Brief an Gericht: Wie unterschreiben? Muss Vor- und Zuname?
Also ich soll eine Begründung für einen Mahnbescheid einreichen. Ich unterschreibe eigentlich schon immer nur mit Nachnamen. Reicht das aus? Oder muss mit Vor- und Zuname unterschrieben werden wegen der Rechtsgültigkeit?
5 Antworten
Es reicht der Nachname.
ACHTUNG! nicht mit unterzeichnen verwechseln.
Beim Unterschreiben muss der Nachname lesbar bzw. erkennbar sein.
Beim Unterzeichnen kann man rumkritzeln wie man will.
Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt.
BGH-Urteil Az: IV ZR 122/ 05
Aber auch ein Unterzeichnen wird hier wohl rechtlich folgenlos bleiben.
Der Nachname reicht. Wenn die Unterschrift allerdings unleserlich ist, empfiehlt es sich den Namen unter der Unterschrift in Druckbuchstaben zu nennen. notwendig ist das aber auch nicht.
Ja, ich schreibe ja unten drunter ohnehin meinen Namen "MAX MUSTER" mit Word in Druckbuchstaben und oben drüber unterschreibe ich eben mit MUSTER handschriftlich. Sollte rechtsgültig sein?
Wenn es nicht explizit da steht, muss man nur mit Nachnamen unterschreiben. Das einzige Mal, wo ich mit Vor- und Nachnamen unterschreiben musste, war auf der standesamtlichen Hochzeit.
Nachname reicht aus, wenn klar ist von wem der Brief kommt
Der Nachnahme reicht aus.
ja, so wie er sonst auch Sachen unterschreibt. Da er NUR mit dem Nachnahmen unterschreibt, reicht dieses auf der Erklärung auch aus !
Die Nachnahme ist zum verschicken von zum Beispiel Rechnungen. Bei einer Unterschrift reicht der Nachname.
Dennoch schreibt man den Nachnamen ohne extra H. Die Nachnahme ist dagegen eine Versandart (https://de.wikipedia.org/wiki/Nachnahme)
Ja, ich schreibe ja unten drunter ohnehin meinen Namen "MAX MUSTER" mit Word in Druckbuchstaben und oben drüber unterschreibe ich eben mit MUSTER handschriftlich. Sollte rechtsgültig sein?