Nein. Ob 10 oder 20 Handtücher - die trocknen alle gleich schnell.

Wichtig ist, den Raum zwei bis drei mal am Tag für 10 bis 15 Minuten zu lüften. Also Fenster richtig auf ( nicht ankippen ) machen.

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Als Beschuldigter musst du grundsätzlich keiner Vorladung zur Polizei Folge leisten. Dir kann nichts passieren, wenn du dort nicht erscheinst. Keine Vorführung, keine Verhaftung.

Du musst den Termin auch nicht absagen.

Jeder seriöse Rechtsanwalt rät davon ab, einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter Folge zu leisten. Wenn überhaupt, dann nur mit seinem Rechtsanwalt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorladung-der-polizei-pflicht-absagen-nicht-erscheinen_137977.html

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Der Dienstag war der 31.12. . Danach war der Feiertag 01.01. . Zu diesen Zeitpunkt arbeitet die Deutsche Post - und auch andere Postdienstleister - am Limit, und auch nicht mit voller Personalstärke.

Dennoch sollte der Brief spätestens am 04.01. zugestellt werden.

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Die Abo - Verträge sind allesamt schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich rechtens sind. Jedoch solange nicht ihr volle Wirksamkeit entfalten, bis deine Eltern allen Verträgen zustimmen oder du 18 Jahre alt wirst.

Wenn deine Eltern allen Verträgen widersprechen, dann sind sie von Anfang an nichtig. Abgebuchtes Geld muss dann voll erstattet werden.

Deine Eltern sollen sich schriftlich/per E-Mail mit allen Abo Anbietern in Verbindung setzen, und allen Verträgen widersprechen. Zudem sollen sie sämtliche Gebühren erstattet verlangen, sofern je welche abgezogen wurden.

Dazu kann man die Abos auch schon deswegen anzweifeln, da deren Abschlüsse meist nicht rechtssicher nachgewiesen werden kann.

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Ist das definitiv dein Ernst? Warum tut man sich das überhaupt an, vor solchen Gestalten anzutanzen und sich mustern zu lassen?

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Vorausgesetzt du bist geständig und zeigst Reue - und unter Berücksichtigung der Anwendung von Jugendstrafrecht - , vermute ich:

9 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Dazu 500 Sozialstunden.

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Das mit den Hausfriedensbruch solltest du noch nicht machen, da er trotz Unverletzlichkeit der Wohnung für mich zu wenig greift. Zwecks des am Arm fassen würde ich auch von einer Anzeige abraten, da es keine Zeugen gibt.

Ich muss dir aber ganz klar mitteilen, dass mich so ein abartig respektloses Verhalten wie das deiner Nachbarin massiv aufregt.

1. Traut sie sich nur zu dir, wenn du alleine bist. Also feige abwarten bis deine Freunde außerhalb der Wohnung sind. 2. Maßt sie sich einfach so an, deine Wohnung zu betreten und dich dann auch noch wie ein Stück Müll anzupacken.

Deswegen mache bitte folgendes:

Setze ein Schriftstück auf. Bitte sachlich und frei von Emotionen. Mit deinem vollen Namen und deiner Adresse. Beispiel:

Max Mustermann, Musterstraße 00, 00000 Musterstadt

Der Frau Nachbarin XY , Musterstraße 00, 00000 Musterstadt, erteile ich hiermit auf unbestimmte Zeit Hausverbot.

Sollte diese noch einmal meine Wohnung wie am 03.01.2020 betreten und handgreiflich werden, bzw. anders gelagerte Straftaten begehen, wird umgehend Strafanzeige erstattet und der Vermieter benachrichtigt.

Als Zeuge dieses Hausverbots unterschreibt Herr XY, Musterstraße 01, 00000 Musterstadt.

Ort, Datum, Unterschrift; Unterschrift Zeuge

Das kopierst du nach den geleisteten Unterschriften 3 mal. Einmal für dich, für den Zeugen und wenn du magst, für die Polizei, der du die Kopie zusenden kannst.

So weiß die Polizei gleich bescheid, was Sache ist.

Das Original Hausverbot-Schreiben steckst du in ein Briefkuvert und wirfst es in den Briefkasten der Nachbarin.

Viel Aufwand für so eine dumme Tante, aber die vernünftigste Lösung.

Schön das du sie angepackt und aus der Wohnung geworfen hast. Was rechtlich übrigens einwandfrei in Ordnung geht.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html

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Unzulässige Klauseln im Mietrecht sind auch dann unzulässig, wenn man für sie unterschrieben hat.

Unzulässigkeit geht aus Gesetzen und/oder Urteilen hervor.

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Sie darf dich nicht nur auf ein Berufsfeld fest nageln. Das ist definitiv unzulässig.

Keine Sperre. Wenn, dann maximal eine 30 % Minderung, die du mit einem Widerspruch anfechten solltest.

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Das kann ein Verstoß gegen § 1631 BGB sein. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

Das Problem ist: als Kind wird man fast nie ernst genommen. Alle glauben immer den Eltern und sagen: "Ach, der meint es nicht so." "Ist schon nicht so schlimm." Usw. .

Deswegen mach eins: merke dir für später, auch wenn du 25 Jahre alt bist, wie dein Vater immer zu dir gewesen ist. Du musst dir das tief einprägen und niemals vergessen.

Ich würde diesem Typen niemals verzeihen. Ihm nimmt ja auch niemand sein Handy oder sonstiges weg, nur weil einer eine andere Auffassung hat.

Kinder sind nicht die Spielbälle ihrer Eltern. Solche Väter und Eltern sind Abschaum. Sie merken nicht, wie sehr sie ihre Kinder damit verletzen. Zu Hause sollte ein geborgener Rückzugsraum sein. Und keiner von elterlichen Schikanen.

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Ach der King schon wieder....

Naja, das ist so pauschal nicht zu beantworten.

Bei höheren Beträgen wie bei dir aufgeführt und wenn man die Taten mehrfach begangen hat, ist eventuell - mit Geständnis und ohne strafrechtliche Vorbelastungen - noch eine Bewährungsstrafe möglich.

Dann aber am oberen Limit. Also zum Beispiel 2 Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu 3 Jahren Bewährung. Wie geschrieben: so pauschal zu beantworten, ist nicht seriös.

Jedoch setzt man sich bei derlei Taten immer der Gefahr aus, wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen zu werden.

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Sind keine 100 € wert. Kosten nur so viel, weil es von Nike ist. Die Beschaffenheit und das Material - das sind maximal 40 € . Mehr ist der nicht wert.

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Tritt bei der Lieferung selbstbewusst auf. Nicht wie ein ApoRed-Haftbefehl-Fame-Macker. Aber auch nicht wie ein 9 jähriger Kevin, der keine Freunde hat.

Abzocken können dich immer welche. Aber Pizzalieferanten wollen in der Regel nur ihr Geld und sind in Eile. Die interessiert nur, ob der Betrag stimmt. Sie hoffen auf ein Trinkgeld, was aber keine Pflicht ist.

Deswegen, wenn du dir unsicher wegen Abzocke usw. bist: wenn du Pizza und Co. bestellst, dann geh bei der Lieferung rechtzeitig vor die Haustür. Nur mit deinen Schlüsseln und dem passenden Geld.

Aber nimm ca. 5 € extra mit, falls du dich verrechnet hast. ( Lieferkosten und Abholkosten sind unterschiedlich )

Ansonsten nichts wertvolles an dir haben, wie weiteres Geld, Handy, Geldbörse usw. .

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Abartig widerlich und ein Verstoß gegen unter anderen § 1631 BGB , sowie § 240 StGB in Verbindung mit Artikel 4 Grundgesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html

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Oh man, dass ist so widerlich. Leider aber absoluter Standard. Teenys müssen auf Teufel komm raus immer so cool wie möglich rüber kommen und die besten Klamotten tragen. Was für ein abartiges Gedankengut.

Alle Teenys sind aber nicht so. Jedoch zu viele.

Wie du dich ändern kannst? Verstell dich halt nicht. Stell dir vor, du würdest von heute auf morgen im Rollstuhl landen. Was dann? Meinst du deine ApoRed-Fame - Freunde würden dann noch zu dir halten?

Ist doch eh alles geheuchelt. ( Fast ) Alle großen YouTuber heucheln und schauspielern. So auch viele Menschen, insbesondere in der Schule.

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Abgesehen davon das sich die Frage leicht trollig und diskreditierend gegenüber Wohnungslosen liest:

Grundsätzlich muss ein Alg - Leistungsempfänger ohne festen Wohnsitz den üblichen Mitwirkungspflichten nachkommen.

Hat er jedoch weder eine feste Wohnung, noch eine Bankverbindung, muss er sich dem Grunde nach nicht um Arbeit bemühen. Das geht aber längstens 6 Monate so.

Denn auch Menschen die in Obdachlosenunterkünften oder Ferienwohnungen leben und Alg 2 beziehen, müssen nach spätestens 6 Monaten eine feste Wohnung vorweisen, andernfalls sie nur noch die normalen Kosten der Unterkunft gezahlt bekommen.

Daraus schlussfolgere ich, dass man deinen Zustand - wie er jetzt ist - maximal 6 Monate toleriert.

Was deine Sachbearbeiterin zu dir sagte, verstößt gegen interne Richtlinien und kann eine strafbare Beleidigung darstellen. Es ist definitiv menschenverachtend.

Zur Not musst du eine Feststellungsklage beim Sozialgericht einreichen, ob man von dir trotz Obdachlosigkeit verlangen darf, dass du dich bewirbst.

Ich würde gerne wissen, wie es zu der Obdachlosigkeit gekommen ist. Je nachdem, muss dir das Jobcenter nämlich bis zu 6 Monate gemäß § 22 Absatz 1 Satz 3 SGB 2 unangemessen Kosten der Unterkunft zahlen.

Auch für Pensionen, Ferienwohnungen oder Ferienhäuser. Auch 50 € pro Nacht.

Aber dazu musst du erst einmal die Vermieter dessen von deiner Situation überzeugen. Die müssen dich ja auch wollen und die ersten Tagen sehr tolerant sein, da die Zahlung ja einige Tage in Anspruch nimmt.

Auf keinen Fall darfst du die Übernahme der Pensionskosten zuvor beim Jobcenter beantragen. Denn Fälle von § 22 Absatz 1 Satz 3 SGB 2 werden - wenn - dann übernommen, aufgrund der tatsächlichen Situation.

Beantragst du das vorher, dann war es das für dich. Denn das wird immer abgelehnt und du hast auch vor Gericht keine Chance. Also erst beantragen/Rechnung vorlegen, wenn du in einer Unterkunft wohnst.

Fälle wie vorgenannt sind Haftentlassung, wenn diese mindestens 6 Monate angedauert hat oder kürzer war, und man dem Jobcenter nachweisen kann, dass einem in der Zeit die Wohnung gekündigt wurde.

Bei Brand der Wohnung und dessen Unbewohnbarkeit.

Wenn dich eine dritte Person aus ihrer Wohnung geschmissen hat, in der du kein Bleiberecht hattest.

Wenn du sonstwie möglichst unverschuldet obdachlos geworden bist.

Die meisten Jobcenter streuben sich aber entschieden, unangemessen Unterkunftskosten zu leisten.

Und wie geschrieben: du musst erst einmal einen Vermieter finden, der dich nimmt, diesen überzeugen das du nicht zahlen kannst, das Jobcenter alle Kosten übernimmt, diese aber immer erst überweist, wenn eine ordentliche Rechnung vorgelegt wird.

Die Rechnung muss folgende Angaben zwingend enthalten:

  • deinen vollständigen Namen, Wohnort, ggfs. Geburtsdatum Mieter
  • Mietzeitraum von bis, enden sollte er immer am Monatsende
  • Kosten pro Nacht
  • Kosten gesamt
  • Angabe "ohne Frühstück"
  • Steuernummer des Vermieter
  • Bankverbindung des Vermieter
  • Datum und Ort
  • Unterschrift des Vermieters
  • Stempel des Vermieters

Sieh zu das du dich bei der Caritas oder ähnliches rasieren, duschen und einkleiden kannst.

Sofern du kein Troll bist - alles Gute.

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Absolut unterirdisches Lokal

Ist rechtlich absolut unbedenklich.

Sieh aber zu, dass du dieses Lokal nur mündlich öffentlich runter machst.

Kritisierst du es schriftlich öffentlich, dann immer sachlich ohne Emotionen, in etwa:

Lasst auf jeden Fall die Finger davon. Definitiv nicht zu empfehlen. Ganz schlechter Service. Einmal und nie wieder. Usw. .

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Nein, dass ist eine sexuelle Belästigung nach § 184i StGB, keine sexuelle Nötigung.

Eine einfache Umarmung ist eventuell eine Beleidigung mittels Tätlichkeit nach § 185 StGB , nichts anderes. Nur weil eine Frau Brüste hat, wird eine Umarmung nicht zur sexuellen Belästigung.

Beim letzten Absatz stimme ich dir zu. Frauen nehmen sich viel mehr raus, als Männer. Sie küssen und umarmen gerne mal Männer aus Freude usw. , obwohl der Mann wildfremd oder vergeben ist.

Wie selbstverständlich erwartet die Frau dann, dass dem Mann das zumindest nicht missfällt.

Umarmt oder küsst ein Mann dagegen eine fremde Frau, dann ist er gleich ein riesen großer Perversling.

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Durchaus ja. Deine Schwester muss dann aber mit dem Schein, den du bei der Kontrolle erhalten hast, und ihrer gültigen Fahrkarte zu einer Servicestelle des Verkehrsunternehmens und die Fahrkarte nachzeigen.

In dem Fall darf das Unternehmen nur noch eine Bearbeitungspauschale verlangen. Nach meiner Auffassung maximal 3 € .

Sie soll den Schein und die Fahrkarte schnellstmöglich, spätestens 10 Tage nach der Kontrolle, vorzeigen. Sonst könntest du Probleme bekommen.

Sei so nett, in Zukunft keine Leistung mehr zu erschleichen ( "schwarzfahren" ) . Ist eine Straftat ( § 265a StGB ) .

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