Seit 2015 in Wohnung, gemeldet, aber keine GEZ Post?
Hallo,
2015 bin ich in meine erste Wohnung eingezogen.
Ich habe mich dann unverzüglich beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
Seitdem kam nie Post von der GEZ. Heute lag dann der Brief darin, mit den Fragen seit wann ich hier wohne oder ob ich die Wohnung von jemandem übernommen habe.
Was soll ich nun machen? Ist die Forderung verjährt? Denn habe mich ja beim Meldeamt damals gemeldet. Lg
6 Antworten
Der Beitragsservice macht nicht jedes Jahr ein Abgleich mit den Meldeämtern. Das machen sie nur unregelmäßig, um die zu erwischen die sich nicht selbst beim Service gemeldet haben. Der letzte große Abgleich fand 2018 statt, vorraus nun wohl deine Post resultiert. Verjährt ist an der Forderung garnichts.
Du bist gesetzlich verpflichtet gewesen dich bei denen zu melden.
Die Beitragspflicht ensteht auch ohne Anschreiben der Gez. Das ist zwar üblich, die Pflicht hierzu besteht aber nicht. Auf Verjährung wirst du dich nicht berufen können (argumentiert wird mit § 199 I Nr. 2 BGB) und musst vermutlich den gesamten Zeitraum leider nachzahlen müssen.
Du könntest natürlich versuchen, auf dem Anschreiben einen späteren Beginn des Wohnungsbezugs anzugeben, aber wenn die deine Meldedaten abrufen und dort etwas anderes steht, sieht es nicht so gut aus.
Mit Verjährung kannst du leider nicht argumentieren, weil du die Rundfunkbeiträge hinterzogen hast. Du hättest dich nämlich sofort nach dem Umzug in die Wohnung beim Beitragsservice anmelden müssen. Dann hättest du auch die ganze Zeit seit 2015 zahlen müssen. Der Jurist sagt daher, dass die Berufung auf Verjährung in diesem Fall rechtsmißbräuchlich und damit nicht zulässig ist.
Du musst auch davon ausgehen, dass der Beitragsservice vom Meldeamt deine genauen Einzugsdaten hat. Solltest du jetzt falsche Angaben machen, musst du womöglich mit einem Betrugsverfahren rechnen.
Den Brief hast du nämlich bekommen, weil die Meldeämter letztes Jahr gesetzlich verpflichtet wurden, dem Beitragsservice alle Meldedaten zu übermitteln.
Moin,
das ist leider herzlich egal, dass du dich beim Einwohnermeldeamt angemeldet hast. Das hat mit dem Rundfunkbeitrag nichts zu tun. Wegen 2015 kannst dich auf Verjährung berufen, der Rest läuft noch.
Ich dachte ehrlich gesagt die ziehen sich meine Daten so und schreiben mich an, da diese ja auch von mir Geld wollen :/ Also kann ich davon ausgehen, dass ich nichts Nachzahlen muss? Von mir auch koennen die fortan gerne die 17,50 haben. Ich denke mal gehe ich zwecks Verjaehrung dann damit zum Anwalt?
Du siehst das falsch. Du bist verpflichtet zu zahlen, und das ist ja nicht unbekannt.
die gez wird natürlich trotzdem versuchen 2015 einzukassieren. Im Übrigen ist aber 2016 alles legitim. Das sind dann 630€, wenn ich mich nicht verrechnet hab, die die noch nachfordern können.
GEZ gibt es nicht mehr. Die Gangster nennen sich jetzt ARD und ZDF beitragsservice. Das steht auch gut lesbar außen auf dem Umschlag.
Ja ist mir bekannt, habe es nur Zwecks kurzhalten benutzt. Wissen ja wer damit gemeint ist
Mir hat das ehrlich nie jemand gesagt, dass ich mich bei denen melden muss. Lediglich das die ueber das Meldeamt meine Daten bekommen, weshalb ich mich da dann auch gemeldet habe zwecks Gebuehren. :(