Heizkostenabbrenung?

4 Antworten

Du willst vermutlich wissen, ob das Jobcenter die Heizkostenabrechnung noch bezahlen muß?

Nein, wenn die Rechnung zu einem Zeitpunkt fällig ist, an welchem keine Leistungen vom Jobcenter bezogen werden.

Einfach formuliert: wenn Du im März arbeitest, nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun hast und dann die Rechnung bekommst, mußt Du sie selbst bezahlen.

Wenn dir die BK - Abrechnung außerhalb des Leistungsbezugs zugeht, dann würde dir ein Guthaben gehören, müsstest es dem Jobcenter auch nicht melden.

Im Gegenzug müsstest Du im Regelfall dann auch eine Nachzahlung selber übernehmen, es sei denn, nach der Zahlung würdest Du mit deinem anrechenbarem Erwerbseinkommen unter deinem Grundbedarf nach dem SGB - ll liegen.

Dann könntest Du beim Jobcenter für diesen Monat eine entsprechende Aufstockung durch einen Antrag erhalten.

Rechne mit der Abrechnung erst ab Mitte des Jahres, denn das ist das Normale.

Und, ja: Wenn Du in 2022 Leistung vom Jobcenter erhalten hast und jetzt arbeiten gehst, dann musst Du die Nachzahlung aus eigener Tasche zahlen.

Die Jobcenter-Leistungen sind für die Zeit, wo Du kein oder zu wenig Einkommen hast. Danach brauchst Du diese Subventionen nicht mehr.

Ich weiß nicht, was genau nun die Frage ist. Aber für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter 1 Jahr Zeit ab Ende des Abrechnungszeitraumes (für gewöhnlich definiert vom 01.01.-31.12).