Nebenkostenabrechnung Vermieter mit Rechnungen aus Vorjahr?

4 Antworten

Wenn die Rechnung für das richtige Objekt ist und nur bei der letzten Abrechnung übersehen wurde, könnte man sie nicht trotzdem zahlen?

Wenn die Rechnung aber auch noch für das falsche Objekt ist und auch noch veraltet, dann einfach den Betrag von der Nachzahlung abziehen und dem Vermieter eine kurze Info schicken.

Die Abrechnungsfrist ist im § 556 Abs. 3 Satz 2 des BGB geregelt. Demnach müssen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung eine Frist von zwölf Monaten nach dem Abrechnungszeitraum einhalten. Die Abrechnung für den Zeitraum Januar- Dezember 2021 muss also bis spätestens 31. Dezember 2022 an den Mieter zugestellt werden. 

Natürlich darf NIX doppelt abgerechnet werden.

Zigi1986 
Fragesteller
 01.03.2023, 16:11

Klasse Danke! @habakuk63 Das heißt ich kann meinen Vermieter höflich um Korrektur bitten.

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Er darf sie auf jeden Fall nicht doppelt abrechnen.

Ansonsten genau schauen, solche Abrechnungszeiträume überschneiden sich auch oft. Im Zweifel aber einfach nachfragen.

Zigi1986 
Fragesteller
 01.03.2023, 15:16

Eine Rechnung ist aus 2021 und eine aus 2022. Meine Frage war ja ob dies noch zulässig ist. Es gibt mehrere Berichte dies sei unzulässig. Deine Antwort hilft mir da leider nicht aber Danke dir!

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Die Zulässigkeit einer Rechnung aus 2021 in der Betroiebskostenabrechnung für 2022 kann von hieraus nicht geprüft werden.

Hat der Vermieter die Rechnung erst 2022 erhalten und hat er keinen Einfluss auf diese Verspätung gehabt, dann kann er sie auch in der BK-Abrechnung 2022 geltend machen.

Z. B.: Schornstenfeger kehrt am 28.12.21, schreibt Rechnung dazu am 30.11.22, sendet am 01.12.22 die Rechnung ab, die Rechnung kam am 2.12.22 beim Vermieter an, aber der Vermieter hat die Abrechung für 2021 bereits abgesendet, dann hat der Vermieter das Recht, die Rechnung im nächsten Zeitraum einzustellen.

Das müsste also konkret untersucht werden, indem du die Abrechnungsunterlagen im Büro des Vermieters prüfst.

Zigi1986 
Fragesteller
 05.03.2023, 11:36

Deswegen habe ich oben geschrieben das die Rechnung aus 2021 ist. Ganz genau am 07.10.2021

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Gerhart  05.03.2023, 12:11
@Zigi1986

Dann weißt du ja Bescheid, die Rechnung darf nicht iAbrechnungsjahr 2022 eingestellt werden oder folgt der Abrechnungszeitiraum nicht dem Kalenderjahr?

Widersprich der Kostenstelle Schornsteinfeger und lass dir eine neue Abrechnung zustellen.

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Zigi1986 
Fragesteller
 05.03.2023, 12:19
@Gerhart

jap bin schon bei. Er hat mir auch Kopierkosten berechnet obwohl ich keine Kopien angefordert habe von 25€ :D

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Gerhart  05.03.2023, 12:22
@Zigi1986

Dann bezahlst du diese Kosten nicht. 1 Kopiie kostet 10 cent. Porto entfällt >>Verwaltungskosten, nur mal so nebenbei.

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Zigi1986 
Fragesteller
 05.03.2023, 12:34
@Gerhart

Ist es nicht so das er dazu angewiesen werden muss Kopien zu erstellen? Generell habe ich ja Belegeinsicht er kann ja nicht einfach so Belege kopieren und schicken.

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Zigi1986 
Fragesteller
 05.03.2023, 12:38
@Zigi1986

Zudem fällt uns gerade auf das auf den Rechnungen des Schornsteinfegers ein falsche Leistungsadresse angegeben ist :D

Also mir geht es nicht um ein paar cent. Mir fällt nur auf das er immer mal wieder einfach nicht korrekte Angaben macht.

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Gerhart  05.03.2023, 12:51
@Zigi1986

Hat denn dein Vermieternochweitere Vermietungsobjekte? Dann mündet diese strittige Rechnung in einenm Betrug?

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Zigi1986 
Fragesteller
 05.03.2023, 12:56
@Gerhart

Die Adresse in der Rechnung, also die Leistungsadresse das ist ja wichtig, fällt auf seine Privatadresse. Stellt sich für mich so dar als wenn er seine Kosten über unser Mietobjekt abwickeln möchte also noch dreister als die Kopierkosten.

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Gerhart  05.03.2023, 13:01
@Zigi1986

Dann hättest du umsomehr Grund die Abrechnung zu monieren. Lass doch mal beiläufig einen Verdacht wegen Betrug fallen....

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bwhoch2  06.01.2024, 09:16
@Gerhart

Muss man gleich dieses böse Wort sagen? Reicht es nicht, erst mal zu fragen, weshalb auf der Rechnung eine falsche Leistungsadresse steht, die mit dem Mietobjekt nichts zu tun hat? Auch dabei wird der Vermieter schon rote Ohren bekommen (Mist ertappt!)

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