Nebenkostenabrechnung 2020/2021?

4 Antworten

  1. Ja!
  2. Schwierig, da die Abrechnungen nach Deiner Aussage schon lange vorliegen. Probier es!
  3. Das kommt darauf an, wann die Abrechnung bei Dir war
  4. Belege kannst Du nur durch Einsicht beim Vermieter und/oder der Hausverwaltung einsehen. Belegkopien müssen Dir nicht zur Verfügung gestellt werden
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Rechnungen für Betriebskosten-Nachzahlungen sind 30 Tage nach Erhalt fällig. Egal, ob es etwas zu beanstanden gibt oder nicht.

Für Dich ist erst einmal entscheidend, ob Dir die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig zugestellt wurde. Die Frist dafür beträgt max. 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Ist das der Fall, wovon ich ausgehe, weil Du die Rechnung schon lange hast, verjähren Forderungen daraus nach drei Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem Du die Rechnung bekommen hast. Vermutlich also erst Ende 2025.

Zu 1.: Eine Zahlungserinnerung vom ehemaligen Vermieter hat keine rechtliche Wirkung. Du kannst sie getrost ignorieren. Wundere Dich aber nicht, wenn als nächstes dann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Der wird auf jeden Fall "sicher zugestellt" und enthält erhebliche Mehrkosten.

Zu 2.: Die Fristverlängerung kommt nicht in Frage, weil Du Dir sowieso schon viel zu viel Zeit gelassen hast.

zu 3.: Auch wenn die Abrechnung für das Kalenderjahr 2020 war und spätestens am 31.12.2021 zugestellt wurde, ist der Anspruch noch nicht verjährt.

Das einzige, was Du jetzt machen kannst, ist, nochmal die Kopien der Belege anfordern. Die bekommst Du gegen Bezahlung. Allerdings hast Du keinen Anspruch darauf, dass Du mit der Zahlung noch warten kannst, bis Du endlich die Belege geprüft hast.

Nachweise/Belege muß der Vermieter nicht zusenden. Du hast lediglich das Recht diese beim Vermieter einzusehen.

Zu 1.: Die Zustellungsart ist völlig irrelevant. Der Vermieter muß im E-Fall nur nach können das und wann dir die Abrechnung zugegangen ist.

Zu 2.: Für die Prüfung und ggf. den Widerspruch hattest Du knapp 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit. Diese 12 Monate sind doch schon lange um.

Zu 3.: Die Abrechnung 2020 wird ja 2021 zugegangen sein. Ansprüche auch 2021 verjähren erst am 31.12.2024

ob Einschreiben oder nicht spielt keine Rolle ist "Wurscht"

genau diese Kosten kann er bei dir geltend machen. diese Unterlagen hättest auch beim Vermieter einsehen können.

wir haben jetzt 24 da sich keiner gekümmert hat, dürfte das schlicht verjährt sein.

bwhoch2  25.03.2024, 10:39

Angenommen, die Rechnung für 2020/2021 (2/2020 bis 01/2021) kam spätestens am 31.01.2022, dann ist sie noch lange nicht verjährt.

Die Verjährungsfrist dafür würde erst am 31.12.2025 ablaufen.

1
anitari  25.03.2024, 10:40
wir haben jetzt 24 da sich keiner gekümmert hat, dürfte das schlicht verjährt sein.

Kommt drauf an wann die Abrechnungen zugegangen sind.

0