Offene Rechnung vom Jobcenter im Alter von 14 Jahren?

5 Antworten

So plötzlich wird das sicher nicht gewesen sein, die Eltern haben da früher sicher auch schon einmal einen Bescheid über zu Unrecht erhaltene Leistungen für ihn bekommen.

Die Eltern haben also damals auch für ihn Leistungen vom Jobcenter bekommen, es muss also nicht zwingend an ihm gelegen haben, dass die Eltern zu Unrecht Leistungen für ihn bezogen haben.

Da würde es schon ausreichen, wenn die Eltern mehr Einkommen erzielt haben und dann mehr anrechenbares Einkommen übrig war, was über dem Bedarf der Eltern lag und dieses dann auf den Bedarf des Kindes angerechnet wurde.

Dann haben die Eltern zu viel Leistungen fürs Kind bekommen, aber das Jobcenter darf diese vom Kind selber frühestens ab der Vollendung des 18 Lebensjahres einfordern.

Man sollte ggf.einmal die Verjährung der Forderung prüfen lassen !

Hier geht es aber um die Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach Paragraf 1629 a BGB, diesen solltet ihr euch einmal aus dem Internet suchen und gut durchlesen.

Er sollte gegen diese Forderung erst einmal einen schriftlichen, formlosen und fristgerechten Widerspruch einlegen, sich auf diesen Paragrafen berufen und Nachweise in Kopie beilegen, was er an seinem 18 Geburtstag auf dem Konto / Sparbuch hatte.

Angenommen er hatte da nur 50 €, dann müsste er max.diese ans Jobcenter erstatten.

Hat er damals bei den Eltern gelebt, die ALG 2 bezogen haben?

Dann hätte er dadurch automatisch auch ALG 2 bzw. Sozialgeld bezogen, und ggf. ist es zu einer Überzahlung gekommen, die nunmehr zurückgefordert wird.

Er sollte zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen und sich dort beraten lassen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Seine Eltern werden wohl zu Unrecht Leistungen im Wert von ungefähr 800€ damals für ihn bezogen haben, sobald man 18 wird muss man für diese Schulden dann selbst aufkommen. Sie übertragen sich sozusagen, auch wenn er dafür nichts kann und das die alleinige Schuld der Eltern ist.

Würde allerdings einmal anrufen und nachfragen, nach so vielen Jahren ist das eigentlich unüblich.

rudinuss36  02.03.2022, 11:08

Job die haben 2 Jahre zum Forderung stellen, mit 22 sinds 4

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Oftenbored  02.03.2022, 11:09
@rudinuss36

Ja das dachte ich mir auch eben, deswegen am besten anrufen und nachfragen!

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Das wird ein Fake sein.

Am besten die Nummer vom Arbeitsamt selbst raussuchen und da anrufen. Aber da hebt eh niemand ab, die beim Amt sind meist besetzt.

Wirf den Brief in den Abfall.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Agamemnon712  02.03.2022, 11:16

Grottenschlechte Antwort. Insbesondere erledigt sich durch das Wegschmeißen des Briefes die Forderung nicht.

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GuteFrageaneuch  02.03.2022, 15:45

Das "Arbeitsamt" hat damit rein gar nichts zu tun...da würde man sowieso umsonst anrufen 🤷. Erstmal selbst richtig informieren, bevor man "gute" Tipps gibt.

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Ruf da an, mit 22 muss er das nicht mehr Zahlen da verjährt.

lg