Wie lange darf ein Inkassounternehmen Briefe und Mails schicken, wann verjährt die Forderung?

8 Antworten

im August ist es nun schon 3 Jahre her, dass ich die erste Forderung von einem Inkassounternehmen bekommen habe. Den offenen Betrag + Mahngebühren hatte ich zu diesem Zeitpunkt innerhalb der Frist der dritten Mahnung an das Ursprüngliche Unternehmen gezahlt.

Damit sollte sich die Sache eigentlich erledigt haben. Sind dem Inkassobüro diese Umstände bekannt?

Ansonsten fallen mir Möglichkeiten ein:

  1. Nachrichten des Inkassodienstes ignorieren und nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, falls einer kommt, reagieren.
  2. Anwalt einschalten
  3. Ggf. den Inkassodienst anzeigen wegen Nötigung oder vergleichbarer Straftat

Insbesondere #3 funktioniert aber nur, wenn die Forderung tatsächlich erledigt ist.

Um Deine Themenfrage noch zu beantworten:

Solange er Lust dazu hat.

Forderungsverjährung wurde ja schon beanwortet: 3 Jahre bzw. 30 Jahre.

Ist die Forderung ebenfalls nach drei Jahren verjährt, auch wenn jeden Monat ein Schreiben kam? Mittlerweile müsste ich doch angemahnt werden. Wie lange muss ich solche Briefe und Mails hinnehmen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, beginnend mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Damit dies gilt, darf die Verjährung aber nicht gehemmt oder unterbrochen worden sein. (§§ 195, 199, 203 ff. BGB)

Zweitens muss die Einrede der Verjährung aktiv erhoben werden. Die Forderung "erlischt" nicht von selber, sie kann - falls die Einrede der Verjährung erhoben wurde - lediglich nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.

Solange du also nichts unternimmst, musst du noch viele, viele Jahre mit diesen Bettelbriefen leben.

Wenn die Forderung im August 2017 entstanden ist, verjaehrt sie am 31.12. 2020. Bis dahin hat das Inkassobuero noch Zeit fuer einen gerichtlichen Mahnbescheid. Sofern es die Forderung fuer durchsetzbar haelt, wird es den Mahnbescheid bis dahin auch erwirken und zustellen lassen. Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjaehrung.


Liesel0207 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 07:12

Danke! Und was, wenn der Mahnbescheid nicht zustellbar ist, wie in meinem Fall?

DerCaveman  08.05.2020, 07:28
@Liesel0207

Deine neue Meldeadresse bekommt die Inkassofirma leicht heraus. Danach ist eine Zustellung dort durchaus moeglich, z.B. kann das Schreiben unter der Wohnungstuer hindurch geschoben oder an die Wohnungstuer geheftet werden.

Der Glaeubiger kann aber auch ohne Mahnbescheid (oder wenn ein solcher nicht zugestellt werden konnte) Klage erheben, die Angelegenheit damit gerichtsanhaengig machen und sich somit vor der Verjaehrung schuetzen.

Wenn die eine Möglichkeit hätten es einzuklagen, hätten die es schon lange gemacht, also lass dich nicht einschüchtern und gib die Mail zu den Spam, dann musst du sie nicht lesen, gleich löschen.

Und da warst du noch bei keinem Anwalt in den 3 Jahren? Wie lang wollt ihr das Spiel noch spielen?


Liesel0207 
Beitragsersteller
 07.05.2020, 19:44

Nein war ich nicht. Hab alle Briefe aufgehoben und ihnen schriftlich mitgeteilt, dass ich nicht zahlen werde und sie mich anmahnen sollen oder die monatlichen Briefe und Mails unterlassen sollen, nichts passiert.

EXInkassoMA  07.05.2020, 21:11
@Liesel0207

Du solltest wissen das diese Mails i.d.r nur von call agents bearbeitet werden. Da macht sich keiner grossartig Gedanken