Genau wie bei Mofas oder Kleinkrafträdern. Wenn Sie den Verdacht haben, dass so ein Teil nicht verkehrssicher oder zu schnell ist, wird es beschlagnahmt und von einem Abschleppunternehmen zum TÜV gekarrt.
Das wird wohl eine Geldstrafe weit über 90 Tagessätze regnen und dann steht seine verfassungswidrige Gesinnung auch in seinem Führungszeugnis.
Du kannst nichts machen. Das Fahrerlaubnisverfahren ist suspendiert. I.Ü. kann Dir die FE-Behörde möglicherweise sogar noch eine MPU-Auflage machen, wenn der Verdacht besteht, dass Du Konsument sein könntest.
Wer hat denn gesagt, dass Cannabis legalisiert wurde? Der Besitz von bestimmten Mengen und der Erwerb an bestimmten Stellen für Volljährige ist jetzt straffrei. Ansonsten hat sich gar nichts geändert
Nein, dann vorher muss der Instanzenweg ausgeschöpft werden.
Nein, so richtig ist das nicht. Von den 234,-- € GK werden 156,-- € erstattet, da im Vergleichsfall nur eine Gerichtsgebühr anfällt. Du hast aber 150,-- € Selbstbeteiligung bezahlt, auf die Du vor der Rechtsschutzversicherung voll zugreifen darfst (sog. "Quotenvorrecht"). Nach der Erstattung dieser zwei Gerichtsgebühren, spätestens aber nach dem Kostenausgleichsverfahren, wird Dir der Anwalt diesen Betrag erstatten.
Unwiderlegbar unschuldig, denn er ist rechtskräftig freigesprochen worden, basta.
30 Jahre, dann ist der Herausgabeanspruch verjährt.
Da Tötungsdelikte überall auf der Welt strafbar sind, ist auf jeden Fall die zuständige Staatsanwaltschaft des Opfers zuständig.
Das wäre verfassungswidrig.
Wir sind alle pflicht-haftpflichtversichert mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 500.000,-- €. Ob allerdings ein Beratungsfehler vorliegt, prüft sowohl der in Anspruch genommene Anwalt, als auch die Volljuristen bei der dahinter stehenden Versicherung.
Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut.
Der Punktestand wird immer auf den Tattag berechnet. Da aber Voreintragungen der Tilgung unterliegen können, obwohl ein weiteres Verfahren anhängig ist, bei dem der Tattag vor der Tilgungsfrist liegt, gibt es die Überliegefrist von einem Jahr, um das überprüfen zu können.
Davon abzugrenzen ist die Tilgungsfrist, die ab der Bestandskraft (Rechtskraft) der Entscheidung beginnt und für jedes Delikt separat abläuft, nämlich nach 30 Monaten bei Eintrag von einem Punkt, fünf Jahren bei zwei Punkten und 10 Jahren bei drei Punkten.
Beispiel: Jemand fährt über rot, wobei die Rotlichtzeit unter einer Sekunde liegt. Das ist mit einem Punkt bedroht. Zu diesem Zeitpunkt weist er schon sieben Punkte auf und ist auch durch seine Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig ermahnt und verwarnt worden. Während das Bußgeldverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, weil der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat, erlangen zwei Punkte die Tilgungsreife.
Ein halbes Jahr später wird der Punkt wegen des Rotlichtverstoßes rechtskräftig, was aber erst kurz vor Ablauf der Überliegefrist bezüglich der beiden eigentlich getilgten Punkte in Flensburg eingetragen wird.
Dann leben diese beiden Punkte wieder auf, der Betroffene erreicht auf den Tag des Rotlichtverstoßes acht Punkte, und verliert seine Fahrerlaubnis.
Ich habe 30 Jahre lang Gräber nach Erdbestattung gepflegt bzw. die kosten getragen. das möchte ich meinen nachkommen nicht antun. Mir persönlich kann das ja vollkommen egal sein.
Jetzt Neuwahlen durchzuführen ist für die jetzigen Regierungsparteien politischer Selbstmord. SPD und Grüne dürften gegen die Einstelligkeit ankämpfen, die FDP gegen die 5%-Hürde. Dann bliebe nur die CDU, aber ohne Partner. Die AFD würde, unter Berücksichtigung der dann sicherlich großen Zahl der Nichtwähler, größte Oppositionspartei, wenn wir nicht gleich Niederländische Verhältnisse bekämen. Die Linke wird dann auch nicht mehr über die drei Direktmandate in den Bundestag einziehen und Wagenknecht landet bei den "Übrigen". Eine Regierungsbildung mit einigermaßen Vernünftigen wäre fast aussichtslos und es folgte eine nächste Neuwahl. In der Zwischenzeit bliebe die jetzige Regierung im Amt, aber ohne jeden parlamentarischen Rückhalt und ohne Haushalt.
Die Staatsanwaltschaft macht gar nichts in ihrem eigenen Interesse. Sie ermittelt und handelt nach dem Legalitätsprinzip. Ca. 75% aller bei den Staatsanwaltschaften anhängiger Verfahren werden eingestellt.
Das Studium im Polizeidienst endet mit dem Bachelor. Damit ist der Weg in den Höheren Dienst ab A9 (Kommissar) eröffnet. Wenn der Master noch draufgesetzt wird, ist der Wechsel in den Gehobenen Dienst (A13 aufwärts) eröffnet. Selbstverständlich gilt das auch für das Zweite Juristische Staatsexamen.