Per Post ist nur das Einschreiben/Rückschein ein Beweis. Die Zustellung per Bote ist da viel sicherer. Den Zeugenbeweis musst Du erstmal widerlegen.

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Das ist nicht strafbar, aber vielleicht Absicht vom Lehrer. Bei uns lugte die Klausuraufgabe aus dem Aktenkoffer und der Dozent ist 20 Minuten auf dem Klo verschwunden.

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Wenn das eine Maschinenpistole war, lösen sich mehrere Schüsse in einer Sekunde.

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Das musst Du nicht uns, sondern ausschließlich und insbesondere rechtzeitig den/die Jugendrichter(in) fragen. Die machen das nämlich i.d.R., solange sie sich nicht verarscht vorkommen.

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Anzeige?

Hallo zusammen,

ich und meine Freundesgruppe waren gestern in eine Schlägerei verwickelt mit einer anderen gruppe von Männern. Es hat alles damit angefangen, dass die Gruppe schon verbal auf uns losgegangen ist und sich die Situation zunächst beruhigt hat. Danach ist es allerdings eskaliert und einer der Männer hat seinen Freund dazu geholt der mich dann zunächst auf die Seite geschubst hat nachdem ich dazwischen gehen wollte und den Streit schlichten wollte. Allerdings bin ich gegen einen Tisch geknallt und mir wurde auch ein Getränk mit Alkohol über den Kopf gekippt und ich war komplett nass auch auf meinen Klamotten. Anschliessend ist die Gruppe von 3 Männern nun auf meine Gruppe von dann zwei Männern losgegangen.( unsere Gruppe bestand aus zwei Frauen und zwei Männern). Natürlich haben unsere Jungs dann aus Notwehr auch zugeschlagen man sieht aber heute am ganzen Körper die hämatome und Kratzer und einer wurde auch am Kiefer verletzt. Natürlich haben wir sofort Polizei gerufen und alles geschildert und der clubbesitzer hat auch die Videoaufnahmen bereitgestellt an die Polizei. Diese wurden jetzt auch von denen ausgewertet und wir haben bereits einen Anruf erhalten dass die Provokation definitiv von der anderen Gruppe kam und auch die Schlägerei von denen aus angefangen hat. Anscheinend war die Gruppe der andern Männer sich schon vorbestraft. Zwei der Männer haben auch auf einen von unseren Jungs eingeschlagen.

was würdet ihr uns jetzt raten zu tun wegen der Anzeige und Schmerzensgeld. Kennt sich jemand aus was man da alles rausholen kann bzw. was für Straftaten das waren. Was würdet ihr uns raten wegen Anwalt und alles weil ich kenn mich damit nicht aus aber ich weiß dass ich mir sowas nicht bieten lassen muss.

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Die gefährliche Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. D.h., es wird unabhängig von einem Strafantrag verfolgt und die Strafdrohungen sind happig. Warte ab, bis Du von den Strafverfolgungsbehörden Nachricht erhälst. Da kannst Du den Körperschaden geltend machen (sog. Adhäsionsverfahren).

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Das sagt Dir der Richter/die Richterin bevor er/sie Dich wieder aus dem Saal bittet.

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Ich bin gegen eine Halterhaftung, weil...

Das wäre verfassungswidrig, Art. 103 Abs. 2 GG, Grundsatz 'keine Strafe ohne Gesetz". Täter ist derjenige, der die Tat selber oder durch einen anderen begeht. Der Halter ist aber nicht für das Verhalten eines/einer anderen verantwortlich.

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Das ist vom BGH längst entschieden. Der/die Geschädigte darf auf das Gutachten vertrauen. Wenn es dann doch teurer wird, ist das ein Problem des Täters, nicht des Opfers.

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Wenn der Unfallhergang vor Ort nicht unstreitig ist oder ein Bußgeld- oder sogar Strafvorwurf in Betracht kommt, mithin eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld nicht ausreicht, müssen die Polizeibeamten eine Verkehrsunfallanzeige erstatten und an die zuständige Ermittlungsbehörde weiterleiten.

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Das war die reißerische Wer wird Millionär-Frage im Quadrell von Günther Jauch.

Die meisten Beamten, die ihre Ausbildung im öffentlichen Dienst machen, erreichen ein früheres Pensionseintrittsalter allein wegen der Anzahl der Dienstjahre. Außerdem gibt es da nicht mehr und nicht weniger Beschäftigte, die erwerbsunfähig werden, als in der freien Wirtschaft.

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Das wird normalerweise durch die Geschäftsverteilungspläne verhindert. Denkbar ist aber etwa, dass ein Richter/eine Richterin Bereitschaftsdienst hat und dort natürlich die Position des/der Ermittlungsrichters(richterin) wahrnimmt und dann später im Dezernat nach Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder durch Anklageerhebung erneut mit der Sache befasst wird. Dann ist sie/er in beiden Fällen "der gesetzliche Richter". Aber da muss man ggf. auf eine mögliche Gefahr der Befangenheit achten.

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Die Beantwortung der Frage nach dem Alter in vollen Jahren ist die am häufigsten vorkommende Falschaussage. Aber das wissen die Richter(innen) schon. Wenn es ausnahmsweise auf das Alter von Angeklagten oder Zeugen ankommt, fragen die Richter(innen) genau nach, sonst nicht.

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11km/h drüber wird auf Autobahnen gar nicht verfolgt. Der Verwaltungsaufwand ist im Verhältnis zu den Verwarnungsgeldern in diesem Bereich viel zu hoch. Die haben den Raser gemessen.

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Eindeutig ja, da der erste Fall verwaltungsrechtlich noch verwertbar ist und ein Wiederholungsfall die Anordnung der Beibringung eines positiven Gutachtens nach MPU zwingend vorsieht. Die Fahrerlaubnisbehörde hat kein Ermessen.

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