Hilfe jobcente?

4 Antworten

Meines Wissens ja, denn es gilt das Zuflussprinzip. Einkommen wird in dem Monat angerechnet, in dem es tatsächlich zufliesst.

Wartet hier mal die anderen Antworten ab. Wenn der Bescheid für die Leistungen in dem Monat, der die Nachzahlung betrifft, meldet Euch hier nochmal und legt innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides Widerspruch ein. Widerspruchsverfahren gegen jobcenter sind kostenfrei.

Da haben wir keine Leistung bekommen...

Das hat nichts damit zu tun.

Ja, darf es.

Man nennt es "Zulfußprinzip".

Maßgeblich dabei ist der zeitliche Zugang einer Leistung, und nicht, wann der Anspruch darauf entstanden ist.

Ja, es kommt auf den Zufluss und nicht auf den Zeitraum an, für den Einkommen gezahlt wird.

Nennt sich Zuflussprinzip !

Es wird dann unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf den Bedarf angerechnet.

Sollte im Leistungsbezug Einkommen zufließen und unter Berücksichtigung der Freibeträge bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses der Leistungsanspruch entfallen, muss dieses zwingend gleichmäßig auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden.

Wie Maya sagte... Zufluss System. Kannst Du z.b im ELO Forum alles nachlesen