Du hast hier schon sehr gute Antworten von den anderen Usern bekommen , kurz gefasste und sehr ausführliche,in Bezug auf die rechtliche Lage.
Deswegen nur noch ein allg. Hinweis dazu:
Das Medikament macht extrem süchtig und wird sogar in der Drogenszene verwendet,
Ja leider ist dies in diesem Segment gar nicht so selten. Manchmal bleibt auch nichts anderes übrig. Ich selbst bin Schmerzpatient, seit meiner Chemo.
Nur mal kurz zur Chemo, allein hier stand ich schon ( wie andere auch) vor der Wahl Chemo -mit guten Heilungschancen aber ggf. jede Menge Nebenwirkungen oder sterben.
Leider waren bei die Nebenwirkungen gravierend -massive Knochenschmerzen (Ödeme ect),Geschmacksstörung bis heute, Polyneuropatie, aber ich lebe noch.
Auch ich hatte mich sehr lang verweigert echte BTM -Medikamente zu nehmen, so versuchten wir es erst einmal mit "Vorstufen", u.a. wie Pregabalin, Gabepentin, welche ich beide überhaupt nicht vertragen habe.
Ich lies mich dann doch breit schlagen, um BTM zu probieren. Damit tat ich mich rein vom Kopf her extrem schwer, da ich noch nie in meinem Leben auch nur irgendwas in dieser Richtung probiert habe, noch nicht mal Alkohol trinke und sollte ich sozusagen "Drogen" nehmen.
Aber dieses hilft mir, mit relativ wenig erkennbaren Nebenwirkungen, ich wollte es selbst nicht glauben, aber es ist so. Vom Gefühl her hätte ich eher die o g Medikamente als BTM eingeordnet.
Grundsätzlich gilt, was dem einen hilft, muss einem anderen noch lang nicht helfen, was aber raus zu finden ist meist leider über einen langwierigen Prozess, bei welchem Patient und Arzt gut miteinander zusammen arbeiten müssen.