Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Jahre. (§195 BGB)

Sprich, die Forderung kann tatsächlich noch angefordert werden.

Wurde ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt, dann sogar 30 Jahre lang.

Wenn du dir aber nicht sicher bist, ob die Forderung rechtens ist, dann widerspreche der Forderung und fordere Beweise. Diese muss man dir vorweisen können.

Wenn die Forderung rechtsmäßig ist, ihr aber aktuell diese Forderung nicht begleichen könnt, dann macht mit dem Jobcenter eine Ratenzahlung aus. Da dies eine staatliche Einrichtung ist, wird man dir keine skuriosen Mahngebühren oder Ratenzahlungsaufschläge erheben, sondern nur die "normalen" Zinsen verlangen, die nach und nach anfallen "dürfen".

lG

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