Verjährung: Stundungsdatum?

2 Antworten

a) Die Forderung ist im Jahr 2013 entstanden.

Sie verjährt am 31.12. 2016

b)Durch die Bitte um Stundung wird die Verjährung erst einmal ausgesetzt. Zahlt sie dann immer noch nicht ist die neue Verjährung der 31.12. 2018

Immer vorausgesetzt natürlich, dass der Gläubiger keine weiteren Schritte eingeleitet hat.

Amayadesu  18.05.2020, 13:57

Zu a) Die Fälligkeit ist aber erst 2014 eingetreten, somit 31.12.2017

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Amayadesu  19.05.2020, 06:43
@DerHans

Ja, aber ohne Fälligkeit kann auch keine Verjährung eintreten

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