Inkasso Schreiben aber keine Mahnungen von Otto erhalten?

4 Antworten

Die Hauptforderung muß eh bezahlt werden und, soweit ich weiß, ist vom Gesetzgeber bei Zahlungsverzug lediglich 1 Zahlungserinnerung bzw. Erste Mahnung vorgeschrieben.

Meiner Meinung nach machst Du da viel Lärm um nichts und benachteiligst Dich durch Dein Verhalten nur selbst.

Wieso forderst Du Nachweise über Mahnungen an, wenn die Huaptforderung sowieso überfällig ist?

Überweis doch endlich die unstrittige Hauptforderung von 300 € ! Zweckgebunden ( nur Hauptforderung) direkt an Otto ( nicht EOS)

Die Inkassokosten werden nicht explizit eingeklagt da EOS zum Otto Konzern gehört.

Waren in den 300 schon interne Mahngeb. Intus ?

Hauptforderung: ~300€

Mahnkosten der Auftraggeberin 10€

Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) ~75€

weiterer Verzugsschaden insbesondere Zinsen ~4€

So ist es im Schreiben aufgeführt.

Ich werd heute die Hauptforderung inkl. Verzugszinsen an Otto überweisen. Soll ich diese Überweisung dem Widerspruch beilegen?

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@Tami180495

Nichts an EOS schreiben. Einfach 314 € an Otto überweisen

Wichtig : Im Verwendungszweck " kdnr XYZ / Rnr. XYZ und Nur Hauptforderung 300 € plus 14 € Gebühr/Zinsen.

Dann wieder hier melden wenn EOS schreibt. Falls Telefon Inkasso durch EOS Call Agent : Einfach Auflegen.

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@EXInkassoMA

ich muss doch widersprechen, die Frist zum zahlen ist bis zum 26.08. Ich kann das doch nicht einfach ignorieren oder?

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@Tami180495

Doch ! Es ist doch nur ein Inkassobüro. Uberweise wie oben geschrieben und melde Dich dann noch mal

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Wenn es einen fixen Zahlungstermin gibt, muss eigentlich gar nicht gemahnt werden, auch wenn das eher ungewöhnlich ist.

 ich habe den Mitarbeiter gebeten mir Nachweise zukommen zu lassen davon, auf diese warte ich jetzt.

Die wirst Du aber nicht bekommen, weil solche Briefe ja nicht als Einschreiben geschickt werden. Es gibt also keinen Nachweis und Du hast auch keinen Anspruch darauf.

Inkassogebühren von 100 € bei einem Wert von 300 € dürften aber eigentlich zu viel sein.

Korrekt : Da in diesem Fall nur mit 0,3 RVG abgerechnet wird ( einfaches schreiben ) sind bei Forderungen bis 500 € nur 18 € an Inkasso Gebühren erstattungsfahig. ( 15 ink plus 3 Auslagenpauschale)

Bei EOS/Otto sind selbst diese 18 Euro nicht zu zahlen da EOS eine 100 % Tochter von Otto ist.

In den Urteilsdatenbanken wie z.b jurion.de ist deshalb nicht ein einziger (!) Klageversuch zu finden

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Die Rechnung mußt du auf jeden Fall zahlen. Wegen der Kosten kannst du dich mit Otto/Inkasso streiten. Die würde ich erst einmal nicht zahlen, wenn du sicher bist, dass du deine neue Adresse schon im Januar mitgeteilt hast, bzw. dann auch später die 2. neue Adresse.

Ich glaube ich habe ausversehen auf nicht hilfreich gedrückt,sorry. Also meinst du ich sollte erstmal die Rechung plus Verzugszinsen an Otto bezahlen? Oder an Inkasso? Ja ich bin mir sicher dass die die neue Adresse im Januar schon hatten, die Bestellung war eine neue Spülmaschine für die neue Wohnung und im diesen Zug habe ich sowohl Lieferadresse als auch die Rechungsadresse aktualisiert.

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@Tami180495

Ich würde den Rechnungsbetrag zahlen und mich dann mit Otto in Verbindung setzen. Wie hast du deine Adresse geändert? Online in deinem Kundenkonto?

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@maja0403

Ja, Online im Kundenkonto. Inkasso meinte zu mir "ich habe nichts mehr mit Otto zu klären" weil die das jetzt übernommen haben

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@Tami180495

Die machen es sich einfach. Gibt es denn noch Rechnungen oder läuft das über dein Kundenkonto? Ich würde mich bei Otto melden und fragen, wieso du keine Rechnung bekommen hast

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@maja0403

Die Rechnung habe ich bekommen, per Mail. Danach keine weiteren Mails. Nur anscheinend die drei Mahnungen die ich nie erhalten habe. Darum geht es

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