Schlechte Bewertung - Unterlassungserklärung?
Bei uns hat ein Handwerksbetrieb ganz miese Arbeit geleistet, dementsprechend habe ich die bei Google wahrheitsgemäß inklusive sämtlicher Details bewertet!
Deren Anwaltet hat uns jetzt in einem Schreiben aufgefordert, die Bewertung zu löschen. Das möchte ich aber nicht.
Wie geht es nun bestenfalls weiter? Wird der wegen so etwas vor Gericht ziehen?
Und trägt meine Rechtsschutzversicherung so etwas? Es handelt sich ja nicht um eine vorsätzliche Beleidigung, sondern die realitätsbezogene Beurteilung.
Vielen Dank!
5 Antworten
Wie geht es nun bestenfalls weiter? Wird der wegen so etwas vor Gericht ziehen?
Ohne den Sachverhalt und den Inhalt der konkreten Bewertung zu kennen, lässt sich dies hier nicht beurteilen. Sollte ein Unterlassungsanspruch bestehen, wäre es sinnvoll, diesen durch Abgabe einer modifizierten UE auszuräumen, tut er dies indes nicht, so sollte man dem Schreiben der Gegenseite widersprechen und zur Zurücknahme der Abmahnung auffordern sowie ankündigen, bei furchtlosem Verstreichen selbst weitere Schritte zu prüfen, insbesondere die Erhebung einer negativen Feststellungsklage.
Und trägt meine Rechtsschutzversicherung so etwas?
Auch dies lässt sich leider nicht sagen, ohne deine Police zu kennen. Sofern allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten abgedeckt und Streitigkeiten aus dem Presse- und Äußerungsrecht nicht ausgeschlossen sind, kann durchaus eine Kostendeckung durch die RSV infrage kommen.
LG
Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grenzen der Meinungsfreiheit ganz hoch gehängt. Klagen auf Entfernung dieser Bewertungen sind i.d.R. aussichtslos.
Ich denke du musst dir nicht zu viele Gedanken machen. Heutzutage besteht ja eigentlich fast überall Meinungsfreiheit und wenn du eine wahrheitsgemäße schlechte Rezension geschrieben hast, habe ich da keine Bedenken, dass die mit einem Anwalt viel erreichen werden. Falls sich die Lage zuspitzt, müsste eigentlich deine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt oder zumindest ein Erstgespräch übernehmen. Lg
Selbst wenn die Rezension objektiv inhaltlich unrichtig ist, überwiegt das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Wird der wegen so etwas vor Gericht ziehen?
Möglich.
Und trägt meine Rechtsschutzversicherung so etwas?
Frage sie.
Eine Unterlassungserklärung wird relevant, wenn eine negative Bewertung als rechtswidrig eingestuft wird, zum Beispiel weil sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält oder beleidigend ist. In solchen Fällen kann das betroffene Unternehmen oder die Person eine Abmahnung aussprechen und die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.
Das kann hier leider niemand beurteilen, daher solltest du zwingend einen Anwalt für Medienrecht befragen!
Es ist wichtig, die in der Abmahnung gesetzte Frist zu beachten, um rechtzeitig reagieren zu können.