Strafe für versuchter Raub?
Ein Anfänger hat versucht eine Tankstelle auszurauben mit einer Glasscherbe bewaffnet. Der Bedienstete hat ihm die Maske vom Kopf gerissen über die Theke. Dann floh der Räuber und wurde sofort von der Polizei geschnappt es war alles auf Kamera mit Bild.
Ein guter Freund arbeitet an der Tankstelle dort aber er es war ein anderer Mitarbeiter in der Nachtschicht dort.
Wie alt ist der Täter?
Erwachsen
Also über 20?
Ja
3 Antworten
Strafe für versuchter Raub?
Wird der Richter entscheiden. Bei Verbrechern ist der Versuch bereits strafbar.
Wenn es als schwerer Raub gewertet wird, ist die Mindeststrafe 3 Jahre.
(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
c)eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
2.der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
2.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder
3.eine andere Person
a)bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b)durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Ein versuchter Raub ist in Deutschland strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet, die unter der Strafe für einen vollendeten Raub liegt.
Wenn das Urteil auf versuchtem schweren Raub in einem minder schweren Fall lautet, könnte eine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden, ohne erhebliche Vorstrafen, versteht sich.