Sollte man bei Rechtsschutzversicherung Beitrag zurück buchen?
Hallo, ich habe eine Rechtsschutzversicherung seit mehreren Monaten. Seit Jahresanfang hatte ich den Beitrag nicht gezahlt, da ich es im Umzugsstress vergessen hatte (gesamte Post ging an Postfach, ist aber auch egal).
Habe den Beitrag dann erst im Mai nachgezahlt und es ist keine Zahlung offen.
Nun brauche ich Rechtsschutz. Am Telefon der Versicherung meinte ein Mitarbeiter jedoch, dass ich den Schutz nicht erhalte, da der Fall (um den es geht) ja im April eingetreten sei, wo ich den Beitrag noch nicht nachgezahlt hatte.
Ich glaube auch, dass im Vertrag steht, dass man den Beitrag innerhalb von zwei Wochen zahlen muss, um den Rechtsschutz weiterhin zu erhalten.
Jetzt meine Frage: Kann ich somit den von mir nachgezahlten Beitrag wieder zurück buchen? Denn ich habe den Beitrag somit ja nachgezahlt, obwohl für eingetretene Fälle in dieser Zeit gar kein Rechtsschutz übernommen wird.
4 Antworten
Hast du denn von der Gesellschaft eine "qualifizierte Mahnung" erhalten?. Darin wird dir mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz ab einem bestimmten Termin aufgehoben ist. Dann musst du den Beitragsrückstand aber trotzdem nachzahlen.
Kann ich somit den von mir nachgezahlten Beitrag wieder zurück buchen?
Kannst du schon, das entbindet sich aber nicht von der Zahlungspflicht.
Natürlich kannst du das, aber du schuldest der Versicherung weiterhin den Betrag und wirst ihn dann nur wieder bezahlen müssen.
Kann ich somit den von mir nachgezahlten Beitrag wieder zurück buchen?
Mir ist nicht bekannt, wie man Überweisungen stornieren kann, sind ja keine Lastschriften.