Überzahlung einer Abfindung zurückzahlen?

4 Antworten

Grundsätzlich kann er das zurückfordern, da Du ungerechtfertigt bereichert bist. Aber möglicherweise greifen hier tarifliche oder einzeln vertragliche Ausschlussfristen. Das können wir mit diesen Informationen nicht prüfen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

Dein ehemaliger Arbeitgeber hat einen Herausgabeanspruch nach § 812 BGB. Du könntest versuchen, eine Entreicherung i.S.d. § 818 Abs. 3 BGB geltend zu machen (sprich: du hast das Geld bereits in guten Glauben verbraucht) - aber das ist nicht ganz trivial.

Besprich die Sache mit deinem Anwalt. Zumindest eine Abzahlung in Raten sollte hier allemal drin sein.

Da würde ich erstmal nichts zahlen. Dein Ex-Chef hat dir den Betrag brutto überwiesen, d.h. du wirst selbst Lohnsteuer zahlen müssen; wenn er das auch noch zusätzlich gemacht hat, ist das sein Pech.

Wenn er dir rechtswidrig gekündigt hatte, besteht auch kein Grund, ihn besonders schonend und liebevoll zu behandeln.

Wende Dich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. an einen Steuerberater.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..