Jobcenter verlangt normale Zahlung zurück?

12 Antworten

Das läßt sich so nicht beantworten.

Wichtig ist, für welche Monate Du ALG 2 bezogen hast und in welchen Monaten wieviel Lohn/Gehalt kam.

Ob Du das Dezember - ALG 2 zurückzahlen mußt, hängt davon ab, ob bzw. wieviel Lohn/Gehalt im Dezember kam.

Wieder Spruch einlegen

das grundsätzliche Problem wird aber Folgendes sein Hartz 4 wird monatlich im Vorrausgezahlt

Wenn du ab 01.12.2021 arbeitest erhälst du ja am Zahltag für Dezember deinen Lohn.Demzufolge steht dir die Zahlung vom Jobcenter auch für Dezember nicht mehr zu.Also ist die Aufforderung zur Rückzahlung vollkommen richtig und berechtigt.

Pialesb29  21.03.2022, 11:56

Genau das erhält man eben nicht wenn du im Dezember anfängst zu Arbeiten gibt es den ersten Lohn meistens Mitte Januar

und hier ist mit hartz 4ein grundlegendes Problem da weil das monatlich im Vorraus gezahlt wird

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Fuchs444  21.03.2022, 12:03
@Pialesb29

ich verstehe dein Problem nicht.Dem Fragesteller wurde ja für Dezember 21 und Januar 22 die Leistung von Jobcenter gezahlt.Gab es also keine Übergangsprobleme.Da er aber für diesen Zeitraum keinen Anspruch darauf hatte fordert jetzt das Joncenter den überzahlten Betrag zurück.Ein ganz normaler Vorgang.

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Wenn du das ALG für Dezember schon Ende November bekommen hast, musst du das zurück zahlen. Vielleicht kannst du eine Ratenzahlungen vereinbaren, ansonsten muss alles auf einen Schlag überwiesen werden

Wenn Du im Dezember gearbeitet hast, steht Dir für Dezember kein ALG mehr zu, da Du ja für Dezember von Deinem Arbeitgeber bezahlt wurdest.

Wo ist da was falsch zu verstehen. Als Arbeitnehmer bekommt man immer sein Gehalt im Nachhinein, also das Gehalt für Dezember gibt es am Ende des Monats Dezember.

MKey66  29.01.2024, 17:43

Wie kannst du wissen, ob die Berechnung so stimmt?

Um dies zu entscheiden muss doch erst einmal klar sein, WANN genau die erste Lohnzahlung auf dem Konto gebucht wurde.

Ohne diese Information kann man nicht sagen, ob die Berechnung stimmt oder nicht.

Also kannst du auch nicht genau sagen, ob noch Leistungen zugestanden haben oder nicht.

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iQhaenschenkl  29.01.2024, 17:49
@MKey66

Ich bin jahrelang für Personalfragen in meinem eigenen Betrieb und in anderen Betrieben zuständig gewesen. Ich kann das!

Sowohl der Arbeitgeber, als auch das Arbeitsamt zahlen immer im Nachhinein und nie im Voraus. Der/die Fragesteller/in hat da etwas durcheinander gebracht.

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