Nebenkostenabrechnung?

2 Antworten

Solange du keine NK-Pauschale sondern nur eine Vorauszahlung leistest, steht dir eine Abrechnung zu und die würde ich auch einfordern, sofern ich nicht Angst haben muss dass dann plötzlich sehr hohe Kosten anfallen.

Aber ich meine mich zu erinnern, dass es eine Abrechnungsfrist für Vermieterseitige Nachforderungen schon viel eher greift, nämlich zum 31.12. des Folgejahres. Wer danach noch eine Abrechnung zu Ungunsten des Mieters zustellt, hat keinen Anspruch auf Begleichung.

Die NK Abrechnung enthält übrigens meist auch einen anteiligen Posten für haushaltsnahe DL (z.B. Hausmeister/Handwerker/Reinigung) die du steuerlich absetzen kannst. Allein deswegen kann es schon Sinn machen auf die Abrechnung zu bestehen.

Kuraxecht  28.03.2024, 20:34

Man sollte sich allerdings schon genau überlegen bei Nachzahlungen nicht zu zahlen auch wenn die Abrechnung zu spät kommt. Es kann deinen Vermieter ja niemand davon abhalten dir zu kündigen.

0

Wenn vertraglich Vorauszahlungen vereinbart sind ist der Vermieter verpflichtet 1 x jährlich darüber abzurechnen.

Die Entscheidung ob Du es ansprechen sollst oder nicht kann dir keiner abnehmen.

Nur 100 € NK bei 43 m² sind, wenn auch Heizkosten dabei sind, recht günstig.