Was tut man wenn das Jobcenter das Geld nicht zurück überweist?

2 Antworten

Wenn Du noch nie etwas mit dem Jobcenter zu tun hattest, warum hast Du das Geld dann überwiesen? Dann hast Du doch gewußt, daß die Forderung unbegründet war.

Mit der gleichen Argumentation hätte ich der Zahlungsaufforderung des Zollamtes widersprochen!

Jetzt bleibt Dir nur, die 300 € vom Jobcenter zurückzufordern, da dieses die Auftraggeberin der Forderung war und die Überweisung, sofern sie nicht direkt ans Jobcenter ging, sicherlich dorthin weitergeleitet wurde.

Ich würde dem Jobcenter per Briefpost eine entsprechende Zahlungsaufforderung zusenden mit Ablichtungen (Fotokopien) bzw. mit Ausdrucken des gesamten entsprechenden Schriftverkehrs. Fristsetzung 14 Tage.

Wenn das nicht 'fruchtet', würde ich empfehlen, einen Anwalt einzuschalten.

Ich bin Laie und diese Antwort stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch ersetzt sie eine solche.

Wenn man sich zu 100 % sicher ist, dass man selber nie etwas mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zu tun hatte, auch nicht durch die Eltern ( Jobcenter ), wenn man zur Zeit in der diese Forderung entstanden sein soll noch bei den Eltern gewohnt hat, dann legt man fristgerecht Widerspruch ein und zahlt keine Forderungen die nicht zu zahlen sind.

Da dies nun einmal zu spät ist und die Forderung ( wundert mich dann wie die an deine Daten gekommen sind ) vom Jobcenter kam, musst du dich auch ans Jobcenter wenden.

Du hast den Bescheid vom Jobcenter nach der Zahlung der 300 € erhalten, dass diese Forderung zu Unrecht erhoben wurde, davon machst du dir eine Kopie, auch von der Zahlung der 300 € ist eine notwendig und dann stellst du beim Jobcenter einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X dafür findest du im Internet kostenlose Musterschreiben, denn einen Widerspruch kannst du ja nun nicht mehr einlegen.

Aktenzeichen und ggf.eine BG - Nummer oder Arbeitslosen Nummer, Datum und Unterschrift dann nicht vergessen.

Dann wird es sicher auch einige Zeit dauern, aber da sollte das ganze dann ins laufen kommen, da solltest du dann nach kurzer Zeit zumindest erst einmal einen schriftlichen Bescheid erhalten, dass das ganze in Bearbeitung ist und sollte das ganze nicht so laufen wie ich denke, dann solltest du dir einen Anwalt nehmen, denn dann wirst du ohne nichts erreichen, wenn dieser Überprüfungsantrag auch nichts bringt.