung erhalten was tun?
Hallo Community
Ich habe heute eine Inkassomahnung für eine Insolvenzforderung in der Höhe von 2036 Euro erhalten.
Das Inkasso gibt an das der Ursprungsgläubiger die Forderung abgetreten hat.
Der Ursprungsgläubiger war von der Privatinsolvenz im Jahr 2014 in Kentnis gesetzt worden durch die Insolvenzverwalterin, und verkauft jetzt kurz bevor Nächstes Jahr die Restschuldbefreiung erteilt wird diese Insolvenzforderung an ein Inkasso.
Wie soll ich vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Übergib es deiner Insolvenzverwalterin. Wenn diese Forderung schon in die Insolvenzmasse eingeflossen ist, darf auch kein Inkassobüro die Schulden eintreiben. Die müssen alle warten bis das Verfahren abgeschlossen ist und kommen dann erst dran.
Einfach deine Insolvenzberaterin einschalten!
...und kommen dann erst dran.
Und kriegen dann erst recht nix mehr :D nach der RSB
Wende Dich umgehend an die Insolvenzverwalterin!
Dich an deine Insolvenzverwalterin wenden.
Relativ einfach: Ignoriere es. Hefte es ab und gut ist. Der Gläubiger wurde angeschrieben und hat sich nicht gemeldet. Damit wollte er kein Geld. Der Verkauf der Forderung ändert daran nichts. Ich glaube kaum, dass man sich nun nochmals nachmelden kann zur Tabelle.
Aber das ist auch nicht dein Problem, das müssen die mit dem Insolvenzverwalter ausmachen. Maximal kannst du den Brief dort vorlegen, aber der wird es wohl auch nur mit Achselucken zur Kenntnis nehmen.
Sobald die RSB erteilt ist und sollten sie dann weiterhin die Hand aufhalten, kannst du denen mitteilen, dass du ggf. per Gericht negative Feststellungsklage einreichst, wenn sie keine Ruhe geben. Damit ist der Fall erledigt.
Naja die Angemeldete Forderung ist klar und ist auch Fix
die wollen aber noch Kosten die sie selber im August 2019 erschaffen haben durch den Aufkauf der Forderung bei der Inso Verwalterin durchsetzen.
In der Forderungsaufstellung sind nicht näher beschriebene als Gläubigerkosten deklarierte Kosten und Zinsen die im August 2019 erschaffen wurden.
Das ganze stinkt mir in den Himmel, aber ich höre einfach auf die InsoVerwalterin, die wird sich darum kümmern.
ignorier es
Was passiert aber eigentlich wenn der Ursprungsgläubiger die Forderung angemeldet hat, und trotzdem die Forderung verkauft? Geht durch den Verkauf die Angemeldete Forderung in der Insolvenztabelle auf den neuen Gläubiger über?