mahnbescheid nach 3 Jahren?

5 Antworten

Dann hat dein Glaeubiger gerade noch rechtzeitig vor Eintritt der Verjaehrung einen Mahnbescheid beantragt und die Verjaehrung ist somit gehemmt. Du wirst zahlen muessen.

Bitteumhilfe621 
Fragesteller
 02.01.2020, 01:25

Wann wäre die Verjährung?

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DerCaveman  02.01.2020, 01:31
@Bitteumhilfe621

Fruehestens sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens (BGB § 204 Abs. 2 Satz 1).

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DerCaveman  02.01.2020, 01:36
@Bitteumhilfe621

Du hast nur dann eine Chance, wenn du dem Glaeubiger das von diesem geforderte Geld gar nicht schuldest. Mit Verjaehrung kannst du hier nichts erreichen. Es ist noch nichts verjaehrt.

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Bitteumhilfe621 
Fragesteller
 02.01.2020, 01:36
@DerCaveman

Da steht auch der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. Was bedeutet das?

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AnwaltMoral  02.01.2020, 01:37
@Bitteumhilfe621

Doch. Du kannst innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Wenn du die Forderung komplett oder teilweise für nicht rechtens hältst.

Selbst wenn du dies nicht tust, ist das nicht schlimm.

Kommt jedoch ein Vollstreckungsbescheid, dann musst du unbedingt Einspruch binnen 14 Tagen ab Zustellung einlegen. Machst du das nicht, oder zu spät, dann wird die Forderung rechtskräftig. Man kann dann 30 Jahre lang gegen dich vollstrecken.

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AnwaltMoral  02.01.2020, 01:39
@Bitteumhilfe621

Das er nur deswegen von dir Geld fordert, da er dir gegenüber eine Leistung ( Beispiel: Handyvertrag, Lebensmittel, Elektronikartikel usw. ) erbracht hat. Zumindest behauptet er das.

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AnwaltMoral  02.01.2020, 01:40
@DerCaveman

Er fragte wann die Verjährung endet. Du beziehst dich mit § 204 Absatz 2 Satz 1 BGB auf das Ende der Hemmung.

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Bitteumhilfe621 
Fragesteller
 02.01.2020, 01:42
@AnwaltMoral

sollte ich nach 3 Jahren auf mein Recht verzichten und das Geld bezahlen mit den Zinsen obwohl er mir in den 3 Jahren nur 1 Mahnung geschickt hat und das viel zu spät oder soll ich Widerspruch nehmen? Was würden sie machen?

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DerCaveman  02.01.2020, 01:46
@AnwaltMoral
Er fragte wann die Verjährung endet. Du beziehst dich mit § 204 Absatz 2 Satz 1 BGB auf das Ende der Hemmung.

Darum schrieb ich ja auch ausdruecklich "Fruehestens sechs Monate ...". Die "Restlaufzeit" zum Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids kommt da noch dazu. Da diese aber anscheinend am 31.12.2019 zugestellt wurde, also am letzten Tag der dreijaehrigen Frist, gibt es hier gar keine "Restlaufzeit".

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VirageXO  02.01.2020, 01:52
@Bitteumhilfe621
und das viel zu spät

Was redest du denn bitte für einen Quatsch? Du zahlst nicht, du bekommst eine Mahnung, zahlst immer noch nicht, behauptest, die Mahnung sei zu spät gekommen (was absurder Schwachfug ist) und willst gegen einen Mahnbescheid vorgehen, was zum Gerichtsverfahren führt, welches du verlieren wirst und stellst dich auf den Standpunkt, deine Auffassung sei richtig?

Das heißt für mich was?

Dass du zu zahlen hast. Gehst du gegen den Mahnbescheid vor, wird mit Sicherheit das streitige Verfahren durchgeführt (entsprechender Antrag dürfte schon im Mahnbescheid gestellt sein). Das wirst du verlieren.

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Bitteumhilfe621 
Fragesteller
 02.01.2020, 01:54
@VirageXO

ich Hab die Mahung erst 1,5 Jahre danach benommen dann ist es doch nicht meine Schuld?

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VirageXO  02.01.2020, 01:56
@Bitteumhilfe621
ich Hab die Mahung erst 1,5 Jahre danach benommen dann ist es doch nicht meine Schuld?

Samma.

  1. Du hast eine Leistung in Anspruch genommen, für die du zu zahlen hast.
  2. Eine Mahnung kann nicht verspätet sein.
  3. Verjährungsfrist für Forderungen sind regelmäßig 3 Jahre.
  4. Natürlich ist es deine Schuld, wenn du deine Schulden nicht bezahlst.

Was ist mit dir?

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AnwaltMoral  02.01.2020, 01:58
@Bitteumhilfe621

Nicht siezen bitte.

Das musst du doch wissen, ob die Forderung begründet ist oder nicht. Ist sie es ( zum Teil ) nicht, dann legst du Widerspruch ein.

Man muss dir rechtlich gesehen überhaupt keine Mahnung schicken.

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AnwaltMoral  02.01.2020, 01:59
@VirageXO

Ob er das Gerichtsverfahren verlieren wird, kannst du doch gar nicht wissen. Oder weißt du das die Forderung begründet ist? Kennst du alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen?

Samma.
Du hast eine Leistung in Anspruch genommen, für die du zu zahlen hast.
Eine Mahnung kann nicht verspätet sein.
Verjährungsfrist für Forderungen sind regelmäßig 3 Jahre.
Natürlich ist es deine Schuld, wenn du deine Schulden nicht bezahlst.
Was ist mit dir?

Schrieb deutsch.

Wie wäre es mit differenzieren? Woher willst du wissen, ob eine Leistung erbracht wurde?

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VirageXO  02.01.2020, 02:02
@AnwaltMoral
Ob er das Gerichtsverfahren verlieren wird, kannst du doch gar nicht wissen. Oder weißt du das die Forderung begründet ist? Kennst du alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen?

Wieso äußerst du dich immer noch zu Rechtsfragen?

Woher willst du wissen, ob eine Leistung erbracht wurde?

Weil der Fragesteller das hier unten zugegeben hat.

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DerCaveman  02.01.2020, 02:02
@Bitteumhilfe621
Das heißt für mich was?

Im Klartext heisst das fuer dich, dass du dir die Verjaehrung an den Hut stecken kannst weil noch lange nichts verjaehrt ist.

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AnwaltMoral  02.01.2020, 02:03
@VirageXO

Nicht alle Forderungen sind rechtens. Was haust du hier so schriftlich auf den Antragsteller drauf? Du bist in der Sache doch gar nicht involviert.

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AnwaltMoral  02.01.2020, 02:04
@VirageXO
Dass du zu zahlen hast. Gehst du gegen den Mahnbescheid vor, wird mit Sicherheit das streitige Verfahren durchgeführt (entsprechender Antrag dürfte schon im Mahnbescheid gestellt sein). Das wirst du verlieren.

Und wenn das streitige Verfahren durchgeführt wird - was dann? Das ist das gute Recht eines jeden, der einen Mahnbescheid erhält.

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VirageXO  02.01.2020, 02:07
@AnwaltMoral
Und wenn das streitige Verfahren durchgeführt wird - was dann?

Da sich der Fragesteller offenkundig einzig mit der Verjährungseinrede verteidigen will, zahlt er die Zeche: Forderung, Mahnkosten, Anwalts- und Gerichtskosten.

Das ist das gute Recht eines jeden, der einen Mahnbescheid erhält.

Klar ist das sein gutes Recht. Hat nur keine Aussicht auf Erfolg.

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AnwaltMoral  02.01.2020, 02:08
@VirageXO
Ob er das Gerichtsverfahren verlieren wird, kannst du doch gar nicht wissen. Oder weißt du das die Forderung begründet ist? Kennst du alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen?
Wieso äußerst du dich immer noch zu Rechtsfragen?
Woher willst du wissen, ob eine Leistung erbracht wurde?
Weil der Fragesteller das  hier unten zugegeben hat.

Ich äußere mich zu den Themengebieten, wie ich es für richtig halte. Könntest du mal bei der Sache bleiben! Was juckt dich, wo ich mich äußere.

Ich kritisiere nur den Unsinn, den du von dir gibst.

Im Übrigen weichst du aus. Beantworte meine Frage. Du weißt ja ganz genau, dass der Fragesteller seine Schuld definitiv schuldet - woher denn nur?

Der Fragesteller hat hier nirgends seine Schuld zugegeben.

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VirageXO  02.01.2020, 02:26
@AnwaltMoral
Ich kritisiere nur den Unsinn, den du von dir gibst.

Alles klar.

Beantworte meine Frage. Du weißt ja ganz genau, dass der Fragesteller seine Schuld definitiv schuldet - woher denn nur?

Im Zivilprozess gilt die Dispositionsmaxime. Was die Parteien vortragen, ist als Tatsachengrundlage gegeben. Was sie nicht vortragen, ist nicht gegeben.

Da der Fragesteller an keiner Stelle auch nur in irgendeiner Form etwas vorgetragen hat, was eine rechtshindernde oder rechtsvernichtende Folge hätte und sich in hanebüchenen Ausflüchten zur Verjährung verliert, ist auch dem Fragesteller ziemlich klar, dass die Forderung begründet ist.

Der Fragesteller hat hier nirgends seine Schuld zugegeben.

Aha. Nur gut, dass es für vertragliche Primäransprüche keine "Schuld" braucht.

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AnwaltMoral  02.01.2020, 02:50
@VirageXO
Im Zivilprozess gilt die Dispositionsmaxime. Was die Parteien vortragen, ist als Tatsachengrundlage gegeben. Was sie nicht vortragen, ist nicht gegeben.
Da der Fragesteller an keiner Stelle auch nur in irgendeiner Form etwas vorgetragen hat, was eine rechtshindernde oder rechtsvernichtende Folge hätte und sich in hanebüchenen Ausflüchten zur Verjährung verliert, ist auch dem Fragesteller ziemlich klar, dass die Forderung begründet ist.
Aha. Nur gut, dass es für vertragliche Primäransprüche keine "Schuld" braucht.

Hier gibt und gab es noch gar keinen Zivilprozess! Du schreibst der Fragesteller würde hier unter seiner Frage die Schuld zugeben - was ersichtlich nicht wahr ist - und berufst dich dann auf theoretische, fiktive Vorgänge eines Zivilprozesses.

Motto: was man im Zivilprozess vorträgt, sind Tatsachen und deswegen hat der Fragesteller unter seiner Frage seine Schuld zugegeben. Somit bewirbst du dich um eine Betreuung.

Der Fragesteller muss nichts zur Verteidigung oder sonstiges vorgetragen haben - die Forderung gegen ihn kann dennoch unbegründet sein. Was bloß hat das Eine mit dem anderen zu tun?

Nur weil jemand einen Anspruch oder eine gerichtliche Forderung gegen einen Dritten erhebt, muss der Betroffene doch keine Schuld tragen.

Du liest dich wie ein übermotivierter Jurastudent im ersten Semester.

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VirageXO  02.01.2020, 10:42
@AnwaltMoral
Du liest dich wie ein übermotivierter Jurastudent im ersten Semester.

Keine Sorge, mein Studium habe ich bereits abgeschlossen.

Ich hoffe, dass du einen Beruf ausübst, der nicht auch nur im entferntesten irgendwas mit Recht zutun hat. Du bist nicht fähig, das Gesetz zu lesen oder überhaupt zu verstehen, geschweige denn auch nur irgendwelche richtigen Schlüsse zu ziehen.

Im Strafrecht hast du deine Inkompetenz offenbart, im Zivilrecht hast du deine Inkompetenz offenbart.

Lass es einfach sein, damit tust du der Welt einen großen Gefallen. Immerhin dürftest du mit deinen 'Rechtskenntnissen' keinen großen Schaden anrichten: Hier darf jeder Dahergelaufene ohne inhaltliche Moderation kommentieren, aber im richtigen Leben würdest du dein blaues Wunder erleben.

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Ich hab im August 2016 was machen lassen

Verjährungsbeginn zum 1.1.2017, § 199 BGB.

Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) -> Ablauf der Verjährung mit Ablauf des 31.12.2019.

aber hab keine Mahnung bekommen bis zum Juli 2018 und jetzt bekomm ich von Coburg ein mahnbescheid am 31.12.2019?

Hemmung der Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

Muss ich das noch bezahlen?

Wenn der Anspruch besteht, ja.

Bitteumhilfe621 
Fragesteller
 02.01.2020, 01:22

Hätte ich keine Chancen? Weil davor haben die mir keine Mahnung geschickt erst nach 1,5 Jahren

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VirageXO  02.01.2020, 01:23
@Bitteumhilfe621
Hätte ich keine Chancen?

Wenn du der Forderung inhaltlich widersprechen willst, ist das möglich. Du kannst dich eben nur nicht auf Verjährung berufen.

Weil davor haben die mir keine Mahnung geschickt erst nach 1,5 Jahren

Ja und?

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Bitteumhilfe621 
Fragesteller
 02.01.2020, 01:24
@VirageXO

Aber die müssten mir doch gleich eine Mahnung schicken und nicht so lang warten lassen

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VirageXO  02.01.2020, 01:26
@Bitteumhilfe621
Aber die müssten mir doch gleich eine Mahnung schicken und nicht so lang warten lassen

Wie kommstn du auf das schmale Brett?

Du bist der einzige, der was machen muss. Nämlich deine Schulden bezahlen. Du wusstest doch, dass die Forderung besteht. Also warum lässt du dir drei Jahre Zeit?

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Bitteumhilfe621 
Fragesteller
 02.01.2020, 01:27
@VirageXO

Wenn er seine Arbeit nicht gut gemacht hat und ich das gleiche wieder machen lassen habe und der neue Arzt zu mir gesagt hat, dass der alte Arzt Was gemacht hat was er nicht machen sollte?

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VirageXO  02.01.2020, 01:28
@Bitteumhilfe621
Wenn er seine Arbeit nicht gut gemacht hat und ich das gleiche wieder machen lassen habe und der neue Arzt zu mir gesagt hat, dass der alte Arzt Was gemacht hat was er nicht machen sollte?

Da der Arzt in aller Regel keinen Behandlungserfolg, sondern nur die Behandlungshandlung schuldet, ist das ziemlich egal. Um welche Behandlung geht es?

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AnwaltMoral  02.01.2020, 01:32

Verjährungsbeginn ist der 31.12.2016 .

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DerCaveman  02.01.2020, 01:39
@AnwaltMoral
Verjährungsbeginn ist der 31.12.2016 .

Verjaehrungsbeginn war hier der 1.1.2017. Die dreijaehrige Verjaehrungsfrist waere am 31.12.2019 abgelaufen, wenn sie nicht durch die zuvor erfolgte Beantragung eines Mahnbescheids gehemmt worden waere. So ist sie aber eben noch nicht abgelaufen.

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AnwaltMoral  02.01.2020, 02:23
@VirageXO

Wir hatten uns zu keinem Zeitpunkt verstanden. Weder bei Rechtsfragen, noch bei anderen Sachen. Wenn du Unsinn postest, muss ich das korrigieren.

"(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

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der Anspruch entstanden ist und"

Mit dem Schluss des Jahres ist der 31.12. . Sonst würde ja auch dastehen "Mit den Beginn des Folgejahres."

https://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/

https://www.anwalt24.de/lexikon/verjaehrung_-_fristen

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VirageXO  02.01.2020, 02:28
@AnwaltMoral
Wir hatten uns zu keinem Zeitpunkt verstanden.

Nein. Du verstehst nur das Recht nicht.

Weder bei Rechtsfragen, noch bei anderen Sachen. Wenn du Unsinn postest, muss ich das korrigieren.

Du gibst Falschaussagen am laufenden Band.

Mit dem Schluss des Jahres ist der 31.12. . 

Ja. mit Ablauf des Jahres, also am 31.12., 23:59:59. Ergo: Zum 1.1. des Folgejahres.

Finger weg von Rechtsfragen.

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https://www.123recht.de/ratgeber/zivilrecht/Verjaehrung-durch-Mahnbescheid-hemmen-aber-richtig-__a157091.html

3. Wodurch tritt Hemmung der Verjährung ein?

Die wichtigsten Fälle sind: z.B.

............ die Zustellung eines Mahnbescheides

da wirst Du wohl nicht umhinkommen.

AnwaltMoral  02.01.2020, 01:33

Es kommt nicht auf die Zustellung des Mahnbescheides an, sondern auf dessen Tag der Beantragung.

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VirageXO  02.01.2020, 01:36
@AnwaltMoral
Es kommt nicht auf die Zustellung des Mahnbescheides an, sondern auf dessen Tag der Beantragung.

§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB: Maßgeblich ist die "Zustellung". Finger weg von Rechtsfragen.

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AnwaltMoral  02.01.2020, 02:29
@VirageXO
§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB: Maßgeblich ist die "Zustellung". Finger weg von Rechtsfragen.

Dem steht § 204 Absatz 1 Satz 1 BGB entgegen. Du solltest deine Finger lieber vom Internet lassen.

"(1) Die Verjährung wird gehemmt durch

  1. die Erhebung der Klage.... auf Erlass des Vollstreckungsurteils,"

Nichts anderes wird mit der Beantragung eines Mahnbescheides, und somit des Mahnverfahrens, bewirkt.

Geh wieder in die vierte Klasse.

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wilees  02.01.2020, 02:32
@AnwaltMoral

Nur eine Erhebung der Klage erfolgt wenn erst nach Widerspruch seitens des Schuldners gegen den Mahnbescheid. Ein Mahnbescheid ist noch keine Klageerhebung.

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VirageXO  02.01.2020, 02:32
@AnwaltMoral
die Erhebung der Klage.... auf Erlass des Vollstreckungsurteils,"

Klage, also kein Mahnverfahren. Mahnverfahren geht nach Nr. 3.

Nichts anderes wird mit der Beantragung eines Mahnbescheides, und somit des Mahnverfahrens, bewirkt.

Hör doch auf, dich noch lächerlicher zu machen.

Ein Urteil gibt es nur nach einem Klageverfahren.

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VirageXO  02.01.2020, 02:35
@AnwaltMoral

Nachtrag: Hättest du auch nur einen Funken Ahnung, wüsstest du, dass es im Mahnantrag die wahlweise Stelle gibt "Für den Fall des Widerspruchs wird die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt."

Das heißt: Das Mahnverfahren ist gerade KEINE Klageerhebung.

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VirageXO  02.01.2020, 10:36
@AnwaltMoral
Ein streitiges Verfahren kann ein Klageverfahren sein.

Du bist der Wahnsinn...

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Ja sicher, wenn Du nicht noch Ärger bekommen willst.

Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn beispielsweise eine Forderung aus einem Kaufvertrag am 16.5.2010 entstanden ist, beginnt die Verjährung am 31.12.2010. Bis zum 31.12.2013 ist die Forderung nicht verjährt.

Mit jeder Mahnung wird diese Frist zurückgesetzt!

Woher ich das weiß:Recherche
Bitteumhilfe621 
Fragesteller
 02.01.2020, 01:16

Also kann ich widersprechen?

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DerCaveman  02.01.2020, 01:22
@Bitteumhilfe621

Du kannst dem Mahnbescheid natuerlich widersprechen. Wenn es sich aber um eine rechtmaessige Forderung handelt, bringt dir das nur zusaetzliche Kosten.

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DerCaveman  02.01.2020, 01:26
@Bitteumhilfe621
Hätte ich aber Chancen?

Nur wenn die Forderung nicht rechtmaessig ist. Scheint sie aber wohl nicht zu sein. Einrede der Verjaehrung ist nicht moeglich.

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VirageXO  02.01.2020, 01:23
Mit jeder Mahnung wird diese Frist zurückgesetzt!

Die Mahnung hat keinerlei Auswirkungen auf die Verjährung.

Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung, setzt sie aber nicht zurück, § 209 BGB.

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AnwaltMoral  02.01.2020, 01:49

Die Frist wird nur zurückgesetzt, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt.

Die ist möglich, indem er dies eben schriftlich klar bekundet, durch eine Ratenzahlungsvereinbarung, durch einen Stundungsantrag oder durch einreichen einer Lastschriftvereinbarung über die Forderung.

Oder wenn eine Vollstreckungshandlung beantragt ( Gerichtsvollzieher soll vollstrecken ) oder vollzogen wird ( Gerichtsvollzieher vollstreckt, bzw. nimmt einen Vollstreckungsversuch vor ) .

https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/wirtschaftsrecht/vertragsrecht/regeln-verjaehrung-1156968

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