Verjährung: Stundungsdatum?
Die Unternehmerin Eva gewährt ihrer Angestellten Jutta am 5. Mai 2013 ein Darlehen in höhe von 10.000€. Die Rückzahlung des Darlehens soll in einem Betrag nach genau 1 Jahr erfolgen. Wann verjährt die Forderung der Unternehmerin?
a) wenn Jutta nach einem Jahr nicht zahlt.
b) wenn Jutta die Unternehmerin am 6. Mai 2014 schriftlich um eine Stundung um sechs Monate bittet.
c) wenn die Unternehmerin am 10. Mai 2014 die Forderung aufgrund der Stundungsbitte von Jutta um sechs Monate stundet.
Könnt Ihr mir helfen, wie sehen jeweils die Verjährungsdatums aus?????
2 Antworten
a) Die Forderung ist im Jahr 2013 entstanden.
Sie verjährt am 31.12. 2016
b)Durch die Bitte um Stundung wird die Verjährung erst einmal ausgesetzt. Zahlt sie dann immer noch nicht ist die neue Verjährung der 31.12. 2018
Immer vorausgesetzt natürlich, dass der Gläubiger keine weiteren Schritte eingeleitet hat.
Vielleicht hilft Dir das weiter ...
Zu a) Die Fälligkeit ist aber erst 2014 eingetreten, somit 31.12.2017