Kann das Jobcenter die Übernahme der Nebenkostenabrechnung ablehnen, nur weil ich umgezogen bin?

7 Antworten

Solch einen Fall hatte ich bislang noch nicht. Ich würde jedoch meinen, daß die Entscheidung des alten Jobcenters korrekt ist.

Ich würde Dir empfehlen, die Ablehnung des alten Jobcenters einem Fachanwalt für Sozialrecht vorzulegen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

das kann ich jedoch auch völlig nachvollziehen.

Das ist irrelevant.

Wenn du nicht VORHER die Erlaubnis zum Umzug eingeholt hast, kann das JobCenter die Mehrkostenübernahme ablehnen.

464 Euro nachzahlen als Einzelperson? Joa nicht schlecht, würde ich mich auch weigern ;-)

Widerspruch versucht?

Carinajohanna31 
Fragesteller
 14.04.2022, 22:34

Nein, keine Einzelperson, habe lediglich in der ich-Form geschrieben. Ich bin mit meinem Partner zusammengezogen und er hat einen Sohn, ist alleinerziehend. Der Sohn ist im Kleinkindalter. Seine Mutter war regelmäßig bei uns um ihm zu helfen, so kam das zustande.

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Natürlich ist das rechtens. Du kannst kein Geld von einem Jobcenter bekommen, bei dem du nicht mehr gemeldet bist. Du kannst die Nebenkostenabrechnung ja mit deiner Kaution verrechnen lassen.

Carinajohanna31 
Fragesteller
 14.04.2022, 22:32

Ja, das war blöd gestellt. Klar, ist es rechtens. Aber ich fühle mich etwas hilflos, da ich leider auf das Jobcenter angewiesen bin.
Das mit der Kaution wäre eine sehr gute Idee, der Haken ist nur leider, dass ich keine Kaution hinterlegen musste. Der Vermieter kennt meinen Opa und wusste um meine finanzielle Situation. Dass das Jobcenter auch die Kaution als Darlehen stellt, wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht.

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JuristHelfer  14.04.2022, 22:44
@Carinajohanna31

So rechtens ist das gar nicht.

Es spielt nur eine Rolle, ob Du zum Zeitpunkt der Zustellung oder der Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung, im Alg 2 Bezug stehst. Wenn nicht, dann musst Du das selber zahlen.

Wenn ja ( wie bei Dir der Fall ) , dann muss das das alte Jobcenter übernehmen. Denn das hat ja bis dato auch die Mietzahlungen geleistet, welche der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen.

Das neue Jobcenter hat damit nichts zu tun. Bitte leg also Widerspruch ein, und berufe dich dabei auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts ( BSG ) , welche ein Nutzer hier zitiert hat.

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JuristHelfer  14.04.2022, 22:40

Schreib gefälligst sachlicher und hilfreicher.

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Romy0  15.04.2022, 06:28
@JuristHelfer

"Gefälligst"? 😳 Wer bist du, anderen hier Befehle zu erteilen?

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Bisher war die Rechtslage hier äußerst unbefriedigend. Wenn man ausgezogen war musste das Jobcenter eine Nachzahlung aus der alten Wohnung nicht mehr übernehmen und man hatte auf einmal Schulden beim alten Vermieter. Das Bundessozialgericht hat hierzu eine neue Entscheidung rausgebracht und die Rechtslage korrigiert (BSG v. 30.03.17 – B 14 AS 13/16 R). Das Gericht führt aus  „das würde faktisch wie eine Umzugssperre wirken, weil Alg II‑Empfänger bei unzureichenden Nebenkostenvorauszahlungen dem Risiko, Schulden zu machen, ausgesetzt wären“.

Schau mal , wäre schon mal interessant, aber wichtig mal das ganze Urteil runter laden und erst mal lesen.

Notfalls holst Dir so einen Schein für Rechtsberatung bei einem Anwalt.

Carinajohanna31 
Fragesteller
 14.04.2022, 22:37

Ja, das hatte ich auch überlegt mit dem Anwalt. Vielleicht ist es aber auch möglich, die Rechnung bei meinem jetzigen Jobcenter einzureichen und ein Darlehen zu beantragen.

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Bertha2701  14.04.2022, 22:41
@Carinajohanna31

Ich habe gerade den Volltext gefunden, den kopierst Dir mal raus und liest Dir den Fall in Ruhe durch , dann kannst Du ja immer noch über Dein Vorgehen im Einzelnen entscheiden , aber gleich der Leitsatz ist sehr interessant.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/705712/

BSG Urteil v. 30.03.2017 - B 14 AS 13/16 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Nebenkostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft - durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zu deren Fälligkeit
Leitsatz
Nebenkostennachforderungen für eine Wohnung, die erst fällig geworden sind, nachdem diese nicht mehr bewohnt wird, sind ein anzuerkennender Bedarf für Unterkunft und Heizung, wenn die leistungsberechtigte Person durchgehend von der tatsächlichen Entstehung der Nachforderung bis zur deren Fälligkeit hilfebedürftig nach dem  SGB II war (Weiterführung von  BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 40/14 R = SozR 4-4200 § 22 Nr 83).
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Bertha2701  14.04.2022, 22:44
@Bertha2701

Widerspruch auf jeden Fall erst mal einlegen, weil Dir das auch Zeit verschafft!!!!!

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Jurafuchs  14.04.2022, 22:47
@Carinajohanna31

Ein Anwalt ist hier eigentlich relativ sinnlos, kostet nur Zeit und ggf. Geld

Das Urteil ist eindeutig und hier sollte man es mit einem einfachen Widerspruch lösen.

Warum genau weigert sich das Jobcenter denn, was ist die Begründung?

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RENALENNE  02.05.2022, 00:32

kann ich nicht nachvollziehen ! Wenn ein Guthaben bei den Betriebsnebenkosten entstanden ist, muss es zurückgezahlt werden,jetzt da Forderungen entstanden sind, ist es plötzlich nicht mehr Sache des Jobcenters ?

Wenn er im Kalenderjahr 2021 laufende Hilge zum Lebensunterhalt erhielt, dann die Wohnung verliess und es eine Nachzahlung, bzw ein Guthaben gibt ist das ja rückwirkend ..

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