Brief an Gericht: Wie unterschreiben? Muss Vor- und Zuname?

5 Antworten

Es reicht der Nachname.

ACHTUNG! nicht mit unterzeichnen verwechseln.

Beim Unterschreiben muss der Nachname lesbar bzw. erkennbar sein.

Beim Unterzeichnen kann man rumkritzeln wie man will.

Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt.

BGH-Urteil Az: IV ZR 122/ 05

Aber auch ein Unterzeichnen wird hier wohl rechtlich folgenlos bleiben.

namenme 
Fragesteller
 23.08.2019, 11:24

Ja, ich schreibe ja unten drunter ohnehin meinen Namen "MAX MUSTER" mit Word in Druckbuchstaben und oben drüber unterschreibe ich eben mit MUSTER handschriftlich. Sollte rechtsgültig sein?

0
qugart  23.08.2019, 11:27
@namenme

Unterschreiben und Unterzeichnen zusätzlich ist eher sinnlos, kann man aber machen. Wenn dann nur innerhalb eines vertrages unterzeihcnen udn dann umfassend am Ende nochmals unterschreiben.

0

Der Nachname reicht. Wenn die Unterschrift allerdings unleserlich ist, empfiehlt es sich den Namen unter der Unterschrift in Druckbuchstaben zu nennen. notwendig ist das aber auch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
namenme 
Fragesteller
 23.08.2019, 11:18

Ja, ich schreibe ja unten drunter ohnehin meinen Namen "MAX MUSTER" mit Word in Druckbuchstaben und oben drüber unterschreibe ich eben mit MUSTER handschriftlich. Sollte rechtsgültig sein?

0

Wenn es nicht explizit da steht, muss man nur mit Nachnamen unterschreiben. Das einzige Mal, wo ich mit Vor- und Nachnamen unterschreiben musste, war auf der standesamtlichen Hochzeit.

Nachname reicht aus, wenn klar ist von wem der Brief kommt

Der Nachnahme reicht aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
augsburgchris  23.08.2019, 11:09

Es geht nicht ums verschicken sondern um die Unterschrift.

4
Deepdiver  23.08.2019, 11:10
@augsburgchris

ja, so wie er sonst auch Sachen unterschreibt. Da er NUR mit dem Nachnahmen unterschreibt, reicht dieses auf der Erklärung auch aus !

0
augsburgchris  23.08.2019, 11:11
@Deepdiver

Die Nachnahme ist zum verschicken von zum Beispiel Rechnungen. Bei einer Unterschrift reicht der Nachname.

0
Deepdiver  23.08.2019, 11:17
@uni1234

Stimmt, sehe es auch gerade. :-) Habt beide Recht. Und wer Recht hat gibt einen aus.

0