Heizkostenvorrauszahlung Senkung widersprechen?

3 Antworten

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Laut BGB § 560 Absatz 4 kannst Du selbst festlegen wie hoch deine Vorauszahlungen sein sollen.

"Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen."

Du kannst mit deinem Vermieter sprechen und ihm das erklären. Als ich noch zur Miete gewohnt hab, hab ich das auch so gemacht. Aktuelle Handhabe ich das auch so mit dem Strom. Da Zahl ich alle 2 Monate ein paar Euro mehr und hab am Jahresende meine Ruhe bei der Abrechnung

danielk71 
Fragesteller
 07.04.2024, 06:26

Ja, er möchte es "alles korrekt haben", sagt er. Deswegen soll ich das selber zurücklegen. Darum gehts mir ja nicht, dass ich es nicht zahlen könnte. Ich finde Guthaben einfach immer besser fürs Gemüt. Ich zahle auch Strom Abschlag für 8 kwh täglich. Ich brauche aber (ohne waschen) 3-4. Und mit waschen 5,5 kwh. Guthaben ist einfach geil

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Du kannst ihn nett darum bitten, hast aber keinen Anspruch darauf. Was hindert dich, die Differenz bis zur Abrechnung in eine Spardose zu legen und damit dann mögliche Nachzahlungen zu begleichen?

danielk71 
Fragesteller
 07.04.2024, 06:28

Ok danke. Ja hätte ja sein können, dass der Mieter da Veto hat. Warum stelltst du denn so eine Gegenfrage?`

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danielk71 
Fragesteller
 07.04.2024, 06:37
@SlightlyAnnoyed

Ja danke, bin keine 11. Es geht mir nicht ums Nachzahlen-Können. Es kommen immer so doofe Gegenfrage von Leute mit hohem Level. Ist echt ein Phänomen hier.

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