FKH OHG, Schuldannerkenntnis , Mahnbescheid?

4 Antworten

Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.

  1. Schuldanerkenntnis unterschrieben.
  2. gezahlt = weiteres Schuldanerkenntnis
  3. Nicht auf Verrechung der Zahlungen auf Hauptforderung bestanden.
  4. Zahlungen gestoppt und nun einen Mahnbescheid im Haus.

Die Drohung an den Lohn zu gehen ist eine sehr gebräuchliche Form des Eintreibens offener Forderungen und nichts Besonderes.

Da das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, kannst du dich nur noch direkt mit dem Gläubiger auseinander setzen. Biete ihm an, dass du die Raten weiterzahlst. Vielleicht nimmt er dann den MB zurück. Das dürfte eher unwahrscheinlich sein, der zieht die Nr. jetzt durch, denn er hat ein gutes Blatt auf der Hand.

Du kannst dem MB widersprechen, aber das wird ganz sicher auf einen Prozess hinauslaufen, da du durch Anerkenntnis und Zahlung die Foderung anerkannt hast.

Man darf Zahlungen auf 2 Arten abrechnen.

Form 1: Von Zahlungen zuerst Kosten und Zinsen bedienen und dann erst die Hauptforderung. Für den Gläubiger hat das den Vorteil, dass immer von einem höheren Betrag die Kosten (z. B. Zinsen) anfallen. Das machen fast alle Gläubiger so und ist keine Abzocke.

Form 2: Die Zahlungen zuerst auf die Hauptforderung verrechnen und danach die Kosten und Zinsen bedienen. Das hat für den Schuldner den Vorteil, dass er echtes Geld spart, da die Kosten von einer sinkenden HF anfallen.

Du hättest schon im Schuldanerkenntnis darauf bestehen sollen, dass nach Form 2 abgerechnet wird. Statt dessen hast du die Raten eingestellt und bist damit in Verzug geraten. Wer dir den Rat gab, so zu handeln, gehört verhauen.

Solange die Hauptforderung durch einen rechtgülitigen Vertrag entstanden ist und keine Wucherzinsen oder Wuchergeschäftskosten berechnet wurden, kommst du aus dieser Nr. nicht so einfach raus. Du kannst es mit einem Rechtsanwalt versuchen, aber du hast ein schlechtes Blatt auf der Hand.

verreisterNutzer  04.09.2019, 15:43

Wucherzinsen oder Wuchergeschäftskosten. Das gibt es sie ja. Die Hauptforderung+ Zinsen+ zusätzliche Kosten habe ich gezahlt. Der Rest sind Wucherzinsen und Wuchergeschäftskosten. Das meine ich :)

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Realisti  04.09.2019, 15:47
@verreisterNutzer

Nein. Deine Zahlungen wurden einfach nach Form 1 verrechnet. Hab ich doch schon erklärt. Wie hoch waren denn die Zinsen? Normal ist 5 % über Basis. Die Kosten variieren. Bei dir werden vermutlich auch Rücklastkosten angefallen sein. Das sind meistens 3-6 € pro Fehlbuchung (das variiert je nach Bank). Geschäftskosten richten sich nach der Höhe der Hauptforderung. Da existieren Tabellen. Mahnkosten sind auch variabel, meistens was unter 12 €.

Himmel, du hast gehandelt ohne was zu verstehen.

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verreisterNutzer  04.09.2019, 15:50
@Realisti

Doch? Hauptforderung 210 Euro. Gläubigerspesen 30 Euro + 25 Zinsen, Inkassobrief UGV 108 Euro, Geschääftsgebühr 60 Euro, Auslagen 12 Euro, Umsatzsteuer 13 Euro, EInigungsgebühr 68 Euro, TZ-Kosten 370 Euro, Postkosten 13 Euro + 13,25 % Zinsen etc etc.

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Realisti  04.09.2019, 15:56
@verreisterNutzer

Teil 1: ist vom Gläubiger
210 € HF + 30 € MK + 25 € Zinsen = 265 €

Teil 2: ist vom Inkassobüro
Was sind UGV und Einigungsgebühr? 108 € + Geschätskosten 60 € + Auslagen 12 € (das werden Auskünfte sein) + 68 € GK + Porto 13 € + Zinsen.

Das sind schon ein paar merkwürdige Posten dabei. Aber die bemägelt man bevor man was unterschreibt nicht nachher. Was sind das für TZ-Kosten 370 €?

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verreisterNutzer  04.09.2019, 16:00
@Realisti

da steht inkassobrief UGV 108 Euro. Auslagen sind noch dabei, Anwaltsbrief 282 Euro etc etc. sehr komische Posten. Das sind schon Wucher. Deshalb der Brief :) Und jetzt kam der Mahnbescheid

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Realisti  04.09.2019, 16:03
@Realisti

Besorge dir ggf. einen Beratungstermin bei einem Anwalt. Eine Möglichkeit wäre dem MB in Teilen zu widersprechen. Das habe ich aber noch nie gemacht. Ich weiß auch nicht wie hoch normalerweise die Inkassokosten sein dürfen. Aber deine sind eindeutig zu hoch.

Wie gesagt, das Problem ist, dass du anerkannt hast und begonnen zu zahlen.

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Realisti  04.09.2019, 16:06
@Realisti

Zinsen dürfen glaube ich nur 5 % über Basis sein. Dafür muss man aber die Basis kennen.

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verreisterNutzer  04.09.2019, 16:07
@Realisti

Aber die haben mir ja sozusagen gedroht indem sie geschrieben hatten, dass sie meinen Chef beanchtichtigen würden etc. Das zählt ja eigentlich als Drohung?

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Realisti  05.09.2019, 14:52
@verreisterNutzer

Nein, das ist keine Drohung, wie du sie meinst. Es gibt die Möglichkeit der Lohnpfändung. Dafür müssen sie deinen Chef natürlich informieren. Das wurde dir vermutlich angekündigt. Es ist nicht strafbar, irgenwie müssen Gläubiger ja an ihr Geld kommen. Eine Mahnstufe ist auch darauf hinzuweisen, dass du mit dieser Nr. deinen Schufa-Score verschlechterst.

In wie weit du nachträglich einen gültigen Vertrag anfechten kannst, dass ist dein Problem. Deine ganzen aktuellen Überlegungen hättest du vor der Anerkenntnis klären müssen.

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EXInkassoMA  05.09.2019, 17:44
@Realisti

Die Zinsen sind bei diesem Schlamassel Nebensache. Sie wird offensichtlich abgezockt und hat leider den Mist unterschrieben. Allerdings haben Schuldanerkenntnisse bei diesen schlitzohren vor Gericht oft keinen Bestand. Die haben schon verloren trotz Schuldanerkenntnisse. ( AZ gibts im Netz ) Ich empfehle hier zur Schuldnerberatung zu gehen. Der Fall ist mir zu heiss. Diese RAs und das iku sind m.m.n extrem Menschenverachtende Zeitgenossen.Selbst für Inkassoverhaltnisse

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EXInkassoMA  05.09.2019, 18:09
@verreisterNutzer

Marschier zur schuldnerberatung. Die Caritas zB ist kostenlos.

Ich hatte zwar schon mal gefragt : wie ist Dein schufa score ?

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EXInkassoMA  05.09.2019, 21:39
@verreisterNutzer

Also im Grottenbereich . Dann würde ICH dem gerichtlichen MB vollumfänglich widersprechen ( widerspruchsformular ans zuständige Mahngericht schicken) also Komplett Und Keine Begründung angeben.Diesen Widerspruch nicht mehr zurücknehmen. Wie bist Du mental drauf ?

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Auf wen hast du da gehört, klingt mir nach zimelichem Kamikaze.

Wenn du widersprichst werden sie jetzt klagen, tust du es nicht, kommt der GErichtsvollzieher.

Vom Gericht oder von den Leuten den man das Geld schuldet?

verreisterNutzer  04.09.2019, 15:30

Ich habe ein Mahnbescheid vom Amtsgericht erhalten

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raphthatruth  04.09.2019, 15:31
@verreisterNutzer

Das Amtsgericht prüft nicht ob das gerechtfertigt ist sondern nur das etwas vorliegt geh zum Anwalt leg Wiederspruch ein wenn er dir das sagt und dann geh vor Gericht

Diese Bescheide klingen schlimmer als sie sind

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AnglerAut  04.09.2019, 15:34
@raphthatruth

Er hat eine Schuldanerkenntnis unterschrieben. Mit welchem Argument soll er jetzt vor GEricht ?

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Aus deinem Text werde ich nicht schlau.

Daher kann ich dir nur empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen und dich vor Ort beraten zu lassen.