Ist der Vollstreckungsbescheid rechtswirksam?
Guten Tag,
heute morgen habe ich einen Brief einer Inkasso Firma (coeo Inkasso GmbH) bekommen. Ich habe gleich dort angerufen und wollte wissen, ob man mir eine Rechnung er Warenlieferung zusenden könnte, man sagte mir das dass nicht gehen würde weil der Vorfall so weit zurück liegt (2016). Aber man schickte mir dann einen Vollstreckungsbescheid vom Jahr 2016.
ich habe die Forderungsaufstellung nun auch abgehängt, es wäre nett wenn ihr die zahlen überprüfen könnt und mir sagen könnt ob sie rechtens sind.
Vielen Dank!!!
8 Antworten
Ist es in dieser Angelegenheit schon mal zu vollstreckungsversuchen gekommen ?
Auf sowas musst Du reagieren. Ich würde damit sofort zu einem Anwalt gehen. Das könnte Betrug oder verjährt sein.
Hattest Du denn zuvor keinerlei Mahnungen erhalten?
Dass Dir nichts darüber zugeschickt werden kann, was Du gekauft hast, klingt für mich sehr suspekt.
Betrug wegen ursprünglich 16€, dass muss ja ein Depp von Betrüger sein.
Das ist nicht verjährt.
Ein Anwalt kann hier leider nichts mehr machen. Dafür ist es schon zu spät.
Das ist so wie es ist, alles legitim und rechtens!
Auch wenn es wirklich nicht rechtens "gewesen wäre", Jetzt jedoch ist es rechtens aufgrund gültigem rechtswirksamen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht.
Da ist nichts mehr zu machen, sorry.
Wenn du nicht widersprochen hast ist der Bescheid gültig... außer der Mahnbescheid wurde falsche zugestellt wegne Umzug dan ist dieser nicht gültig und man kann was dagegen machen man braucht aber dann die Ummeldung für das Gericht.
es wäre nett wenn ihr die zahlen überprüfen könnt und mir sagen könnt ob sie rechtens sind.
Darum mußt Du einen Juristen bitten. Der will aber Geld dafür ;-)
Wenn dem vorangegangenen Mahnbescheid nicht widersprochen wurde, dann ist der Vollstreckungsbescheid ein gültiger und vollstreckbarer Titel.
Falls Du ihn anweifelst, dann nimm' Dir einen Anwalt und hör' Dir an, was der dazu sagt.
Und das Theater für knapp 16 € Hauptforderung ...
Das ist mir schon klar. Deswegen hatte ich die knapp 16 € Hauptforderung erwähnt ... hat sich jetzt etwas hochpotenziert ...
Ja.
Du hättest dem Mahnbescheid widersprechen können, da das nicht geschehen ist wurde ein Vollstreckungsbescheid erlassen, der so vollstreckbar ist.
Nein, bisher noch nie