Kann das Jobcenter die Übernahme der Nebenkostenabrechnung ablehnen, nur weil ich umgezogen bin?
Leider beziehe ich zur Zeit Leistungen nach SGBII, sprich ALG 2 oder auch Hartz 4. zum 1 Februar 2022 bin ich in ein anderes Bundesland gezogen und somit beziehe ich die Leistungen nun von einem anderen Jobcenter. In meiner vorherigen Wohnung hatte ich einen privat Vermieter und am 15 Februar 2022 hat dieser mir die Nebenkostenabrechnung für 2021 zukommen lassen; ich muss 464,41€ nachzahlen. Durch den Umzugsstress habe ich die Abrechnung erst am 24 März 2022 beim Jobcenter meines vorherigen Wohnortes eingereicht, welches aber 2021 für mich zuständig war und Leistungen gezahlt hat. Heute habe ich die Ablehnung für die Übernahme der Kosten erhalten, mit der Begründung, dass eine Übernahme der Kosten nur dann möglich ist, wenn ich zum Zeitpunkt der Fälligkeit noch im Leistungsbezug in deren Hause stand. Nun meine Frage: Ist das rechtens? Und kann ich irgendwie Dagegen angehen? Die Kosten sind ja entstanden, als ich Leistungen aus diesem Hause bezog und die Rechnung muss bezahlt werden. Und natürlich hab ich nicht mal eben so 464,41€ in der Portokasse.
Das Jobcenter, von dem ich momentan Leistungen beziehe, weigert sich natürlich ebenfalls, die Kosten zu übernehmen, das kann ich jedoch auch völlig nachvollziehen.
Tut mir sehr leid wegen des langen Textes. Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
liebe Grüße und einen schönen Abend euch allen
7 Antworten
Solch einen Fall hatte ich bislang noch nicht. Ich würde jedoch meinen, daß die Entscheidung des alten Jobcenters korrekt ist.
Ich würde Dir empfehlen, die Ablehnung des alten Jobcenters einem Fachanwalt für Sozialrecht vorzulegen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
das kann ich jedoch auch völlig nachvollziehen.
Das ist irrelevant.
Wenn du nicht VORHER die Erlaubnis zum Umzug eingeholt hast, kann das JobCenter die Mehrkostenübernahme ablehnen.
464 Euro nachzahlen als Einzelperson? Joa nicht schlecht, würde ich mich auch weigern ;-)
Widerspruch versucht?
Nein, keine Einzelperson, habe lediglich in der ich-Form geschrieben. Ich bin mit meinem Partner zusammengezogen und er hat einen Sohn, ist alleinerziehend. Der Sohn ist im Kleinkindalter. Seine Mutter war regelmäßig bei uns um ihm zu helfen, so kam das zustande.
Natürlich ist das rechtens. Du kannst kein Geld von einem Jobcenter bekommen, bei dem du nicht mehr gemeldet bist. Du kannst die Nebenkostenabrechnung ja mit deiner Kaution verrechnen lassen.
So rechtens ist das gar nicht.
Es spielt nur eine Rolle, ob Du zum Zeitpunkt der Zustellung oder der Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung, im Alg 2 Bezug stehst. Wenn nicht, dann musst Du das selber zahlen.
Wenn ja ( wie bei Dir der Fall ) , dann muss das das alte Jobcenter übernehmen. Denn das hat ja bis dato auch die Mietzahlungen geleistet, welche der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen.
Das neue Jobcenter hat damit nichts zu tun. Bitte leg also Widerspruch ein, und berufe dich dabei auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts ( BSG ) , welche ein Nutzer hier zitiert hat.
"Gefälligst"? 😳 Wer bist du, anderen hier Befehle zu erteilen?
Bisher war die Rechtslage hier äußerst unbefriedigend. Wenn man ausgezogen war musste das Jobcenter eine Nachzahlung aus der alten Wohnung nicht mehr übernehmen und man hatte auf einmal Schulden beim alten Vermieter. Das Bundessozialgericht hat hierzu eine neue Entscheidung rausgebracht und die Rechtslage korrigiert (BSG v. 30.03.17 – B 14 AS 13/16 R). Das Gericht führt aus „das würde faktisch wie eine Umzugssperre wirken, weil Alg II‑Empfänger bei unzureichenden Nebenkostenvorauszahlungen dem Risiko, Schulden zu machen, ausgesetzt wären“.
Schau mal , wäre schon mal interessant, aber wichtig mal das ganze Urteil runter laden und erst mal lesen.
Notfalls holst Dir so einen Schein für Rechtsberatung bei einem Anwalt.
Ja, das hatte ich auch überlegt mit dem Anwalt. Vielleicht ist es aber auch möglich, die Rechnung bei meinem jetzigen Jobcenter einzureichen und ein Darlehen zu beantragen.
Ich habe gerade den Volltext gefunden, den kopierst Dir mal raus und liest Dir den Fall in Ruhe durch , dann kannst Du ja immer noch über Dein Vorgehen im Einzelnen entscheiden , aber gleich der Leitsatz ist sehr interessant.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/705712/
BSG Urteil v. 30.03.2017 - B 14 AS 13/16 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Nebenkostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft - durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zu deren Fälligkeit
Leitsatz
Nebenkostennachforderungen für eine Wohnung, die erst fällig geworden sind, nachdem diese nicht mehr bewohnt wird, sind ein anzuerkennender Bedarf für Unterkunft und Heizung, wenn die leistungsberechtigte Person durchgehend von der tatsächlichen Entstehung der Nachforderung bis zur deren Fälligkeit hilfebedürftig nach dem SGB II war (Weiterführung von BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 40/14 R = SozR 4-4200 § 22 Nr 83).
Widerspruch auf jeden Fall erst mal einlegen, weil Dir das auch Zeit verschafft!!!!!
Ein Anwalt ist hier eigentlich relativ sinnlos, kostet nur Zeit und ggf. Geld
Das Urteil ist eindeutig und hier sollte man es mit einem einfachen Widerspruch lösen.
Warum genau weigert sich das Jobcenter denn, was ist die Begründung?
kann ich nicht nachvollziehen ! Wenn ein Guthaben bei den Betriebsnebenkosten entstanden ist, muss es zurückgezahlt werden,jetzt da Forderungen entstanden sind, ist es plötzlich nicht mehr Sache des Jobcenters ?
Wenn er im Kalenderjahr 2021 laufende Hilge zum Lebensunterhalt erhielt, dann die Wohnung verliess und es eine Nachzahlung, bzw ein Guthaben gibt ist das ja rückwirkend ..
Ja, das war blöd gestellt. Klar, ist es rechtens. Aber ich fühle mich etwas hilflos, da ich leider auf das Jobcenter angewiesen bin.
Das mit der Kaution wäre eine sehr gute Idee, der Haken ist nur leider, dass ich keine Kaution hinterlegen musste. Der Vermieter kennt meinen Opa und wusste um meine finanzielle Situation. Dass das Jobcenter auch die Kaution als Darlehen stellt, wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht.