Ist diese Forderung/Mahnung rechtswirksam, oder verjährt (jobcenter)?

4 Antworten

Forderungen vom Jobcenter: Muss ich Hartz 4 zurückzahlen? | DAHAG

Verjährung: Wann verjähren Rückforderungen des Jobcenters?

Gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) hat das Jobcenter ein Jahr lang Zeit, um die Rückforderung einzutreiben. Diese Frist ist zwar verhältnismäßig kurz, doch sollten Sie sich nicht zu früh freuen: Die Ein-Jahres-Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Jobcenter die Überzahlung auffällt.

Beispiel: Sie haben im Jahr 2013 zu viel Hartz 4 erhalten. Im Januar 2015 stößt ein findiger Sachbearbeiter auf den Fehler und fordert Sie direkt dazu auf, die zu viel gezahlten Leistungen zurückzuzahlen. Zwar ist bereits mehr als ein Jahr vergangen, doch wurde die Frist gewahrt. Das Jobcenter hat bis Januar 2016 Zeit, um die Rückforderung einzutreiben.

Bei arglistiger Täuschung – etwa wenn Sie bewusst falsche Angaben gemacht haben, um sich Leistungen zu erschleichen – verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.

Einer Rückforderung muss zu entnehmen sein, wodurch sich (angeblich) eine Überzahlung ergeben hat. Stand der Grund dabei?

Mihrimah106 
Fragesteller
 01.12.2020, 22:04

Hi Von unserer Seite wurde nie was verborgen. Ich habe den Brief nachträglich eingefügt in meiner Frage.

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Niyaha22  01.12.2020, 22:15
@Mihrimah106

Da stehen drei Aufhebungs-und Erstattungsbescheide. Habt ihr die in euren Unterlagen?

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Niyaha22  01.12.2020, 22:36
@Mihrimah106

Dann schaut mal drauf, was da geschrieben steht.

Abgemeldet hattet ihr euch beim Amt, nachdem ihr Arbeit gefunden hattet? Ab wann genau habt ihr wieder gearbeitet?

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Niyaha22  01.12.2020, 22:41
@Mihrimah106

Einen Nachweis darüber habt ihr?

Ab welchem Monat habt ihr 2014 wieder gearbeitet?

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Mihrimah106 
Fragesteller
 01.12.2020, 23:33
@Niyaha22

Ich habe noch zusätzlich per Email den Vertrag eingereicht. Das beweist bestimmt einiges

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Niyaha22  02.12.2020, 05:05
@Mihrimah106

Beim Amt reicht man am besten immer alles persönlich und mit Nachweisstempel von denen ein. Wenn man etwas schriftlich macht, sollte man immer eine Eingangsbestätigung für die eigenen Unterlagen von denen fordern.

Was steht jetzt auf den drei Aufhebungs - und Erstattungsbescheiden für ein Grund drauf? Besonders von 2014 und 2016 sind ja hohe Posten.

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Mihrimah106 
Fragesteller
 02.12.2020, 18:49
@Niyaha22

Ich werde mal nachschauen vielen Dank für deine Antworten

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Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Jahre. (§195 BGB)

Sprich, die Forderung kann tatsächlich noch angefordert werden.

Wurde ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt, dann sogar 30 Jahre lang.

Wenn du dir aber nicht sicher bist, ob die Forderung rechtens ist, dann widerspreche der Forderung und fordere Beweise. Diese muss man dir vorweisen können.

Wenn die Forderung rechtsmäßig ist, ihr aber aktuell diese Forderung nicht begleichen könnt, dann macht mit dem Jobcenter eine Ratenzahlung aus. Da dies eine staatliche Einrichtung ist, wird man dir keine skuriosen Mahngebühren oder Ratenzahlungsaufschläge erheben, sondern nur die "normalen" Zinsen verlangen, die nach und nach anfallen "dürfen".

lG

Es kann nichts mehr gefordert worden den der Widerspruch hätte in 6 Monate bearbeitet werden müssen.

Gehe nochmal in den Widerspruch und auch mit dem hinweiß das der Widerspruch von damals nie bearbeitet worden ist solange es nicht bearbeitet wird ruht der vermeidliche Anspruch des Amts!

Verjährt ist das nach 5 jahre.

Du wirst von der "Schwarmintelligenz" keine rechtssichere Antwort auf Deine Fragen bekommen und solltest sie einem Fachanwalt für Sozialrecht bzw. für Forderungsrecht stellen.