Erzähl uns keine Scheiße, da Erregung öffentlichen Ärgernisses nur Männer begehen können. Solltest Du ein Mann sein, dürfte wohl der Vorsatz fehlen.

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Gerade als Polizeibeamter(in) sollte man rot und grün auseinander halten können

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Wenn das bekannt wird, lassen die Dich niemals an eine scharfe Schusswaffe.

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Auch ein Mörder hat ein Recht auf Leben und der Strafvollzug hat nicht nur die Funktion zu strafen, sondern auch zu resozialisieren. Außerdem gibt es keine humane Möglichkeit der Vollstreckung der Todesstrafe. Deshalb ist sie auch international geächtet.

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Diesen rechtlichen Schritten kannst Du gelassen entgegensehen. Die haben keine Chance, den Rechtsstreit erfolgreich zu führen.

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Dass das nicht dasselbe sein kann, erkennt man bereits an den unterschiedlichen Ministerien, die zuständig sind. Die Polizei unterliegt dem jeweiligen Innenministerium, die Justiz dem jeweiligen Justizministerium. Die Polizei arbeitet zwar häufig der Justiz zu, unterliegt aber gleichzeitig derer Kontrolle. Das nennt man Gewalteinteilung.

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Die physikalischen Grundgesetze sind kein Mangel

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Unsinn, welchen Straftatbestand durch Unterlassen soll senn der Fahrzeugführer erfüllt haben? Das ist Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

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Na ja, das müsste der Reisende eigentlich wissen, wenn er die neun zu verzollende Stangen in Ägypten kauft. Der rote Bereich ist eigentlich genau so gut erkennbar, wie das Einfahrt verboten Schild an einer Autobahnausfahrt.

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leck mich am Arsch, was sind die ordinär!

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Das macht Charles III. doch auch.

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